

Das neue Aufgabenspektrum der Bundeswehr
bedeutet für den Soldaten eine erhöhte Einsatzwahrscheinlichkeit in Friedenszeiten mit konkreten
gesundheitlichen Gefährdungen außerhalb Deutschlands.
Über das Erfordernis einer am Stand der Wissenschaft und Technik ausgerichteten und im Ergebnis am
Qualitätsstandard des zivilen Bereichs gemessenen medizinischen Versorgung besteht Einvernehmen im
militärischen wie im politischen Raum. Dokumentiert wurde dieser Anspruch in der "Fachlichen Leitlinie zur
sanitätsdienstlichen Versorgung von Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz" des Inspekteurs des
Sanitätsdienstes der Bundeswehr aus dem Jahr 1995 und in der Fachkonzeption für die bereichsübergreifende
Aufgabe "Sanitätsdienstliche Versorgung", die im Oktober 1997 durch den Generalinspekteur der Bundeswehr
erlassen wurde.
Organisation
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr gliedert sich in 6 Teilbereiche:
l Zentrale Sanitätsdienststellen der Bundeswehr,
l Sanitätsdienst des Heeres,
l Sanitätsdienst der Luftwaffe,
l Sanitätsdienst der Marine,
l Sanitätsdienst in den Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr und
l Ärztlicher Dienst im Wehrersatzwesen.
Der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ist höchster fachdienstlicher Vorgesetzter des gesamten
Sanitätspersonals der Bundeswehr und zugleich truppendienstlicher Vorgesetzter der Zentralen
Sanitätsdienststellen der Bundeswehr. Er erläßt die fachlichen Grundsätze, überwacht deren Einhaltung und ist
im Einvernehmen mit den Inspekteuren der Teilstreitkräfte verantwortlich für die Entwicklung der
konzeptionellen Grundlagen und der Organisation des Sanitätsdienstes. In Dienstgrad und Dienststellung ist der
Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr den Inspekteuren des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und der
Zentralen Militärischen Dienststellen gleichgestellt.
Dem Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr steht als Arbeitsstab eine eigenständige Abteilung
innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung, die Inspektion des Sanitätsdienstes, zur Verfügung. Sie
gliedert sich in die Unterabteilung I (Gesundheitswesen), die für alle den Sanitätsdienst betreffenden fachlichen
Angelegenheiten zuständig ist, und die Unterabteilung II (Sanitätswesen), die grundsätzliche Aufgaben der
Planung, Organisation, Ausbildung und Sanitätsmaterialversorgung wahrnimmt.
Der Sanitätsdienst in den Teilstreitkräften wird durch die Generalärzte des Heeres, der Luftwaffe und durch den
Admiralarzt der Marine geführt, die dem Inspekteur
des Sanitätsdienstes der Bundeswehr fachdienstlich unterstellt sind.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr im Frieden 26 000 aktive Soldaten
und rund 6 600 zivile Mitarbeiter zur Verfügung. Im Verteidigungsfall wächst der Personalumfang des
Sanitätsdienstes nach Mobilmachung auf zirka 80 000 Soldaten und nahezu 20 000 zivile Mitarbeiter.
Zentrale Sanitätsdienststellen
Zum Organisationsbereich Zentrale Sanitätsdienststellen der Bundeswehr (Abbildung 1) gehören
l die Sanitätsakademie der Bundeswehr in München,
l das Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz,
l sieben weitere Bundeswehrkrankenhäuser,
l vier Zentrale Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr,
l das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen in Remagen sowie
l das Bundeswehrsanitätszentrum in Bonn.
Die Kommandobehörde der Zentralen Sanitätsdienststellen ist das Sanitätsamt der Bundeswehr.
Die Sanitätsakademie der Bundeswehr in München ist die zentrale Ausbildungsstätte des Sanitätsdienstes mit
einem Angebot von 130 unterschiedlichen Lehrgängen. Darüber hinaus beherbergt sie Forschungsinstitute für
den Medizinischen ABC-Schutz (gegen die Wirkung von atomaren, biologischen und chemischen Waffen).
Die Bundeswehrkrankenhäuser führen die ambulanten und stationären fachärztlichen sowie fachzahnärztlichen
Begutachtungen, Untersuchungen und Behandlungen durch. Darüber hinaus stellen sie die fachliche Aus-, Fort-
und Weiterbildung des medizinischen Personals der Streitkräfte sicher und gewährleisten dessen ständige
Einsatzbereitschaft. Den Bundeswehrkrankenhäusern angeschlossene Facharztzentren ergänzen das
flächendeckende Netz der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Die Bundeswehrkrankenhäuser Koblenz,
Leipzig und Berlin sind akademische Lehrkrankenhäuser der Universitäten Mainz, Leipzig beziehungsweise der
Berliner Charité. Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist als akademisches Krankenhaus Teil der Ulmer
Universitätskliniken und verfügt, wie auch das Bundeswehrkrankenhaus Berlin, über eine staatlich anerkannte
Krankenpflegeschule.
Um das Krankheitsspektrum dem zivilen Bereich anzupassen, werden, dem Ausbildungsbedarf entsprechend,
auch Zivilpatienten behandelt. Darüber hinaus unterstützen die großen Bundeswehrkrankenhäuser den zivilen
Rettungsdienst mit Notarztwagen und Rettungshubschraubern.
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen klinischen Akutversorgung der Krisenreaktionskräfte werden
an den Bundeswehrkrankenhäusern Ulm und Koblenz verlegbare Lazarette mit einer Kapazität von jeweils 200
Betten aufgestellt, die im Jahr 1999 (Ulm) beziehungsweise 2003 (Koblenz) einsatzbereit sein werden.
Die Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nehmen teilstreitkräfteübergreifend insbesondere
präventivmedizinische, veterinärmedizinische und pharmazeutische Aufgaben wahr und organisieren den
bundeswehreigenen Blutspendedienst.
Insgesamt arbeiten circa 3 700 Soldaten (darunter 1 007 Ärzte, 31 Zahnärzte, 103 Apotheker und 34 Veterinäre)
sowie circa 4 000 zivile Mitarbeiter in den Zentralen Sanitätsdienststellen der Bundeswehr. Im Verteidigungsfall
bleibt der Personalumfang nahezu gleich.
Der Sanitätsdienst
in den Teilstreitkräften
Die allgemeinmedizinische Versorgung durch den Sanitätsdienst des Heeres erfolgt im Friedensdienstbetrieb in
den Standortsanitätszentren. Im Einsatz wird sie durch den in die Verbände integrierten Truppensanitätsdienst
sichergestellt.
Die Sanitätstruppe des Heeres verfügt für Einsätze im Rahmen des neuen Aufgabenspektrums über eine
Sanitätsbrigade mit drei gemischten Lazarettregimentern sowie über sieben Sanitätsregimenter der Divisionen.
Diese Truppenteile betreiben bewegliche Sanitätseinrichtungen und nehmen Aufgaben des Verwundetentransports wahr. Die sieben
mobilmachungsabhängigen Lazarettregimenter der Wehrbereiche sind zuständig für den Aufwuchs und das
Betreiben der Reservelazarettorganisation.
Insgesamt verfügt der Heeressanitätsdienst im Frieden über circa 17 000 Soldaten (darunter 638 Ärzte, 285
Zahnärzte, 72 Apotheker und 31 Veterinäre) sowie 1 400 zivile Mitarbeiter. Im Verteidigungsfall wächst der
Sanitätsdienst des Heeres, unter anderem durch das Aufwachsen der Reservelazarettorganisation, auf annähernd
67 500 Soldaten und circa 15 500 zivile Pflegekräfte.
Der Sanitätsdienst der Luftwaffe gewährleistet die fliegerärztliche Betreuung und medizinische Behandlung des
fliegenden Personals durch speziell ausgebildete Fliegerärzte. Zentrale Untersuchungs- und
Forschungseinrichtung der Bundeswehr für alle Angelegenheiten der Luftfahrtmedizin ist das Flugmedizinische
Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck.
Die allgemeinmedizinische Versorgung der Luftwaffensoldaten erfolgt in den Luftwaffensanitätsstaffeln und
Standortsanitätszentren. Im Einsatz ist die Luftwaffe in Pilotfunktion für die Streitkräfte zuständig für den
Verwundetentransport auf Mittel- und Langstrecken.
Im Luftwaffensanitätsdienst sind derzeit annähernd 3 800 Soldaten (darunter 237 Ärzte, 76 Zahnärzte und 14
Apotheker) sowie circa 400 zivile Mitarbeiter eingesetzt. Im Verteidigungsfall verfügt die Luftwaffe über circa 6
800 Soldaten.
Im Sanitätsdienst der Marine erfolgt die medizinische Versorgung auf See an Bord der Schiffe durch
Geschwader- und Schiffsärzte. Für die weitergehende Behandlung stehen Sanitätseinrichtungen mit stationärem
Anteil auf Versorgungsschiffen und an Land Marinestandortsanitätszentren zur Verfügung.
Die zentrale Untersuchungs- und Forschungseinrichtung für alle Angelegenheiten der Schiffahrt-, U-Boot- und
Tauchmedizin ist das Schiffahrtsmedizinische Institut der Marine in Kiel. Es ist zugleich therapeutische
Einrichtung bei Taucherunfällen. !
Der Marinesanitätsdienst verfügt über circa 1 300 Soldaten (darunter 41 Ärzte, 35 Zahnärzte und 10 Apotheker)
sowie circa 150 zivile Mitarbeiter. Im Verteidigungsfall erfolgt ein Aufwuchs auf circa 1 800 Soldaten und zivile
Pflegekräfte.
Der Sanitätsdienst der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr ist im Friedensdienstbetrieb neben
der allgemeinmedizinischen Versorgung der Angehörigen dieses Organisationsbereichs auch für die
medizinische Versorgung der im Ausland stationierten Soldaten der Bundeswehr zuständig. Zum
Personalumfang gehören rund 200 Soldaten, darunter 51 Ärzte, 10 Zahnärzte,
8 Apotheker und 3 Veterinäre.
Der Ärztliche Dienst im Wehrersatzwesen ist integraler Bestandteil der Bundeswehrverwaltung und damit nicht
Teil der Streitkräfte. Die fachliche Leitung obliegt auch hier dem Inspekteur des Sanitätsdienstes der
Bundeswehr. In Freiwilligenannahmestellen und Kreiswehrersatzämtern stellen über 300 angestellte oder
beamtete Ärzte der Bundeswehr mit Unterstützung durch circa 400 weitere, als medizinisches Assistenzpersonal
eingesetzte Zivilbedienstete die Wehrdiensttauglichkeit künftiger Soldaten fest.
Versorgung im Frieden
Der Auftrag des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Frieden ist zweigeteilt. Zum einen erfolgt die
organisatorische, personelle und materielle Vorbereitung auf den Einsatz; zum anderen werden die Soldaten
schon im Frieden aus diesen einsatzoptimierten Strukturen heraus ambulant und stationär versorgt.
Die allgemeinmedizinisch-hausärztliche Behandlung erfolgt überwiegend in Standortsanitätszentren, die das
Personal des Truppensanitätsdienstes auf Standortebene zusammenfassen und ein weitgefächertes diagnostisches
und therapeutisches Leistungsspektrum bieten. Mit diesem neuen Organisationselement werden nicht nur
Redundanzen abgebaut und ein wirtschaftlicher Betrieb des medizinischen Gerätes ermöglicht, sondern auch die
für die Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. Inübunghaltung des Sanitätspersonals erforderlichen Grundlagen
geschaffen. Hierbei steht die Vermittlung praktischer Erfahrungen in der Notfallmedizin unter
Einsatzgesichtspunkten im Vordergrund.
Die fachärztliche Untersuchung, Behandlung und Begutachtung im ambulanten und stationären Bereich bleibt
Aufgabe der 8 Bundeswehrkrankenhäuser mit ihren 14 angeschlossenen Facharztzentren.
Auch im Sanitätsdienst der Bundeswehr gewinnt die Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Die
Maßnahmen folgen den Bestimmungen der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ergänzend
hierzu werden Bundeswehrkrankenhäuser, Institute und Standortsanitätszentren in das streitkräfteinterne
Programm der Kosten-Leistungs-Verantwortung eingebunden, um durch Kostentransparenz,
Mitarbeitermotivierung und flexiblere Mittelbewirtschaftung die Effizienz weiter zu steigern. Ziel ist es, eine
größere "Patientenzufriedenheit" zu ermöglichen, die sowohl auf persönlicher Zuwendung als auch auf einer
qualitativ hochstehenden und betriebswirtschaftlich optimierten medizinischen Versorgung beruht.
Versorgung im Einsatz
Voraussetzung für eine effektive sanitätsdienstliche Versorgung im Einsatz (Abbildung 2) ist eine fachgerecht
durchgeführte Erstversorgung des Patienten. Diese wiederum erfordert eine entsprechende Qualifikation des
ärztlichen wie auch des nichtärztlichen Personals auf allen Ebenen.
Sie beginnt mit der Ausbildung aller Soldaten zum Helfer im Sanitätsdienst, die - erweitert um
notfallmedizinische Lehrinhalte - zur qualifizierten Selbst- und Kameradenhilfe befähigt. Im
Truppensanitätsdienst, also am Ort des Geschehens, werden Rettungssanitäter eingesetzt, die befähigt sind, in
Wahrnehmung der Notkompetenz selbständig Infusionen anzulegen, zu intubieren und zu beatmen. Die
Truppenverbandplätze werden durch Rettungsstationen ersetzt, in denen lageabhängig bis zu drei Fachärzte für
Allgemeinmedizin und ein Anästhesist, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter mit modernster Ausstattung
notfallmedizinische Erstmaßnahmen durchführen können. Diese präklinische Versorgung kann durch
Rettungszentren auf Containerbasis als Nachfolger der Hauptverbandplätze verstärkt werden. Sie übernehmen
vorwiegend ambulante notfallmedizinische und fachärztliche Aufgaben, sind aber so konzipiert, daß sie zeitlich
begrenzt auch eine chirurgische Akutversorgung einschließlich der unmittelbaren postoperativen Pflege
durchführen können.
Die Stabilisierung der Patienten erlaubt anschließend Transporte über längere Zeiträume in das nächstgelegene
Lazarett der Einsatzregion. Es verfügt über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten,
Mehrfachverletzungen in allen wesentlichen Fachgebieten nach individualmedizinischen Grundsätzen
abschließend zu versorgen.
Wie im Friedensdienstbetrieb werden dem Sanitätsdienst im Einsatz für die Notfallversorgung Hubschrauber
zugeordnet, deren Ausstattung die kontinuierliche Überwachung von Atmung und Herztätigkeit der
Verwundeten während des Transports ermöglicht.
Verbände der Marine werden neben leistungsfähigen Schiffslazaretten über Rettungszentren auf Versorgern
verfügen, in die Verwundete nach notfallmedizinischer Stabilisierung verbracht werden.
Ist die abschließende Behandlung im Einsatzland nicht durchführbar, findet die weitergehende klinische
Versorgung in Bundeswehrkrankenhäusern beziehungsweise in zivilen Kliniken in Deutschland statt. Der
Verwundetentransport erfolgt durch Flugzeuge der Luftwaffe, verbündeter Streitkräfte oder - sofern militärische
Mittel nicht zur Verfügung stehen - durch zivile Fluggesellschaften oder Flugambulanzen.
Versorgung in der Landes- und Bündnisverteidigung
Entscheidungen über Behandlungsstrategie oder Transport während eines Einsatzes sind immer von der
angestrebten Ergebnisqualität bestimmt, unterscheiden sich aber dennoch oft wesentlich von vergleichbaren
Situationen im Heimatland. Diese Besonderheiten werden unter dem Begriff der "Einsatzmedizin"
zusammengefaßt. Neben den Maßnahmen zur Behandlung von akuten Erkrankungen oder Verwundungen im
Einsatz werden hierunter auch der präventive Bereich und die Nachsorge verstanden.
Gerade aus dem neuen Einsatzspektrum mit zum Teil erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen
ergibt sich für den Dienstherrn eine besondere Fürsorgepflicht im Hinblick auf das Vermeiden beziehungsweise
frühzeitige Erkennen von Gesundheitsstörungen. Deshalb werden Soldaten nicht nur konstitutionell und
psychisch auf traumatisierende Situationen vorbereitet, sondern es wird ihnen auch bei der Bewältigung solcher
Ereignisse geholfen.
Der mit der Fachlichen Leitlinie beschriebene Qualitätsstandard gilt grundsätzlich auch für den Einsatz des
Sanitätsdienstes in der Landes- und Bündnisverteidigung. Hierbei müssen die für die Krisenreaktionskräfte geltenden Organisationsstrukturen ebenso wie die personelle und materielle Ausstattung langfristig auf
die nichtaktiven Sanitätstruppenteile übertragen werden.
Ebenso ist die Reservelazarettorganisation den neuen qualitativen Erfordernissen anzupassen. Deshalb wird an
dem bisherigen Konzept einer eigenständigen, hauptsächlich mit Sanitätspersonal der Reserve aus dem zivilen
Gesundheitswesen betriebenen militärischen Reservelazarettorganisation nicht weiter festgehalten.
Konzeptionelle Grundausrichtung ist jetzt die enge zivil-militärische Zusammenarbeit, die nach einer
Mobilmachung ziviles und militärisches Krankenhauspersonal gemeinsam für eine klinische Versorgung nutzt
und nicht mehr zwischen Soldaten- und Zivilpatienten unterscheidet. In Vorbereitung hierauf wird bereits im
Frieden die Verflechtung mit dem zivilen Gesundheitswesen so gestaltet, daß ein Leistungsverbund entsteht, der
sich für beide Seiten auszahlt und die knappen Ressourcen optimal nutzt. Dies betrifft die gemeinsame
Ausbildung der Aktiven mit den Reservisten zur Erleichterung der personellen Ergänzung wie auch die feste
Anbindung des Sanitätsdienstes an die Qualitätsnormen moderner Medizin.
Es ist vorgesehen, für jede der verbliebenen 56 Reservelazarettgruppen ein oder mehrere leistungsstarke zivile
Partnerkrankenhäuser zu gewinnen und vertraglich an die Bundeswehr zu binden. Diese Krankenhäuser sollen
bei Mobilmachung durch Belassen des Personals in vollem Umfang funktionsfähig bleiben. Mit dem Personal
und Material der Reservelazarettgruppen werden die vorhandenen Kapazitäten verstärkt. Dabei werden die
anspruchsvollere Diagnostik und Therapie in der vorhandenen zivilen Infrastruktur, die Pflege und
Rekonvaleszenz in den überwiegend in Kasernen stationierten Reservelazaretten erfolgen.
Das erweiterte Aufgabenspektrum der Streitkräfte bedingt einen höheren Bedarf an fachlich qualifizierten,
erfahrenen Ärzten. Deshalb sollen die Partnerkrankenhäuser neben den Bundeswehrkrankenhäusern auch genutzt
werden, um Sanitätsoffiziere durch praktische klinische Tätigkeiten für ihre Einsatzaufgaben in Übung zu halten
beziehungsweise zu Fachärzten weiterzubilden.
Zusammenfassung
Die veränderte sicherheitspolitische Lage Deutschlands und das damit einhergehende erweiterte
Aufgabenspektrum der Bundeswehr haben auch den Sanitätsdienst vor qualitativ neue Herausforderungen
gestellt. Die hierbei unter Einsatzgesichtspunkten vollzogene organisatorische, personelle und materielle
Neugestaltung ermöglicht heute eine sanitätsdienstliche Versorgung auf höchstem Niveau, die auch außerhalb
Deutschlands im Ergebnis dem hiesigen Qualitätsstandard entspricht.
Richtungweisend waren in diesem Zusammenhang die Grundsatzentscheidungen zur allgemeinmedizinischen
Versorgung in Standortsanitätszentren, zu den Qualitätsvorgaben für die mobilen präklinischen und klinischen
Einrichtungen, zu einer an den Richtlinien der "Einsatzmedizin" orientierten Aus-, Fort- und Weiterbildung des
ärztlichen und nichtärztlichen Sanitätspersonals sowie zur Reform und Intensivierung der zivil-militärischen
Zusammenarbeit im Rahmen der klinischen Versorgung im Bündnis- oder Verteidigungsfall.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die den Sanitätsdienst auch künftig in die Lage versetzen, seinen
Auftrag für die ihm anvertrauten Soldaten zu erfüllen.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1998; 95: A-1960-1963
[Heft 33]
Anschrift des Verfassers
Generaloberstabsarzt
Dr. med. Karl W. Demmer
Inspekteur des Sanitätsdienstes
der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung
53003 Bonn
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