AKTUELL
Randnotiz: Kassen im Kontrollwahn
Dtsch Arztebl 2012; 109(17): A-839 / B-723 / C-719

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen künftig auch den Teil der Zahnarztrechnung einer Rechnungsprüfung unterziehen, der von den Kassenpatienten allein bezahlt wird. Dies geht aus einem Positionspapier hervor, das der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kürzlich der Presse präsentierte. Der Versicherte könne schließlich nicht beurteilen, ob die Privatabrechnung des Zahnarztes korrekt sei, gerieren sich die Krankenkassen einmal mehr als Anwalt der Patienten. Vielmehr stehe der Versicherte dem Zahnarzt in dessen Praxis allein gegenüber und müsse die Kosten für Zahnersatz, die über den Festzuschuss der Krankenkassen hinausgehen, direkt mit ihm klären.
Die Krankenkassen erwecken den Eindruck, als sei der Patient dem Zahnarzt, dem ganz selbstverständlich ein sehr ausgeprägtes Gewinnstreben unterstellt wird, hilflos ausgeliefert. Dabei werden Leistungen, die Patienten außerhalb des Regelleistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung wünschen, nach der gerade erst novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet – also nach einer amtlichen Gebührentaxe, die auf eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zurückgeht und die die Patienten ja gerade vor einer willkürlichen Preisgestaltung der Zahnärzte schützen soll.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung reagierte empört: Die Krankenkassen hätten ihre Ausgaben für die zahnmedizinische Betreuung der Versicherten über die Jahre immer weiter zurückgefahren, betonte Dr. Jürgen Fedderwitz. Jetzt wollten sie ihre Leistungsschwäche kompensieren, indem sie Behandlungen kontrollieren, die sie gar nicht bezahlen: „Das nenne ich Chuzpe.“
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