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BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Aufhebung der Vorbehalte zu den Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V

Dtsch Arztebl 2012; 109(14): A-728 / B-632 / C-628

Mitteilungen

Die Beschlüsse (schriftliche Beschlussfassung) der 267. und 268. Sitzung des Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner veröffentlicht. Nach Abschluss der Unterschriftsverfahren sind die Vorbehalte zu der Veröffentlichung damit gegenstandslos.

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Die Beschlüsse (Präsenzsitzung) der 262., 263. und 266. Sitzung des Bewertungsausschusses sowie der Beschluss (schriftliche Beschlussfassung) der 267. Sitzung des Bewertungsausschusses und der Beschluss (Präsenzsitzung) der 27. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfristen des BMG sind die Vorbehalte zu den Veröffentlichungen damit gegenstandslos. 


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