Klaus Kirschner, SPD-MdB, gesundheitspolitischer
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zu aktuellen Fragen der Gesundheitsreform
Die soziale Krankenversicherung mit dem Solidar-, Sachleistungs- und Selbstverwaltungsprinzip, der
medizinischen Vollversorgung sowie der paritätischen Finanzierung hat sich bewährt. Dies hat auch an der
Schwelle für das nächste Jahrhundert Gültigkeit: Gesundheitsleistungen sollen sich nur nach dem medizinisch
notwendigen Bedarf und nicht an der Dicke der Geldbörse orientieren. Auch wenn diese Prinzipien als feste
Orientierungspunkte dienen, sind Anpassungen des Finanzierungs- und Leistungsgeschehens an veränderte
gesellschaftliche Rahmenbedingungen in der Vergangenheit mehrfach erfolgt.
Die Ausgangssituation
Die Bundesregierung und CDU/CSU und FDP haben in der Gesundheitspolitik einen Paradigmenwechsel
vollzogen: Mit dem Beitragsentlastungsgesetz und dem 1. und 2. GKV-NOG steigt die Zuzahlung für die
Patientinnen und Patienten auf rund 20 Milliarden DM oder 1,15 Beitragssatzpunkte zusätzlich zu ihrem
Krankenversicherungsbeitrag. Im Klartext: Die Zuzahlung wird systematisch als dritte Finanzierungssäule
ausgebaut. Die Botschaft des Bundesgesundheitsministers lautet schlicht: Einspar- und
Rationalisierungspotentiale in der GKV seien erschöpft, der medizinische Fortschritt unter den gegebenen
Umständen nicht mehr bezahlbar; deshalb müsse "mehr Geld" ins System fließen. Und das heißt für die
Bundesregierung: "Höhere Eigenbeteiligung für Patienten an den Behandlungskosten."
Das Gesundheitswesen und sein über die Gesetzliche Krankenversicherung finanzierter Teil wird zum
ökonomischen Wachstumsmarkt erklärt. In der Logik dieser Politik stehen zur vermeintlichen Problemlösung
nur zwei Alternativen zur Wahl, die von der Koalition - wie das Beitragsentlastungsgesetz und die beiden
Neuordnungsgesetze - kombiniert eingesetzt werden. Einerseits werden immer weitere Leistungseinschnitte im
solidarisch finanzierten GKV-Bereich des Gesundheitswesens vorgenommen, andererseits werden, wegen der
verweigerten Steuerungsinstrumente, die nicht zu vermeidenden überproportionalen Ausgabensteigerungen in
der GKV durch (tendenzielle) Abkoppelung des Arbeitgeberanteils am GKV-Gesamtbeitrag allein den
Versicherten aufgebürdet. Das ist eine Politik, die zur Sanierung der GKV einer Unternehmensphilosophie folgt,
die auf Erhöhung der Preise und Verschlechterung der Produkte setzt, anstatt Wirtschaftlichkeitsreserven zu
modernisieren und die Produkte zu optimieren.
Sozialdemokratische Gesundheitspolitik
Es bedarf deshalb eines abgestuften Konzepts von kurz- und mittelfristigen Gesetzesvorhaben, deren Wirkungen
teilweise eine gewisse Zeit brauchen (zwei bis drei Jahre).
Der Weg führt also nur über Strukturreformen. Es muß allerdings auch darüber nachgedacht werden, ob
weiterhin die Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosigkeit auf 80 Prozent abgesenkt bleibt (Beitragsausfälle von
rund fünf Milliarden DM/Jahr), ob die erhöhte Beitragszahlung für das Krankengeld an die Renten- und
Arbeitslosenversicherungen beibehalten wird (800 Millionen DM/Jahr), ob die Mutterschaftsleistungen nicht als
gesamtgesellschaftliche Aufgaben über Steuern zu finanzieren sind (drei Milliarden DM/Jahr), ob die
Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in der bisherigen Höhe bleibt oder abgesenkt werden sollte (zirka fünf
Milliarden DM/Jahr).
In einem "100-Tage-Programm" muß es zunächst darum gehen, die GKV zu stabilisieren. Deshalb ist es von
existentieller Bedeutung, direkt ein Globalbudget, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten können und
das für Beitragssatzstabilität sorgt, einzuführen. Die globale Ausgabensteuerung folgt dabei der Erkenntnis, daß
der Gesundheitsmarkt grundsätzlich ein Markt ohne Sättigungsgrenze ist. Gleichzeitig ist zum Erhalt der GKV
erforderlich, die neu eingeführten und systemwidrigen Privatisierungselemente Beitragsrückgewähr, Wahltarife
und Kostenerstattung wieder abzuschaffen. Das gilt auch für die Privatisierung des Vertragsverhältnisses
zwischen Patienten und Zahnärzten bei der Zahnprothetik. Revidiert werden muß zudem die völlig widersinnige Koppelung von Beitragssatzerhöhungen mit
Zuzahlungserhöhungen, so wie sie das
1. NOG vorsieht. Die SPD ist nicht bereit, die Patienten für Versäumnisse der CDU/CSU- und FDP"Gesundheitspolitik" in Haftung zu nehmen. Weitere Geiselwerkzeuge für die Patienten wie die Streichung des
Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind, müssen revidiert
werden. Die erhöhte Arzneimittelzuzahlung ist zunächst in einem ersten Schritt für chronisch Kranke spürbar
zurückzuführen. Die erhöhten Zuzahlungen insgesamt werden dann im Rahmen der in Stufe II und Stufe III des
SPD-Programms freigesetzten Sparvolumina Schritt für Schritt zurückgeführt.
Da sich die Gesundheitspolitik der SPD an Gesundheitszielen orientiert, muß der gesetzliche Präventionsauftrag
- bereits im Sofortprogramm - für die Krankenkassen wieder eingeführt werden - jetzt aber mit klaren
Qualitätsvorgaben für die Krankenkassen.
Eckpunkte für
echte Reformen
Es müssen dringend Vertragssysteme und Versorgungsformen innerhalb des Gesamtbudgets geschaffen werden,
die tatsächlich flexibel und verläßlich sind. Dabei müssen ambulante und stationäre Behandlung, Prävention,
Rehabilitation und Langzeitpflege organisatorisch enger verzahnt und die Informationsweitergabe als erste Stufe
eines neuen Gesundheitsnetzwerkes verbessert werden. Die Schlüsselfunktion bei den notwendigen
Vernetzungen wird dem Hausarzt zukommen. Auch für den Patienten kann er eine "Schlüsselrolle" einnehmen.
Voraussetzung für die Stärkung der hausärztlichen Versorgung ist insbesondere ein getrenntes, ausreichend
ausgestattetes Budget vorwiegend mit Fallpauschalen für Ärzte, die hausärztlich tätig sind, und ein eigenes
abgeschlossenes Kapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Für den Arzneimittelbereich werden
effektive preis- und qualitätssteuernde Regelungen, zum Beispiel über Preisverhandlungen, über eine Positivliste
und gegebenenfalls über quali-tätsorientierte Zuzahlungsregelungen, die dann zu einer nachhaltigen Entlastung
chronisch Kranker führen, eingeführt. In der Krankenhausversorgung ist die duale Finanzierung schrittweise und
beitragssatzneutral durch eine Finanzierung aus einer Hand zu ersetzen. Dabei ist die gleichberechtigte
Mitverantwortung der Krankenkassen in der Krankenhausbedarfsplanung unbedingte Voraussetzung. Das Selbstkostendeckungsprinzip ist nicht nur im
Gesetzestext, sondern tatsächlich abzuschaffen. Die kostenorientierte Vergütung muß durch eine
leistungsorientierte Vergütung ersetzt werden, die sich, bis auf wenige Ausnahmen, pauschal ausrichtet. Das
Kranken-hausfinanzierungskonzept der SPD sieht im übrigen kein Krankenhausnotopfer vor.
Notwendig ist eine grundlegende und innovative Umstrukturierung wesentlicher Bereiche des
Gesundheitswesens. Im deutschen Gesundheitswesen besteht auch ohne die Privatisierung von
Gesundheitsrisiken, ohne die Aufgabe der solidarischen Funktion der GKV und ohne den Ausstieg der
Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung ein beträchtlicher Spielraum für Kostensenkungen, und das ohne
Abstriche an der Qualität.
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