BERUF
Bankverbindung: Signale richtig deuten
Dtsch Arztebl 2012; 109(11): [83] / [83] / [83]


Zweifelt die Bank an der Kreditwürdigkeit des Praxisinhabers, steigen in der Regel die Kosten. Das gilt es zu vermeiden.
Viele Ärzte reagieren oft nicht auf Signale, die die Banken vor allem bei wichtigen Themen frühzeitig senden. Dabei ist es für die Qualität der Geschäftsverbindung sehr wichtig, in diesen Fällen rechtzeitig verbindliche Gespräche mit dem Kreditgeber zu führen.
Folgende Warnsignale gilt es zu identifizieren, um entsprechend darauf reagieren zu können:
- Die Bank verringert die mit dem Arzt vereinbarten Zeiträume, in denen sie aussagefähige Unterlagen über die betriebswirtschaftlichen Auswertungen hinaus bezüglich seiner wirtschaftlichen Entwicklung erwartet. Der Arzt sollte in diesem Fall nach dem Anlass zu dieser Forderung fragen. Eine etwaige Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder Bonität sollte dabei offen thematisiert werden.
- Der Steuerberater soll weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen der Ärztebuchführung vornehmen. Gleichzeitig wird der Arzt gebeten, seinen Steuerberater zu ermächtigen, direkt auf Fragen seiner Bank zu antworten – ohne dass der Arzt als Kunde von diesen Fragen durch die Bank in Kenntnis gesetzt wird. Auch dieser Punkt spricht für eine andere Einschätzung der Bank im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Arztes, so dass auch hier ein kurzfristiges Gespräch – gemeinsam mit dem Steuerberater – geführt werden sollte.
- Das Kreditinstitut empfiehlt dem Arzt, einen Unternehmensberater zu beauftragen, der sich nicht nur mit seiner wirtschaftlichen Lage, sondern auch mit der Praxisorganisation befasst. Möglicherweise sieht die Bank Optimierungspotenziale in der Praxis, deren Umsetzung sie dem Arzt nicht zutraut. Wenn dem so ist, sollte die Bank aufgefordert werden, die einzelnen Punkte zu konkretisieren.
- Mehr oder weniger beiläufig teilt die Bank dem Arzt mit, dass die mit dem Kreditinstitut früher einvernehmlich abgestimmte Strategie einer „angemessenen“ Eigenkapitalbildung künftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine „deutliche“ Erhöhung des Eigenkapitals angestrebt werden. Die angeregte Erhöhung des Eigenkapitals lässt darauf schließen, dass sich das Kreditinstitut auf die bevorstehenden „Basel-III“-Regelungen vorbereitet. Diese bevorzugen Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits eine gute Kreditwürdigkeit mit entsprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Es sollte also geklärt werden, wie sich die Bank eine „angemessene“ Eigenkapitalbildung in den kommenden Jahren im Einzelnen vorstellt.
- Die bisher akzeptierten kurzfristigen Überziehungen des Praxiskontos über das Kreditlimit hinaus „können nun nicht mehr geduldet werden“. Auch hier steht dem Arzt eine Begründung zu, wird doch die bisherige Geschäftsgrundlage einseitig verändert. Allerdings dürfte es ohnehin günstiger sein, eine Erhöhung des Kreditlimits des Praxiskontos zu vereinbaren. Damit können auch teure Überziehungszinsen vermieden werden.
- Lastschriften, die früher auch eingelöst wurden, wenn keine Kontodeckung vorhanden war, werden nun vom Praxiskonto nicht mehr abgebucht. Der bisher übliche und rechtzeitige Anruf des Bankmitarbeiters, für Kontodeckung zu sorgen, erfolgt nicht mehr. Hier handelt es sich um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankmitarbeiter vor Ort verliert dabei an Gestaltungsmöglichkeiten. Der Arzt sollte sein Zahlungsverhalten diesem Umstand anpassen und seine finanziellen Dispositionen verbessern.
- Der Arzt wird aufgefordert, zusätzliche Kreditsicherheiten anzubieten, weil sich der Wert seiner bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „erheblich“ verringert habe. Bevor der Arzt nach weiteren Kreditsicherheiten sucht, sollte ihm die Bank die von ihr bei diesen Kreditsicherheiten verwendeten Bewertungskriterien erläutern. Diese Wertansätze können dann vom Arzt mit seinen eigenen Einschätzungen verglichen und nachverhandelt werden.
- Die Bank erhöht kurzfristig den Zinssatz des Überziehungskredits und begründet dies lapidar mit einer neu eingeführten „risikoorientierten Zinssatzfindung“. Dieser Punkt bedarf eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die erwähnte „Risikoorientierung“ beinhaltet regelmäßig einen „Zinskorridor“ von mehreren Prozentpunkten, in dessen Rahmen sich der persönliche Kreditzinssatz des Arztes künftig befindet. Für den Arzt als Kunden ist entscheidend, wie seine Bank diesen Zinssatz genau ermittelt und ob er verhandelbar ist.
- Verlängerungsangebote der Darlehen beinhalten einen sehr hohen Zinssatz, so dass der Arzt davon ausgehen kann, dass seine Bank an einer Kreditverlängerung nicht interessiert ist. Auch hier besteht Gesprächsbedarf: Warum zweifelt die Bank an der Kreditfähigkeit des Arztes?
- Der Arzt erhält nur ausweichende Antworten, wenn er nach seiner Rating- oder Scoringnote fragt (die ja auch für die Höhe seiner Kreditzinssätze wichtig ist). Die Zurückhaltung des Bankmitarbeiters kann daran liegen, dass er selbst zwar in der Lage ist, dem Arzt dessen Rating- oder Scoringnote zu nennen, da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jeweiligen Beurteilungsfaktoren zusammensetzt, kommt es zu ausweichenden Reaktionen. Auch hier gilt, dass die Bank für entsprechende Klarheit sorgen sollte, damit der Arzt seine Kreditwürdigkeit und damit auch seine Kreditkonditionen verbessern kann.
Michael Vetter
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