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Private Krankenversicherung: Provisionen für Makler werden begrenzt
Dtsch Arztebl 2012; 109(16): A-786 / B-682 / C-678


Bis zu 21 Monatsbeiträge sollen Makler bisher für Neukunden erhalten haben. Foto: dpa
Private Krankenversicherungen dürfen externen Maklern für die Vermittlung einer Vollversicherung nur noch höchstens 9,9 Monatsbeiträge bezahlen. Das hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts festgelegt, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist.
Zudem erhält der Makler erst die volle Provision, wenn der vermittelte Versicherte fünf Jahre bei dem neuen Versicherer geblieben ist. Auf diese Weise soll Maklern der Anreiz genommen werden, Versicherte bereits nach kurzer Zeit an einen anderen Versicherer zu vermitteln, um erneut eine Provision zu erhalten. Zuvor hatten Makler vereinzelt bis zu 21 Monatsbeiträge pro Versichertem erhalten.
Vertreter privater Krankenversicherungen begrüßen die neuen Obergrenzen. „Eine gesetzgeberische Lösung war von der Branche gewünscht“, hatte der Generaldirektor der Barmenia-Versicherungen, Dr. Josef Beutelmann, im Februar auf dem MCC-Kongress Kassengipfel erklärt. Aus kartellrechtlicher Sicht habe die private Krankenversicherung keine eigenständige Lösung herbeiführen können. fos
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