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POLITIK: Aktuell

SPD-Gesundheitspolitik: Gesundheit muß für alle bezahlbar sein

Dtsch Arztebl 1998; 95(33): A-1955 / B-1649 / C-1463

Klaus Kirschner, SPD-MdB, gesundheitspolitischer
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zu aktuellen Fragen der Gesundheitsreform

Die soziale Krankenversicherung mit dem Solidar-, Sachleistungs- und Selbstverwaltungsprinzip, der medizinischen Vollversorgung sowie der paritätischen Finanzierung hat sich bewährt. Dies hat auch an der Schwelle für das nächste Jahrhundert Gültigkeit: Gesundheitsleistungen sollen sich nur nach dem medizinisch notwendigen Bedarf und nicht an der Dicke der Geldbörse orientieren. Auch wenn diese Prinzipien als feste Orientierungspunkte dienen, sind Anpassungen des Finanzierungs- und Leistungsgeschehens an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen in der Vergangenheit mehrfach erfolgt.
Die Ausgangssituation
Die Bundesregierung und CDU/CSU und FDP haben in der Gesundheitspolitik einen Paradigmenwechsel vollzogen: Mit dem Beitragsentlastungsgesetz und dem 1. und 2. GKV-NOG steigt die Zuzahlung für die Patientinnen und Patienten auf rund 20 Milliarden DM oder 1,15 Beitragssatzpunkte zusätzlich zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Im Klartext: Die Zuzahlung wird systematisch als dritte Finanzierungssäule ausgebaut. Die Botschaft des Bundesgesundheitsministers lautet schlicht: Einspar- und Rationalisierungspotentiale in der GKV seien erschöpft, der medizinische Fortschritt unter den gegebenen Umständen nicht mehr bezahlbar; deshalb müsse "mehr Geld" ins System fließen. Und das heißt für die Bundesregierung: "Höhere Eigenbeteiligung für Patienten an den Behandlungskosten."
Das Gesundheitswesen und sein über die Gesetzliche Krankenversicherung finanzierter Teil wird zum ökonomischen Wachstumsmarkt erklärt. In der Logik dieser Politik stehen zur vermeintlichen Problemlösung nur zwei Alternativen zur Wahl, die von der Koalition - wie das Beitragsentlastungsgesetz und die beiden Neuordnungsgesetze - kombiniert eingesetzt werden. Einerseits werden immer weitere Leistungseinschnitte im solidarisch finanzierten GKV-Bereich des Gesundheitswesens vorgenommen, andererseits werden, wegen der verweigerten Steuerungsinstrumente, die nicht zu vermeidenden überproportionalen Ausgabensteigerungen in der GKV durch (tendenzielle) Abkoppelung des Arbeitgeberanteils am GKV-Gesamtbeitrag allein den Versicherten aufgebürdet. Das ist eine Politik, die zur Sanierung der GKV einer Unternehmensphilosophie folgt, die auf Erhöhung der Preise und Verschlechterung der Produkte setzt, anstatt Wirtschaftlichkeitsreserven zu modernisieren und die Produkte zu optimieren. Sozialdemokratische Gesundheitspolitik
Es bedarf deshalb eines abgestuften Konzepts von kurz- und mittelfristigen Gesetzesvorhaben, deren Wirkungen teilweise eine gewisse Zeit brauchen (zwei bis drei Jahre). Der Weg führt also nur über Strukturreformen. Es muß allerdings auch darüber nachgedacht werden, ob weiterhin die Bemessungsgrundlage bei Arbeitslosigkeit auf 80 Prozent abgesenkt bleibt (Beitragsausfälle von rund fünf Milliarden DM/Jahr), ob die erhöhte Beitragszahlung für das Krankengeld an die Renten- und Arbeitslosenversicherungen beibehalten wird (800 Millionen DM/Jahr), ob die Mutterschaftsleistungen nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgaben über Steuern zu finanzieren sind (drei Milliarden DM/Jahr), ob die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel in der bisherigen Höhe bleibt oder abgesenkt werden sollte (zirka fünf Milliarden DM/Jahr).
In einem "100-Tage-Programm" muß es zunächst darum gehen, die GKV zu stabilisieren. Deshalb ist es von existentieller Bedeutung, direkt ein Globalbudget, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten können und das für Beitragssatzstabilität sorgt, einzuführen. Die globale Ausgabensteuerung folgt dabei der Erkenntnis, daß der Gesundheitsmarkt grundsätzlich ein Markt ohne Sättigungsgrenze ist. Gleichzeitig ist zum Erhalt der GKV erforderlich, die neu eingeführten und systemwidrigen Privatisierungselemente Beitragsrückgewähr, Wahltarife und Kostenerstattung wieder abzuschaffen. Das gilt auch für die Privatisierung des Vertragsverhältnisses zwischen Patienten und Zahnärzten bei der Zahnprothetik. Revidiert werden muß zudem die völlig widersinnige Koppelung von Beitragssatzerhöhungen mit Zuzahlungserhöhungen, so wie sie das 1. NOG vorsieht. Die SPD ist nicht bereit, die Patienten für Versäumnisse der CDU/CSU- und FDP"Gesundheitspolitik" in Haftung zu nehmen. Weitere Geiselwerkzeuge für die Patienten wie die Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind, müssen revidiert werden. Die erhöhte Arzneimittelzuzahlung ist zunächst in einem ersten Schritt für chronisch Kranke spürbar zurückzuführen. Die erhöhten Zuzahlungen insgesamt werden dann im Rahmen der in Stufe II und Stufe III des SPD-Programms freigesetzten Sparvolumina Schritt für Schritt zurückgeführt. Da sich die Gesundheitspolitik der SPD an Gesundheitszielen orientiert, muß der gesetzliche Präventionsauftrag - bereits im Sofortprogramm - für die Krankenkassen wieder eingeführt werden - jetzt aber mit klaren Qualitätsvorgaben für die Krankenkassen.
Eckpunkte für echte Reformen
Es müssen dringend Vertragssysteme und Versorgungsformen innerhalb des Gesamtbudgets geschaffen werden, die tatsächlich flexibel und verläßlich sind. Dabei müssen ambulante und stationäre Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Langzeitpflege organisatorisch enger verzahnt und die Informationsweitergabe als erste Stufe eines neuen Gesundheitsnetzwerkes verbessert werden. Die Schlüsselfunktion bei den notwendigen Vernetzungen wird dem Hausarzt zukommen. Auch für den Patienten kann er eine "Schlüsselrolle" einnehmen. Voraussetzung für die Stärkung der hausärztlichen Versorgung ist insbesondere ein getrenntes, ausreichend ausgestattetes Budget vorwiegend mit Fallpauschalen für Ärzte, die hausärztlich tätig sind, und ein eigenes abgeschlossenes Kapitel im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Für den Arzneimittelbereich werden effektive preis- und qualitätssteuernde Regelungen, zum Beispiel über Preisverhandlungen, über eine Positivliste und gegebenenfalls über quali-tätsorientierte Zuzahlungsregelungen, die dann zu einer nachhaltigen Entlastung chronisch Kranker führen, eingeführt. In der Krankenhausversorgung ist die duale Finanzierung schrittweise und beitragssatzneutral durch eine Finanzierung aus einer Hand zu ersetzen. Dabei ist die gleichberechtigte Mitverantwortung der Krankenkassen in der Krankenhausbedarfsplanung unbedingte Voraussetzung. Das Selbstkostendeckungsprinzip ist nicht nur im Gesetzestext, sondern tatsächlich abzuschaffen. Die kostenorientierte Vergütung muß durch eine leistungsorientierte Vergütung ersetzt werden, die sich, bis auf wenige Ausnahmen, pauschal ausrichtet. Das Kranken-hausfinanzierungskonzept der SPD sieht im übrigen kein Krankenhausnotopfer vor.
Notwendig ist eine grundlegende und innovative Umstrukturierung wesentlicher Bereiche des Gesundheitswesens. Im deutschen Gesundheitswesen besteht auch ohne die Privatisierung von Gesundheitsrisiken, ohne die Aufgabe der solidarischen Funktion der GKV und ohne den Ausstieg der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung ein beträchtlicher Spielraum für Kostensenkungen, und das ohne Abstriche an der Qualität.

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