SPEKTRUM: Leserbriefe
Krankenhaus: Keinerlei auswertbare Ergebnisse
Dtsch Arztebl 1998; 95(33): A-1942 / B-1826 / C-1555
Zu dem Beitrag "Qualitätssicherung/Krankenhaus: Externe Bewertung bei neuen Entgeltsystemen" von Dr. med. Heidemarie Haeske-Seeberg in Heft 22/1998:


. . . Die externe, vergleichende Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten, die
vollmundig angekündigt worden ist, ist nun nach immerhin schon zwei Jahren in keiner Weise umgesetzt
worden. Die insuffizienten Erhebungsbögen der Servicestelle Qualitätssicherung (zumindest im Bereich
Gefäßchirurgie, für den ich spreche) haben in Verbindung mit einem (nach eigenen Testungen) insuffizienten
EDV-Erfassungssystem bisher keinerlei auswertbare Ergebnisse produzieren können. Es ist nicht einmal
möglich, die Anzahl der abgerechneten Sonderentgelte (10.01 Carotis-TEA) zu erfahren. Demgegenüber hat die
Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie nunmehr eine Qualitätserhebung über 10 481 Carotis-TEAs (132
Kliniken) mit einem umfassenden Erhebungsbogen vorgelegt.
Überdies fragt man sich, ob gültige Gesetze bedeutungslos geworden sind: Nach dem 2. GKV-NOG vom 1. Juli
1997, § 137 a und b SGB V, wonach die Bundesärztekammer Inhalt und Anforderung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen festlegt und die Landesärztekammern die Qualitätsprüfung durchführen, hat die
SQS keine Entscheidungskompetenz, sondern nur eine "beratende Stimme". In dem Artikel von Frau HaeskeSeeberg hat ein "Bundeskuratorium", das aus den Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der
Spitzenverbände der Krankenkassen besteht, jedoch der Bundesärztekammer und den Verbänden der
Krankenpflege nur eine "beratende Stimme" zugestanden.
Anscheinend maßt sich dieses "Bundeskuratorium" eigene gesetzgeberische Autorität an. Das ist neu.
Prof. Dr. med. Stefan von Sommoggy, Behandlungszentrum Vogtareuth, Krankenhausstraße 20, 83569
Vogtareuth
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