66 Artikel im Heft, Seite 27 von 66

BRIEFE

Randnotiz: Respekt

Dtsch Arztebl 2012; 109(18): A-927 / B-794 / C-788

Schalk, Enrico

Zum besseren Verständnis sollte der Leser wissen, dass Friedhelm „Timo“ Konietzka im Alter von 73 Jahren auf Schweizer Territorium und als Schweizer Staatsangehöriger mit Hilfe einer Schweizer Sterbehilfeorganisation freiwillig aus dem Leben schied. Damit ist das „Problem“ wahrscheinlich legaler, als es uns hier in Deutschland lieb ist. Weiterhin sollte man wissen, dass jeder Fall von Sterbehilfe in der Schweiz im Nachhinein untersucht wird.

Höchstwahrscheinlich kann sich niemand von uns in die Lage des Patienten versetzen. Demnach sollten wir zumindest versuchen, seine Entscheidung ein Stück weit zu respektieren – ohne sie gleich akzeptieren zu müssen. Wenn sich ein Patient beziehungsweise dessen Familie für die Unterstützung, die ihm auf dem letzten und schweren Weg zuteil wurde, – bei wem auch immer – bedankt, ist dies doch mehr als menschlich und respektvoll – und nicht ungewöhnlich.

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Wir sollten versuchen, unsere deutschen Verhältnisse nicht auf die der Schweiz oder auf andere Länder zu übertragen. „Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung“, sagt der Präsident der Bundesärztekammer. Und damit sollte das Thema für uns, die deutsche Ärzteschaft, auch erledigt und keiner Randnotiz würdig sein.

Dr. med. Enrico Schalk, 39116 Magdeburg


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