52 Artikel im Heft, Seite 25 von 52

BRIEFE

Zwangsbehandlung: Hinweise zum Betreuungsrecht

PP 11, Ausgabe Mai 2012, Seite 224

Dodegge, Georg

Mit Interesse habe ich den Artikel gelesen. Leider ist er meines Erachtens nicht ausreichend geeignet, die juristische Unsicherheit von Ärzten zu diesem Thema zu beseitigen, da die juristischen Grundlagen in den Punkten, auf die es ankommt, nur schwammig beziehungsweise nur anhand einer juristischen Auffassung (Marschner, die nicht die herrschende juristische Meinung wiedergibt) dargestellt werden . . .

Hinsichtlich des Betreuungsrechts fehlen in dem Artikel folgende Hinweise:

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) erachtet in ständiger Rechtsprechung die von einem Betreuer veranlasste Zwangsbehandlung eines einwilligungsunfähigen Patienten für rechtlich zulässig. Im Jahre 2006 hatte der BGH ergänzt, dass eine solche Behandlung sogar unter Anwendung körperlicher Gewalt erfolgen darf, wenn sie im Rahmen einer geschlossenen stationären Unterbringung durchgeführt wird. Anders als im Artikel dargestellt und mit einem Verweis auf Marschner belegt, bedarf es bei der Zwangsbehandlung Betreuter nicht drohender „irreversibler“ Gesundheitsschäden. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 1906 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bedarf es der Gefahr, dass der Betroffene sich einen „erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“.

Eine Zwangsbehandlung ist auch nicht per se ausgeschlossen, wenn der Patient dies im Vorfeld in einer Patientenverfügung bestimmt hat – so aber steht es in dem Artikel. Vielmehr muss die Patientenverfügung zunächst einmal wirksam errichtet werden, woran es häufig fehlt, weil sie im Zustand fehlender Geschäftsfähigkeit von psychiatrischen Patienten errichtet wurde. Geschäftsunfähig ist nämlich nach der Rechtsprechung insoweit bereits ein krankheits- und behandlungsuneinsichtiger Patient, vergleiche bereits BayObLG, NJW-RR 1997, 834. Zum anderen bindet eine wirksam erstellte Patientenverfügung den Arzt nicht, wenn die Festlegungen in der Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zutreffen, § 1901 a Abs. 2 Satz 1 BGB. Das wird der Fall sein, wenn der Patient bei der Errichtung der Patientenverfügung nicht in seine Überlegungen aufgenommen hat, dass es ohne ärztliche Maßnahmen zu einer deutlichen Verlängerung der Unterbringungsgenehmigung kommt, so richtigerweise Grözinger u. a., Der Nervenarzt 2011, 61.

Hinsichtlich der Unterbringung nach PsychKG wird pauschal behauptet, dass die UN-Behindertenrechtskonvention insoweit entgegenstehen könnte, was indes nicht der Fall ist, vergleiche Lipp, BtPrax 2010, 265; Dodegge/Zimmermann, PsychKG NRW, 3. Auflage, § 10 Rn. 1.

Richtig ist, dass gegen die gesetzlichen Regelungen zur Zwangsbehandlung in den einzelnen LandesPsychKG Bedenken bestehen können, vergleiche Olzen u. a., BtPrax 2011, 233ff. Bisher hat das BVerfG sich aber nur zum Maßregelvollzug geäußert – nur in Baden-Württemberg betrifft die Regelung auch das dortige PsychKG, in Rheinland-Pfalz dagegen nicht – und diese zwei landesrechtlichen Bestimmungen als verfassungswidrig und damit unwirksam bezeichnet. Die landesrechtlichen Regelungen in den PsychKG der Länder gelten aber fort, und die Gerichte sind allenfalls aufgerufen, diese Bestimmungen in der Praxis verfassungskonform unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG anzuwenden. Dabei verbietet sich aber eine schematische Übertragung der Grundsätze aus dem Maßregelvollzug auf andere Unterbringungsformen, so zu Recht Olzen u. a., a. a.O., S. 239.

Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen, 45130 Essen


Drucken Versenden Teilen Leserbrief
52 Artikel im Heft, Seite 25 von 52

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

mkohlhaas
am Freitag, 31. August 2012, 03:31

Was soll den daran den Patienten heilen

Siehe

http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/08/29/712/

Vielleicht kann sich ja mal jemand von den Zwangsbehandlungsbefürworteren äussen
 Zeitraum HTML PDF 
5 / 2013 31 0
4 / 2013 76 5
3 / 2013 65 2
2 / 2013 66 2
1 / 2013 39 0
12 / 2012 61 5
2013 277 9
2012 518 51
Total 795 60

Leserbriefe

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in