AKTUELL
Randnotiz: Bloß kein Zivi-Rezept!
Dtsch Arztebl 2012; 109(15): A-735 / B-639 / C-635


Was haben ärztliche Arznei- und Heilmittelverordnungen mit der Abschaffung der Wehrpflicht zu tun? Nix, werden Sie sagen. Falsch.
Der Bundestag hat die Wehrpflicht zum 1. Januar 2012 abgeschafft. Weil es keine Wehrpflicht mehr gibt, gibt es auch keine Zivildienstleistenden mehr. „Zivis“ waren Menschen, die den Dienst an der Waffe nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten und deswegen einen Ersatzdienst leisteten. Wurden sie krank und bedurften der medikamentösen oder Heilmitteltherapie, verordnete man das Entsprechende zulasten des Bundesamtes für den Zivildienst, das sozusagen „Dienstherr“ der Zivis war.
Zivis gibt es nicht mehr. Aber noch immer werden Verordnungen zulasten des längst nicht mehr existenten Bundesamtes für den Zivildienst ausgestellt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung dieser Tage mitteilte. Haben da vielleicht einige junge Männer den Lauf der Dinge verschlafen und wissen nicht, dass es sie nicht mehr gibt, zumindest nicht in der Funktion als Zivi?
Falls solch ein schlafmütziger Zeitgenosse in Ihrer Praxis auftaucht: Sagen Sie ihm, dass alles gut sei und er nach Hause gehen könne. Und werfen Sie Ihre alten Verordnungsvordrucke für das Bundesamt für den Zivildienst auf den Müll. Ihre Mühe wird sich lohnen.
Die Behörde gibt es zwar nicht mehr, aber dennoch werden alle (Ex)Zivi-Verordnungen postwendend an Apotheken und Physiotherapeuten zurückgeschickt. Und die wollen dann vom Arzt eine neue Verordnung mit dem aktuellen Kostenträger haben. Oder Geld. Wenn man keinen zuständigen Kostenträger findet, könnten am Ende sogar Sie selbst dran sein.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.