
Was verdienen augenärztliche Gemeinschaftspraxen? Wie lange arbeiten Allgemeinärzte im Schnitt? Investieren Internisten nach eigener Einschätzung genug? Daten dazu liefert das ZI-Praxis-Panel, zunächst für die Jahre 2006 bis 2008.

Foto: Reinhold Schlitt
Etwa 3,5 Milliarden Euro – so hoch schätzt Dr. med. Andreas Köhler mittlerweile den Nachholbedarf für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten beim Honorar gegenüber dem Jahr 2008 ein. Eine entsprechend hohe Forderung will der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) deshalb in die Honorarverhandlungen für 2013 einbringen. Basis ist nicht zuletzt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), die am 9. März veröffentlicht wurde. Für dieses ZI-Praxis-Panel (ZIPP) wurden die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2006 bis 2008 aufgrund von Arztbefragungen sowie Praxisdaten analysiert.
Nettoeinkommen 5 000 Euro, Stundensatz 26 Euro
Köhler erinnerte bei der Präsentation des ZIPP daran, dass 2008 im Bewertungsausschuss zwischen KBV und GKV-Spitzenverband ein Betrag von rund 105 000 Euro als angemessener Praxisüberschuss pro Jahr festgelegt worden war. Als Bezug diente damals ein durchschnittliches Gehalt eines Oberarztes im Krankenhaus. Diesen Überschuss sollte ein Praxisinhaber im Durchschnitt bei einer Wochenarbeitszeit von 52 Stunden mit der Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erzielen können. Mit dem Praxis-Panel lasse sich jedoch zeigen, dass der GKV-Überschuss 2008 nur bei rund 92 000 Euro gelegen habe, erklärte Köhler – eine Differenz von rund 13 000 Euro.
Dass der gesamte Jahresüberschuss je Praxisinhaber 2008 bei etwa 123 000 Euro lag, ist darauf zurückzuführen, dass etwa ein Viertel der Praxiseinnahmen nicht aus der GKV stammt, sondern aus privatärztlicher (knapp 19 Prozent) und sonstiger Tätigkeit (3,5 Prozent). Einige Fachgruppen erzielten erhebliche Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit, darunter Dermatologen (33 Prozent), Kardiologen und Augenärzte (29 Prozent), Urologen (28 Prozent), Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (27 Prozent). Sehr viel weniger Privateinnahmen verzeichneten hingegen Allgemeinmediziner und hausärztlich tätige Internisten (13 Prozent), Psychotherapeuten (12 Prozent) sowie Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten (8 Prozent).
Unter dem Strich, so die ZI-Analyse, kam ein Praxisinhaber 2008 nach Abzug von Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer auf ein monatliches Nettoeinkommen von rund 5 000 Euro. Dies entspricht – eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 52 Stunden und sechs Wochen Urlaub angesetzt – einem Nettostundensatz von 26 Euro. Bezogen auf den Jahresüberschuss allein aus GKV-Tätigkeit, wären es 3 900 Euro Nettoeinkommen im Monat und ein Nettostundensatz von 20 Euro.
Gemeinschaftspraxen haben höhere Betriebskosten
Die Ergebnisse variieren jedoch stark zwischen Fachgruppen und Praxisformen. Aufschlussreich ist auch, dass der GKV-Anteil an den Gesamteinnahmen in den Praxen zwischen 2006 und 2008 zwar leicht rückläufig war. Absolut stieg er aber um rund 14 000 Euro je Praxisinhaber.
Zu den überraschenden Ergebnissen der Auswertungen zählt, dass die Kosten in Gemeinschaftspraxen höher sind als in Einzelpraxen. Sie stiegen von 2006 bis 2008 um durchschnittlich 3,1 Prozent je Praxisinhaber, in Gemeinschaftspraxen jedoch um 7,6 Prozent. Allerdings erzielten Letztere auch einen höheren Umsatz. Während der gesamte Jahresüberschuss in Einzelpraxen 2008 durchschnittlich bei 113 500 Euro lag, betrug er bei Gemeinschaftspraxen etwa 138 000 Euro je Inhaber. Beim ZI heißt es zur Begründung, Gemeinschaftspraxen beschäftigten tendenziell mehr Personal und investierten in größerem Umfang als Einzelpraxen. Sie stellten sich teilweise aber auch konzeptionell so auf, dass sie mehr Umsatz erwirtschafteten als Einzelpraxen.
Im Durchschnitt arbeiten Vertragsärzte und -psychotherapeuten 52 Wochenstunden. Diese Gesamtangabe umfasst die Versorgung aller Patienten, also auch der privat Versicherten. Bei den Allgemeinmedizinern ergaben sich auf Basis der ZI-Befragung 53 Wochenstunden. In 23 von 28 erfassten Fachgebieten arbeiten die Ärztinnen und Ärzte zum Teil erheblich mehr als die für die Kalkulationen zugrunde gelegten 52 Wochenstunden.
Rund drei Viertel der Arbeitszeit sind patientenbezogen, ein Viertel wird für patientenferne Tätigkeiten und Praxismanagement eingesetzt. Zwei Drittel der Befragten sind mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden, nur ein gutes Drittel hält ihn nicht für zu hoch.
Unter dem Strich schließt das ZI aus seiner Erhebung, dass ein deutlicher Nachholbedarf bei der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen besteht. Dies wird vor allem damit begründet, dass die Betriebskosten zwischen 2006 und 2008 um gut drei Prozent gestiegen und die Investitionen in diesem Zeitraum um rund ein Drittel gesunken sind. „Lag der Anteil der Abschreibungen an den Betriebskosten im Jahr 2006 noch bei 8,89 Prozent, so sank er im Jahr 2007 auf 8,3 Prozent und im Jahr 2008 auf 7,2 Prozent. Mit anderen Worten: Es fehlen Ersatz- oder Neuinvestitionen“, heißt es dazu ergänzend im ZI-Praxis-Panel.
Den 2010 erfragten wahrgenommenen Investitionsbedarf für Neuanschaffungen bezifferten die Teilnehmer im Schnitt auf 21 000 Euro. Daraus ergäbe sich bundesweit ein Investitionsbedarf von rund zwei Milliarden Euro. Das ZI räumt aber ein, dass es sich hierbei um Schätzungen der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten handele, die je nach Fachgruppe zudem sehr unterschiedlich ausfielen.
Orientierungswert an höhere Kosten anpassen
„Die Anforderungen an die Qualität der ärztlichen Versorgung und der medizinisch-technische Fortschritt bedingen notwendige und kontinuierliche Investitionen“, betonte indes Dr. med. Wolfgang Eckert, Vorsitzender des ZI-Kuratoriums. Er wertete es als schlechtes Zeichen, dass die Hälfte der Praxen im Jahr 2008 nicht mehr als 3 800 Euro investiert habe, und forderte für die kommenden Jahre ein investitionsfreundlicheres Klima.
KBV-Vorstand Köhler kündigte an, die Lücke zwischen dem 2008 als angemessen festgesetzten Praxisüberschuss pro Jahr (105 000 Euro) und dem tatsächlich mit GKV-Versicherten erzielten Überschuss (92 000 Euro) zum Thema zu machen, wenn die KBV wieder über die vertragsärztlichen Honorare mit den Krankenkassen verhandele.
Mit dem ZIPP, so der KBV-Vorstandsvorsitzende, könne man „ein zuverlässiges und realistisches Bild der Kostenentwicklung und der wirtschaftlichen Situation in den Vertragsarztpraxen darstellen“. Die Ergebnisse könne die KBV in die Beratungen des Bewertungsausschusses einbringen, wenn es um die Anpassung des Orientierungswerts gehe, sowie in die Diskussion um die Weiterentwicklung der Leistungsbewertungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Köhler räumte ein, dass zwar noch keine ZIPP-Daten für die Jahre nach 2008 vorlägen. Doch für 2006 bis 2008 seien die Kosten für die Praxen gestiegen, besonders stark für Energie, Personal und Fortbildung. Diese Entwicklung müsse man berücksichtigen.
Berücksichtige man die Steigerung bei den Betriebskosten seit 2009, ergebe sich eine Veränderungsrate von 5,5 Prozentpunkten. Daraus würde sich ein neuer Orientierungswert von 3,605 Cent errechnen. Dies entspreche einem Honorarplus von rund 900 Millionen Euro, so Köhler. Würde der Bewertungsausschuss den Vertragsärzten und -psychotherapeuten noch eine fünfprozentige Zuwachsrate zubilligen für notwendige Investitionen, kämen weitere 800 Millionen Euro hinzu. Über diese rund 1,7 Milliarden Euro hinaus will Köhler weitere 1,8 Milliarden Euro fordern, die sich aus dem gestiegenen Versorgungsbedarf für immer mehr ältere und kränkere Patienten ergeben. Zusammen sind dies 3,5 Milliarden Euro.
Sabine Rieser
@Das ZI-Praxis-Panel im Internet: www.aerzteblatt.de/12568
DAS ZIPP IN KÜRZE
- Für 2008 hatte der Bewertungsausschuss 105 000 Euro als angemessenen durchschnittlichen Praxisüberschuss aus der Behandlung von GKV-Versicherten festgelegt. Erreicht wurden nur 92 000 Euro.
- Dass Ärzte und Psychotherapeuten 2008 im Schnitt einen Jahresüberschuss von 123 000 Euro erwirtschafteten, liegt daran, dass rund ein Viertel ihrer Einnahmen aus privatärztlicher und sonstiger Tätigkeit stammte. Daraus hat das Zentralinstitut (ZI) ein monatliches Nettoeinkommen von 5 000 Euro und einen Nettostundensatz von 26 Euro errechnet.
- Gemeinschaftspraxen haben höhere Betriebskosten, jedoch auch einen höheren Umsatz als Einzelpraxen.
- Im Durchschnitt arbeiteten Vertragsärzte und -psychotherapeuten 52 Wochenstunden, 23 von 28 Fachgruppen mehr. Weniger arbeiteten unter anderem Psychotherapeuten und Ärzte für Psychotherapeutische Medizin.
- Bundesweit fehlen nach Schätzung der Befragten rund zwei Milliarden Euro für Investitionen.
- Das ZI-Praxis-Panel (ZIPP) beruht auf anonymisierten Befragungsergebnissen aus rund 4 200 Praxen für die Jahre 2006 bis 2008. Grundlage ist deren steuerliche Überschussrechnung. Nahezu alle Praxen haben ihre betriebswirtschaftlichen Angaben durch Steuerberater testieren lassen.
- Mit Hilfe komplexer statistischer Verfahren ist es dem ZI gelungen, für viele Fachgruppen aussagekräftige Ergebnisse zu Einnahmen, Aufwendungen und Überschüssen zu erhalten. Diese lassen sich noch regional differenzieren. Doch in manchen Facharztgruppen und Regionen könnte die Beteiligung am Panel noch größer sein.
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