69 Artikel im Heft, Seite 38 von 69

MEDIZIN: Diskussion

Kompetenz beim Notarzt

Competence Lies With the Emergency Physician

Dtsch Arztebl Int 2012; 109(13): 234; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0234a

Sabinski, Rainer

Zum standardisierten Vorgehen in der Prähospitalphase des Schlaganfalls sollte die notärztliche Versorgung gehören. Es ist als Vorteil zu werten, wenn das Leitstellenpersonal durch standardisierte „Filterfragen“ die Einsatzdringlichkeit optimal bewerten und entsprechend dann disponieren kann. Ihre Empfehlungen in Tabelle 1 entsprechen aber nicht dem Notarztindikationskatalog Bayern. Insofern sind die Unterscheidungen wie in Tabelle 1 hinterlegt meines Erachtens obsolet, nach denen die primäre Alarmierung des Notarztes nur bei Bewusstlosigkeit angegeben wird und ansonsten das Rettungsdienstteam vor Ort über eine Nachalarmierung entscheiden soll. Den Schlagworten „time is brain“ und „competence is brain“ würde zuwidergehandelt, weil die in Tabelle 3 publizierten therapeutischen Maßnahmen ärztliche Tätigkeiten darstellen. Der Forderung, dass alle Patienten mit der Verdachtsdiagnose Schlaganfall einen venösen Zugang erhalten sollen, könnte der Rettungsassistent noch nachkommen (Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst). Die Verabreichung von zum Beispiel Urapidil ist aber auch durch die Notkompetenz nicht mehr gedeckt. Die „competence“ in der Prähospitalphase liegt bei aller Würdigung der Professionalität unserer Rettungsdienstmitarbeiter beim Notarzt bei den von den Autoren genannten Maßnahmen. Auch die strukturierte Anamneseerhebung mit nachfolgender differenzialdiagnostischer Beurteilung ist durch Assistenzpersonal nicht leistbar. Es ist selbst erfahrenen Notärzten nicht möglich den Transportverlauf vorherzusehen, insbesondere wenn eine intrazerebrale Blutung die Ursache der Symptome darstellt. Mögliche perakute Zustandsverschlechterungen inklusive lebensbedrohlicher Ereignisse erfordern die Begleitung des Patienten durch den Notarzt. Und gerade im ländlichen Bereich würde viel Zeit geopfert, sofern der Notarzt erst nachgefordert würde.

DOI: 10.3238/arztebl.2012.0234a

Rainer Sabinski
Facharzt für Anästhesiologie/Notfallmedizin/Ärztliches Qualitätsmanagement
Feuchtwangen

Interessenkonflikt

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

1.
Kessler C, Khaw AV, Nabavi DG, Glahn J, Grond M, Busse O: Standardized pre-hospital management of stroke. Dtsch Arztebl Int 2011; 108(36): 585–91. VOLLTEXT

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