Über eine grundlegende Novelle der Weiterbildung soll der Ärztetag 2014 abstimmen. Das kündigte Franz-Joseph Bartmann an.
Ein genereller Pflichtabschnitt in einer Praxis während der Facharztweiterbildung? Das lehnte der Ärztetag ab. Die ambulante Weiterbildung soll aber gestärkt werden.
Während der Weiterbildung zum Facharzt wird es auch künftig keinen verpflichtenden Abschnitt im ambulanten Bereich geben. Der Deutsche Ärztetag sprach sich gegen einen entsprechenden Antrag aus. Danach sollten Assistenzärzte in allen Fachrichtungen mit Patientenkontakt sechs Monate in einer Arztpraxis tätig sein. Dem erteilten die Delegierten jedoch eine Absage. Die Entscheidung fiel mit 120 zu 99 Stimmen allerdings relativ knapp aus.
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Zuvor hatten die Antragsteller, darunter Dr. med. Klaus König, Hessen, darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Klinikweiterbildung nicht mehr das gesamte Spektrum zu vermitteln sei. Immer mehr Leistungen würden ambulant erbracht. „Junge Fachärzte müssen dazu in der Lage sein, eine Facharztpraxis zu führen“, forderte König. Beispielsweise sei die Krebsvorsorge in einer gynäkologischen Praxis eine häufige Leistung, im Krankenhaus spiele sie hingegen keine Rolle Vielfach würden den Weiterbildungsassistenten auch Tätigkeiten bescheinigt, die sie gar nicht geleistet hätten, kritisierte er. „Es ist unbedingt erforderlich, dass Kliniken und Praxen stärker zusammenarbeiten“, verlangte König.
Auch der Deutsche Ärztetag plädierte dafür, die Weiterbildung in Vertragsarztpraxen zu stärken. Allerdings soll dies nach Meinung der Mehrheit der Delegierten nicht unter Zwang geschehen. Gleichwohl wurde aber der Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, inwiefern die Weiterbildungsordnung geändert werden muss, um die tatsächliche Versorgungsrealität abzubilden. Zugleich weist der Ärztetag aber darauf hin, dass für die Weiterbildung in Praxen eine ausreichende Finanzierung notwendig sei. Einigkeit bestand unterdessen darüber, dass für eine hausärztliche Tätigkeit die Pflicht zur 24-monatigen Weiterbildung in einer entsprechenden Praxis beibehalten werden soll.
Mehr Mut bei der Evaluation der Weiterbildung forderte Hans-Albert Gehle – auch als Signal an den Nachwuchs.
Eine weitere Grundsatzentscheidung des Ärztetages: Die Evaluation der Weiterbildung wird fortgesetzt. Es handle sich um ein äußerst erfolgreiches Projekt, stellte Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK), fest. „Die Evaluation hat sich positiv ausgewirkt – als Veränderung der Weiterbildungskultur“, sagte er. Die Beteiligungsrate sei mancherorts jedoch noch nicht zufriedenstellend.
Das könnte sich bald ändern, denn der Ärztetag will die direkte Kontaktaufnahme der Kammer zu den Assistenzärzten erleichtern. Die Delegierten sprachen sich für eine Meldepflicht für Weiterbildungsassistenten aus. Bisher waren die Landesärztekammern auf die Angaben der Chefärzte angewiesen. Diese wurden dazu aufgefordert, der Kammer mitzuteilen, wer sich bei ihnen in der Weiterbildung befindet. Erst dann konnten die Assistenzärzte kontaktiert werden. „Daher werden die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern aufgefordert, eine bundeseinheitliche Meldepflicht der sich in Weiterbildung befindlichen Assistenzärztinnen und -ärzte (. . .) einzuführen“, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag.
Konkret bedeutet das: Der Ärztetag fordert die Landesärztekammern dazu auf, ein Weiterbildungsregister zu erstellen. Beispielsweise könne bei den jährlichen Rechnungsstellungen auch der Weiterbildungsstatus des Kammermitglieds abgefragt werden, schlagen die Delegierten vor. Bei dem vergangenen Ärztetag hatte es gegen dieses Vorgehen immer Bedenken gegeben. Nun aber setzten sich die Befürworter der Regelung durch. Zu ihnen zählt Dr. med. Hans-Albert Gehle, Westfalen-Lippe. Er rief zu „mehr Mut“ bei der Evaluation der Weiterbildung auf. Das sei ein wichtiges Signal an die Kollegen in der Weiterbildung. Die Kammern müssten stärker als bisher in einen Dialog mit den Weiterbildungsstätten treten, die bei der Evaluation schlecht abgeschnitten hätten oder sich nicht beteiligten. „Wir wollen kein zahnloser Tiger mehr sein“, betonte Gehle.
Evaluation der Weiterbildung soll vereinfacht werden
Die Delegierten plädierten darüber hinaus für eine Evaluation in „verbesserter Form“. Sie sprachen sich für „strukturelle Anpassungen“ aus. Die Befragung soll vereinfacht werden. Die Zahl der Fragen wird vor- aussichtlich sinken, da sich diese zum Teil ähneln. „Wir können hier zu einer erheblichen Ökonomisierung kommen“, erläuterte Bartmann. Die Änderungen werden allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Befragung im Jahr 2013 rechnet Bartmann daher nicht. Aber die nächste Evaluation solle „zeitnah, ohne große Lücke“ stattfinden. Die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich bei der Evaluation ist Bartmann zufolge „in beiderseitigem Einvernehmen“ beendet worden. Nun solle die Umfrage unter Weiterbildungsbefugten und Weiterbildungsassistenten noch stärker auf die Bedingungen in Deutschland ausgerichtet werden.
Für eine Abkehr von den Richtzahlen sprach sich Katharina Kulike aus. Durchsetzen konnte sie sich damit nicht.
Intensiv diskutierten die Delegierten auch über die anstehende grundlegende Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO). Als Ziele beschrieb Bartmann unter anderem die Einführung von Lernzielen. Die ambulante Weiterbildung soll gestärkt werden. Möglicherweise wird ein neues Kapitel mit Modulen in die Weiterbildungsordnung eingeführt. Die Grundstruktur aus Facharztbezeichnung, Schwerpunkt und Zusatzweiterbildung soll aber erhalten bleiben. „Wir wollen in dieser Systematik bleiben“, berichtete Bartmann. Dem stimmten auch die Delegierten zu.
Grundsätzlich sollen zudem die Richtzahlen überarbeitet werden. Die bescheinigten und die tatsächlich durchgeführten Leistungen in den Krankenhäusern klafften deutlich auseinander, sagte Bartmann. „Das sind alles Punkte, die jedem einleuchten, aber Sie glauben gar nicht, gegen welche Mauern Sie da rennen.“ Eine Änderung sei deshalb nur im Konsens möglich. Die BÄK beziehe neben den Landesärztekammern auch die Fachgesellschaften und Verbände ein. Ab September 2012 werde eine Internetplattform mit dem Grundgerüst freigeschaltet. Jeder Verband erhalte einen Zugangskode und könne sich einbringen. Bartmann hofft, dass der Ärztetag 2014 über die Novelle der MWBO abstimmen wird.
Klinische Notfallmedizin: Entscheidung vertagt
Katharina Kulike, Berlin, plädierte für eine grundsätzliche Abkehr von den Richtzahlen. Andere Länder hätten diesen Schritt auch getan. Entscheidend seien schließlich Kompetenzen, und nicht, wie oft eine Tätigkeit durchgeführt worden sei. „Es muss darum gehen, ob man es tatsächlich kann“, sagte sie. Mit dieser Forderung konnten sich Kulike und weitere Delegierte aber nicht durchsetzen. Ein entsprechender Antrag wurde an den Vorstand überwiesen.
Die Gremien der BÄK und der Landesärztekammern hat der Ärztetag außerdem dazu aufgefordert, folgende Fragen zu erörtern: Soll eine Teilzeittätigkeit von weniger als 50 Prozent für die Weiterbildung anerkannt werden? Inwiefern können kürzere Weiterbildungsabschnitte anerkannt werden als bisher?
Vertagt wurde auch eine Entscheidung darüber, ob und wie die „klinische Akut- und Notfallmedizin“ in der MWBO verankert werden soll. Ein Antrag dazu wurde an den Vorstand überwiesen.
Dr. med. Birgit Hibbeler
FAZIT
TOP IV: Weiterbildung
Ambulante Facharztweiterbildung: Ärztetag lehnt Pflichtabschnitt in Arztpraxen ab.
Evaluation der Weiterbildung: Projekt wird fortgesetzt, Meldepflicht für Assistenzärzte beschlossen.
Novellierung der Weiterbildungsordnung: Systematik aus Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzweiterbildung bleibt.
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