Ein breites Themenspektrum und eine Fülle von Anträgen waren für das Ärzteparlament am letzten Sitzungstag in Nürnberg zu bewältigen.
Das Pfingstwochenende stand vor der Tür, noch dazu mit den sonnigsten Wetteraussichten, doch die Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages in Nürnberg befassten sich auch am letzten Sitzungstag bis in den Nachmittag hinein äußerst diszipliniert mit einer wahren Flut von Anträgen. Unter dem TOP VI Tätigkeitsbericht lagen insgesamt 130 Anträge vor, die im beschleunigten Verfahren (Begrenzung auf zwei Wortbeiträge je Antrag) zügig abgestimmt wurden. Kontrovers diskutierte Themen gab es darunter eigentlich nur zwei: das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte, das am Ende für gescheitert erklärt wurde (Kasten), und die Kostenerstattung.
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Letztere zähle zu den Themen, die jedes Jahr wieder zur Abstimmung anstünden, kritisierte der bayerische Delegierte Dr. med. Peter Scholze. In diesem Jahr hatten Martin Grauduszus und weitere Delegierte aus den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einen Antrag eingebracht, die Kostenerstattung als „gleichwertige dritte Säule und als feste Größe im GKV-Finanzierungssystem fest zu etablieren“, um den Forderungen nach mehr Transparenz im Finanzierungswesen des Gesundheitssystems nachzukommen. Wie schon bei ähnlichen Beschlüssen vorangegangener Ärztetage erteilten die Delegierten der Kostenerstattung jedoch mit 104 zu 69 Stimmen erneut eine Absage.
Weg mit dem Deckel auf der ambulanten Medizin
Zustimmung fand hingegen der Appell an die Politik, die Finanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung zu verbessern und die Sparmaßnahmen zulasten von Patienten und Ärzten zu beenden. „Der Deckel auf der ambulanten Medizin muss verschwinden, wenn die medizinische Versorgung der Bevölkerung auf dem heutigen Qualitätsstand gehalten werden soll“, heißt es in der Entschließung. Im Einzelnen forderten die Delegierten ein berechenbares und transparentes Honorar für niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie die Einführung eines festen Punktwerts auf Basis des 2004 betriebswirtschaftlich kalkulierten Mindestpunktwerts von 5,11 Cent zuzüglich eines Inflationsausgleichs. Zudem müssten die Budgets abgeschafft und stattdessen weitgehend eine Einzelleistungsvergütung umgesetzt werden.
Einstimmig sprachen sich die Delegierten zudem dafür aus, ambulante Therapieoptionen in Fächern mit konservativen und operativen Inhalten stärker zu fördern, damit auch intensive konservative Behandlungen in Praxis und Krankenhaus unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erbracht werden können. Außerdem soll das ärztliche Gespräch sowohl im GKV- als auch im PKV-System angemessen vergütet werden.
Im Themenblock Krankenhaus ging es vor allem um ungelöste Finanzierungsfragen und um die zunehmende Arbeitsverdichtung. So forderte das Ärzteparlament die Bundesregierung auf, eine solide Basisfinanzierung der deutschen Krankenhäuser sicherzustellen. Das „derzeitige gedeckelte DRG-System mit seinen ungerechtfertigten Abschlägen führe zwangsläufig zu einer Flucht in die Menge, die weder ökonomisch noch ethisch zu vertreten ist“, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Beschluss.
Aufgrund der unzureichenden Finanzierung hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser aus Sicht der Ärzte weiter verschlechtert. Mehr als 50 Prozent der Kliniken hätten 2011 ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet, darunter vor allem Kliniken mit weniger als 250 Betten. Diese seien aber besonders im ländlichen Raum für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar. „Diese Situation zwingt die Kliniken zu einem ruinösen Wettbewerb zulasten ihrer Mitarbeiter“, stellte der Ärztetag fest. Um Patienten und Mitarbeiter zu schützen, müsse die Arbeitsverdichtung in den Kliniken umgehend reduziert werden.
Ist das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig, muss genau nachgezählt werden.
Weiterhin forderten die Delegierten, die Berechnungsgrundlage für Krankenhausleistungen (Landesbasisfallwert), die derzeit in den einzelnen Bundesländern variiert, bundeseinheitlich zu regeln und auf das gegenwärtig höchste Niveau anzupassen. Außerdem votierten die Delegierten für die vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen und die bindende Einführung des durch das Statistische Bundesamt ermittelten Orientierungswerts ab dem Jahr 2013. Dieser Wert sei so zu gestalten, dass eine verlässliche und ausreichende Finanzierung der steigenden Personal- und Sachkosten im Krankenhaus möglich ist.
Bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhaus
Darüber hinaus forderte der Ärztetag die Krankenhausträger auf, die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen und in der Weiterbildung im Besonderen nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam mit der Ärzteschaft seien entsprechende Konzepte zu entwickeln, die unter anderem eine mittelfristige Dienstplanung mit ausreichendem Vorlauf, mehr Teilzeit-Arbeitsmöglichkeiten und flexiblere Tagesarbeitszeiten vorsehen.
Ebenso verlangten die Delegierten, dass Bund und Länder dem Lohndumping an Krankenhäusern entgegenwirken. „Die neue 35 000-Euro-Verdienstgrenze der Blue Card darf keine Eintrittspforte für Lohndumping werden. Tarifverträge und Arbeitszeitregelungen müssen strikt eingehalten werden.“
An die Krankenhausträger und die Träger ambulanter Gesundheitseinrichtungen appellierte der Ärztetag, keine ökonomischen Fehlanreize in der Patientenbehandlung zu setzen. „Ärztliche Leistungen und deren Honorierung dürfen sich ausschließlich an ihrer medizinischen Sinnhaftigkeit orientieren. Die Wahl der Behandlungsmethode darf nicht kostenbestimmt sein, sondern der Nutzen für den Patienten allein muss im Vordergrund jeder ärztlichen Behandlung stehen“, begründeten die Delegierten ihren Beschluss. Bonuszahlungen sollten sich vor allem an medizinischen Kriterien orientieren. Ökonomische Zielvereinbarungen seien nicht mit der ethischen Verpflichtung eines Arztes zu vereinbaren.
Eine pauschale oder ausschließlich leistungsorientierte Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliche Mitarbeiter lehnte der Ärztetag ab. Zu berücksichtigen seien dabei vielmehr Kriterien wie die Indikationsstellung, die Qualifikation des Personals und das Versorgungsumfeld. Anleitung, Koordination, Leistungskontrolle und Dokumentation müssten zudem stets vollständig in der Verantwortung der Ärzte liegen. Zwar konzedierten die Delegierten, dass die Übertragung von ärztlichen Leistungen an qualifizierte nichtärztliche Mitarbeiter vor dem Hintergrund demografischer und morbiditätsbedingter Veränderungen eine sinnvolle Maßnahme zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung sein kann. Auch würden die Ärzte dadurch von Bürokratie und Verwaltungstätigkeiten entlastet. „Bei allen Konzepten muss aber das Patientenrecht auf eine Behandlung nach Facharztstandard gewährleistet bleiben“, forderten die Delegierten. Die Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehalts für Diagnostik und Therapie seien „im Interesse der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der Rechtssicherheit“ strikt abzulehnen.
Der Ärztetag setzt sich darüber hinaus dafür ein, die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger zu verbessern und die betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben an den Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen. So sollten etwa die Strafandrohungen des § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz für die Abgabe eines Betäubungsmittels sowohl für die palliativmedizinische Versorgung als auch die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger revidiert werden. Die Vergütungsmodalitäten für die substitutionsgestützte Behandlung seien an den jeweiligen Leistungsaufwand anzupassen. Um die Versorgung von Patienten in ländlichen Gebieten an Wochenenden und Feiertagen sicherzustellen, müsse auch eine Mitgabe des Substituts durch den behandelnden Arzt ermöglicht werden.
Beim Themenblock Ausbildung stimmten die Delegierten mit großer Mehrheit für einen Antrag zur intensiven Förderung des ärztlichen Nachwuchses. Darin werden die Bundesländer aufgefordert, eine ausreichende Anzahl an Medizinstudienplätzen zu schaffen, um die Versorgung auch künftig auf hohem Qualitätsniveau sicherstellen zu können. Zudem sollen die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen bei den stationären Einrichtungen für eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen nachkommen. Eine weitere Verdichtung des Medizinstudiums durch eine Verkürzung der Studiendauer lehnten die Delegierten ab. In einem weiteren Beschluss votierten sie für eine Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 7 Abs. 2 ÄAppO), um Famulaturen künftig auch wieder im öffentlichen Gesundheitsdienst zu ermöglichen.
Breite Zustimmung erhielt außerdem ein Antrag, der die Landesregierungen dazu auffordert, besonders die Universitäten zu fördern, die Bewerbungsgespräche zur Auswahl von Medizinstudienbewerbern durchführen. 60 Prozent der Studienplätze in der Medizin werden in Auswahlverfahren über die Hochschulen direkt vergeben, allerdings nutzen bislang nur wenige Fakultäten die Möglichkeit erweiterter Zulassungskriterien zusätzlich zu Abiturnote und Wartezeit. „Die Abiturabschlussnote als überwiegendes Kriterium für die Zulassung zum Medizinstudium ist zu einseitig“, heißt es zu Begründung. Vor Studienbeginn abgeleistete Praktika, ein freiwilliges soziales Engagement oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sollten in höherem Maße als bisher berücksichtigt werden.
Nach Auffassung der Delegierten muss die ärztliche Psychotherapie bundesweit unterstützt und gefördert werden. Nur die ärztlichen Psychotherapeuten könnten aufgrund ihrer mehrjährigen Ausbildung und ärztlichen Weiterbildung sowohl die seelischen als auch die körperlichen Aspekte von Krankheiten im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung umfassend berücksichtigen. „Psychologische Psychotherapeuten können daher ärztliche Psychotherapeuten nicht ersetzen, dies muss bei allen Beratungen zur psychotherapeutischen Versorgung auch auf Landesebene mehr als bisher beachten werden“, heißt es im Entschließungsantrag. In einem weiteren Antrag wandten sich die Delegierten gegen die Direktausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und plädierten für die Beibehaltung der bewährten postgradualen Ausbildungsstruktur.
Den Trend, ärztliche Leistungen, wie Beratung, Diagnose oder auchZweitmeinungen ausschließlich per Internet verfügbar zu machen, betrachten die Ärzte äußerst kritisch. Nach den Berufsordnungen der Ärztekammern ist die individuelle ärztliche Behandlung ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien verboten. „Es gehört somit zu den Pflichten des Arztes, sich über den Patienten ein eigenes Bild zu machen. Auch die Notwendigkeit einer Operation lässt sich nicht ausschließlich per Ferndiagnose beurteilen“, lautet die Begründung. Von dem Verbot der Fernbehandlung ausgenommen ist allerdings die Telemedizin, sofern sie berufsrechtskonform durchgeführt wird. Sie stelle eine große Chance dar, ärztliches Handeln zu erleichtern und interdisziplinäres Zusammenwirken für eine bessere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu fördern, heißt es in einer Entschließung.
Angenommen wurden mit großer Mehrheit zudem die Empfehlungen „Ärzte in sozialen Medien“, die das Dezernat Telematik bei der BÄK erarbeitet hatte. Das Papier weist Ärzte und Medizinstudierende auf die Gefahren hin, die mit der Nutzung von sozialen Online-Netzwerken, Patientenportalen, Blogs und Chaträumen verbunden sind. Es soll sie dabei unterstützten, die hohen beruflichen und ethischen Standards der Ärzteschaft bei der Nutzung dieser Medien einzuhalten.
Gegen irreführende Berufsbezeichnungen
Nicht geschützte Berufsbezeichnungen wie „Schönheitschirurg“, „Brustchirurg“ oder „Nasenchirurg“ lehnt der Ärztetag ab. Der korrekte Facharzttitel beziehungsweise die Zusatzbezeichnung müsse sich an der Weiterbildungsordnung orientieren, stellte das Ärzteparlament klar. Die nicht geschützten „Berufsbezeichnungen“ suggerierten Patienten eine eventuell nicht vorhandene Qualifikation des Anbieters.
Mehrere Beschlüsse des Ärztetagers betrafen darüber hinaus die Sicherheit von Medizinprodukten. Vor dem Hintergrund des Skandals um fehlerhafte Brustimplantate forderten die Delegierten ein verpflichtendes Gesamtregister für im Körper verbleibende Implantate der Risikoklasse III. Das Register soll vor allem die Patienten, aber auch die Ärzte vor kriminellen Herstellern von Medizinprodukten schützen. Im Fall der schadhaften Brustimplantate der Firma PIP/Rofil vertraten die Delegierten die Auffassung, dass Krankenversicherungen die Kosten für die Entfernung übernehmen müssen.
Zudem sollten zeitnah strengere Zulassungskriterien für Medizinprodukte der Klasse III definiert und mittels Herstellungs- und Stichprobenkontrolle die Produktsicherheit gesteigert werden. Der Gesetzgeber soll hierfür einen Entwurf vorlegen, der unter anderem klinische Studien mit hohem Evidenzlevel als Zulassungsvoraussetzungen festlegt, eine verpflichtende Zertifizierung durch vom Hersteller unabhängige staatlich-zertifizierte Prüfunternehmen sowie unangemeldete, mindestens jährliche Kontrollen der Herstellungsstätten und die kontinuierliche Qualitätssicherung durch Stichprobenprüfung vorsieht. Erforderlich ist nach dem Beschluss der Delegierten zudem eine gesetzliche Klarstellung, dass bei Schäden durch CE-zertifizierte und trotzdem schadhafte Implantate alleine der Hersteller verantwortlich zu machen ist, da sich behandelnde Ärzte auf das CE-Zertifikat verlassen können müssten.
Bund und Länder müssen aus Sicht der Ärzte mehr tun, um die Bevölkerung nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Abgase und Lärmemissionen zu schützen. Das bestehende Fluglärmgesetz und die untergeordneten Regelwerke seien kurzfristig so zu überarbeiten, dass aktuelle wissenschaftliche Evidenz berücksichtigt werde, verlangten die Delegierten. Dazu seien Ärzte und Lärmforscher hinzuzuziehen.
Im Themenblock Menschenrechte sprach sich das Parlament unter anderem dafür aus, das Flughafenasylverfahren nach § 18 a Asylverfahrensgesetz ersatzlos abzuschaffen und alle Asylsuchenden in Deutschland in das normale Asylverfahren zu übernehmen. Darüber hinaus appellierten die Delegierten an die Bundesregierung, ihren internationalen menschenrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, um besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, wie etwa traumatisierten oder minderjährigen Flüchtlingen, eine frühzeitige psychosoziale, psychotherapeutische und rehabilitative Versorgung zu garantieren.
Heike E. Krüger-Brand
Nein zur Gesundheitskarte
Mit der Forderung an den Gesetzgeber, das politische Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) aufzugeben und stattdessen vorhandene kostengünstige dezentrale Kommunikationswege und Speichermedien in der Medizin zu fördern, haben sich beim 115. Deutschen Ärztetag erneut die Gegner des Telematikprojekts durchgesetzt. Die Vertraulichkeit der Patientenbeziehung sei durch dieses Projekt genauso bedroht wie die ärztliche Therapiefreiheit. „Der gigantomanische Anspruch, durch eine flächendeckende Elektronifizierung der Patientenversorgung unter der Führung der Krankenkassen sowohl transparente Patienten als auch transparente Ärzte herzustellen, widerspricht elementaren ärztlichen Grundwerten“, heißt es zur Begründung in dem Entschließungsantrag, der mit 105 zu 70 Stimmen angenommen wurde.
Foto: Michael Peters
Der Vorsitzende des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die konstruktiv-kritischen Beschlüsse vorheriger Ärztetage maßgeblich dazu beigetragen hätten, dass bei der Neukonzeption des eGK-Projekts die eingeforderten ärztlichen Belange berücksichtigt worden seien.
„Wir haben dafür gesorgt, dass es ein neues Projekt wurde“, erklärte auch Dr. med. Christiane Groß, Ärztekammer Nordrhein und Mitglied im Telematikausschuss bei der BÄK. Arzt-Patienten-Profile seien technisch nicht möglich, dem Datenschutz werde Rechnung getragen, dezentrale Speichermedien würden mitberücksichtigt, für die Testbegleitung durch einen ärztlichen Beirat sei gesorgt. „Wir können so nicht glaubwürdig bleiben“, meinte Groß.
„Ich glaube nicht, dass der Beschluss irgendjemanden in Berlin daran hindern wird, das politische Projekt weiterzuverfolgen“, betonte Dr. med. Wilfried Schimanke, Delegierter aus Mecklenburg-Vorpommern. Vor dem Hintergrund, dass der Bundestag am selben Tag mit breiter Mehrheit eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen hat, nach der unter anderem die Bereitschaft zur Organspende voraussichtlich ab dem Jahr 2017 auf der eGK vermerkt werden soll, scheint diese Einschätzung realistisch.
Der Beschluss bedeute nicht das Ende der eGK, bemerkte BÄK-Präsident Dr. med. Frank Ulrich Montgomery bei einem Abschlusspressegespräch zum Ärztetag. Dadurch werde allerdings die Arbeit der Bundesärztekammer in der Gematik erschwert. „Wir benötigen dringend eine Lösung, um die vielen Bürokratiebrüche zu beheben, und verschwenden viel Potenzial, weil eine Telematikplattform fehlt“, sagte Montgomery. KBr
Charta zur Palliativmedizin
Die Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages in Nürnberg haben dazu aufgerufen, die in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen formulierten Ziele zu unterstützen und sich am Prozess der Umsetzung zu beteiligen.
Die Charta wurde gemeinsam von der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband erarbeitet und konsentiert. Beteiligt haben sich daran außerdem mehr als 50 Verbände, Ministerien und die beiden großen Kirchen. Die Charta thematisiert die Rechte, Bedürfnisse und Wünsche von Schwerstkranken und Sterbenden. Sie soll dazu beitragen, die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln.
In einem Folgeprojekt sollen jetzt konkrete Projekte umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung der juristischen, medizinischen und ethischen Rahmenbedingungen sowie um den Ausbau der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Bereich der Palliativmedizin. Darüber hinaus sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, und es soll eine nationale Strategie zur Betreuung Schwerstkranker und sterbender Menschen auf den Weg gebracht werden.
Das Umsetzungsprojekt läuft bis Dezember 2013. Die drei Trägerorganisationen wollen bis zu diesem Zeitpunkt 5 000 Unterstützer finden, die sich mit ihrer Unterschrift für die Ziele der Charta einsetzen. Informationen: www.charta-zur-betreuung-sterbender.de KBr
FAZIT
TOP VI: Tätigkeitsbericht
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das politische Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ aufzugeben.
Die unzureichende Finanzierung der Krankenhäuser muss beendet werden.
Die Bundesländer werden aufgefordert, eine ausreichende Anzahl an Medizinstudienplätzen zu schaffen.
Die Zulassungskriterien für Medizinprodukte der Klasse III müssen verschärft werden. Nötig ist auch ein Register für Implantate zur Erhöhung der Patientensicherheit.
Die Rahmenbedingungen der substitututionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger müssen verbessert werden.
Ärztliche Leistungen wie Beratung oder Diagnosestellung dürfen nicht ausschließlich per Internet durchgeführt werden.
Nicht geschützte Berufsbezeichnungen wie „Schönheitschirurg“ lehnt der Ärztetag ab.
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