BRIEFE
Burn-out: Frommer Wunsch
Dtsch Arztebl 2012; 109(22-23): A-1188 / B-1023 / C-1015


. . . Die Autoren schreiben, Behandlungen auf der Basis einer evidenzbasierten, störungsspezifischen Therapie mit eingeführten Burn-out-Zusatzmodulen sollten neben der Ressourcenverbesserung der Patienten darauf hinwirken, dass ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dem sie gewachsen sind und der ein arbeitsbedingtes Wiedererkrankungsrisiko minimiert. (?) – Ich denke, a) „Ein frommer Wunsch!“, denn wie sonst sollte der Therapeut diese Forderung erfüllen können? und b) „Der Therapeut ist doch kein Sozialarbeiter“. Und sollte er doch einer sein wollen, so würde er unweigerlich mit den Psychotherapierichtlinien in Konflikt kommen. Denn diese verlangen vom Therapeuten, dass er eben mit dem Patienten „nur“ eine Krankenbehandlung und nichts anderes durchführt. Aber was heißt überhaupt „evidenzbasierte Therapie“, „störungsspezifische Therapie“ und „Zusatzmodule“ im Hinblick auf die aktuellen Psychotherapierichtlinien? Immer wieder liest man, auch im DÄ, von Psychotherapien oder Psychotherapieformen bei spezifischen Krankheitsbildern, die man dann aber nicht in Deckung mit den Psychotherapierichtlinien und dem damit verbundenen Gutachterverfahren bringen kann, also sie so gar nicht in der ambulanten kassenärztlichen Psychotherapie anwenden kann. Aber wozu werden sie dann, und nicht von unbedeutenden Leuten/Kliniken/Zentren, veröffentlicht, gedruckt und auch zu zertifizierten Weiter- und Fortbildungsartikeln verarbeitet? Liegt da nicht ein schon lange bestehender Missstand zwischen Psychotherapierichtlinientheorie und alltäglicher Psychotherapiepraxis vor?
Dipl.-Psych. Heinz Petry, 55596 Waldböckelheim
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