Supplement: PRAXiS
Krankenkassen: Machtstreben
Dtsch Arztebl 2012; 109(16): [1]


Die Krankenkassen wollen künftig auch den Teil der Zahnarztrechnung kontrollieren, der von den Patienten allein bezahlt wird. Der Versicherte könne nicht beurteilen, ob die Privatabrechnung korrekt sei, argumentiert der GKV-Spitzenverband. Der Patient stehe dem Zahnarzt allein gegenüber und müsse die Kosten für Zahnersatz, die über den Festzuschuss der Kassen hinausgehen, direkt mit ihm klären.
Die Kassen erwecken den Eindruck, als sei der Patient dem Zahnarzt – dem unterschwellig Profitgier unterstellt wird – hilflos ausgeliefert. Dabei werden Leistungen, die Patienten außerhalb des Regelleistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung wünschen, nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – also nach einer amtlichen Gebührentaxe, die auf eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zurückgeht und die die Patienten ja gerade vor Preiswillkür schützen soll.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ist zu Recht empört: Die Kassen hätten ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Versorgung immer weiter zurückgefahren, sagt Dr. Jürgen Fedderwitz. Jetzt wollten sie ihre Leistungsschwäche kompensieren, indem sie Behandlungen kontrollieren, die sie gar nicht bezahlen – „das nenne ich Chuzpe“. Jens Flintrop
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