Die Bundesregierung will den Krankenhäusern einen Teil der Tarifkostensteigerungen in diesem Jahr ausgleichen. Doch der Preis dafür ist hoch: Die Abschläge für mit den Krankenkassen verhandelte Mehrleistungen gelten künftig jeweils zwei Jahre.
Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP haben sich Anfang Mai auf Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung geeinigt. Demnach erhalten die Krankenhäuser rückwirkend für 2012 mehr Geld von den Krankenkassen, um die jüngsten Tarifkostensteigerungen besser verkraften zu können. Dafür wird die Hälfte der Differenz zwischen der Grundlohnrate (knapp zwei Prozent) und der Tarifrate (etwa drei Prozent) erhöhend bei den Landesbasisfallwerten berücksichtigt. Nach Angabe des CDU-Abgeordneten Lothar Riebsamen handelt es sich um circa 350 Millionen Euro.
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Ab 2013 soll dann wie geplant der Orientierungswert kommen, wonach für die Anpassung der Landesbasisfallwerte nicht mehr die Grundlohnrate relevant ist, sondern die Kostenentwicklung in den Krankenhäusern (inklusive Personalkosten). Jedoch gilt der Orientierungswert nicht eins zu eins. Vielmehr ist eine Selbstverwaltungslösung mit Verhandlungskorridor geplant: Die Grundlohnrate ist die untere Grenze, der Orientierungswert die obere. Einigen sich Krankenhäuser und Krankenkassen nicht, wird die Bundesschiedsstelle angerufen.
Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition haben sich darüber hinaus auf neue Begrenzungsregelungen bei mit den Kassen verhandelten Mehrleistungen der Kliniken geeinigt. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Klinikbehandlungen in den letzten Jahren (Grafik) womöglich nicht nur einer steigenden Morbidität anzulasten sind, sondern auch nicht medizinisch indizierten Mengenausweitungen.
Anders als bislang soll der Mehrleistungsabschlag künftig für zwei und nicht nur für ein Jahr gelten. Die Höhe wird gesetzlich fixiert, ist aber derzeit noch offen. Die Union forderte zuletzt einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies entspricht der Regelung für das Jahr 2011, als erstmals ein Mehrleistungsabschlag gegolten hatte. In diesem Jahr wird dieser Abschlag krankenhausindividuell zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben die Kassen den Krankenhäusern dabei teilweise Abschläge von bis zu 50 Prozent für geplante Mehrleistungen abgerungen.
Um die „dynamische Leistungsentwicklung“ in den Kliniken mittelfristig in den Griff zu bekommen, sind die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene gehalten, einen Forschungsauftrag zu vergeben: „Die Leistungsdynamik und bestehende Einflussgrößen sind zu analysieren sowie gemeinsame Lösungsvorschläge und deren finanzielle Auswirkungen zu erarbeiten“, heißt es in dem Papier. Dabei seien insbesondere Alternativen zu der Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen beim Landesbasisfallwert zu prüfen. Zudem sollen qualitätsorientierte Komponenten in der Leistungssteuerung entwickelt werden. Ergebnisse sind bis Mitte 2013 vorzulegen.
Die von den Gesundheitsexperten von Union und FDP konsentierten Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung sollen noch in das Gesetz zur Einführung eines neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie einfließen, das Ende Mai vom Bundestag beschlossen werden dürfte.
DKG-Präsident Alfred Dänzer zeigt sich enttäuscht von den Koalitionsplänen: „Die nunmehr angekündigte Tarifhilfe belässt bei den Kliniken eine Personalkostenlücke von einer halben Milliarden Euro.“ Es sei geradezu absurd, die 2011 als Kürzungsmaßnahme eingeführten Mehrleistungsabschläge auch noch um jeweils ein zweites Jahr zu verlängern. Dänzer: „Die Finanzspritze ist von den Krankenhäusern überkompensierend aufzubringen – eine neue Kostendämpfung angesichts der Milliardenüberschüsse bei Gesundheitsfonds und Kassen.“
Die Ausgabenzuwächse bei den Krankenhäusern ließen sich nicht allein mit der älter werdenden Bevölkerung begründen, hält der GKV-Spitzenverband dagegen.
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