72 Artikel im Heft, Seite 13 von 72

DEUTSCHER ÄRZTETAG

Gesundheitspolitik: Freiheit für den Nachwuchs

Dtsch Arztebl 2012; 109(22-23): A-1125 / B-969 / C-961

Osterloh, Falk; Protschka, Johanna

Foto: Eberhard Hahne

Nach einer intensiven Debatte lehnten die Delegierten ein Pflichttertial Allgemeinmedizin im praktischen Jahr ab. Weitere Forderungen: der Erhalt der Freiberuflichkeit, das Ende der Praxisgebühr und die Beteiligung der Ärztekammern an den neu gegründeten Landesgremien

Vor „unbegrenzter Liberalität“ warnte Baden-Württembergs KVChef Norbert Metke.

Die Debatte zu einem Pflichttertial Allgemeinmedizin im praktischen Jahr (PJ) war lang und intensiv, mit viel Herzblut trugen die Delegierten ihre Argumente vor. „Uns bricht die Versorgung in unserem Land weg“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke, auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg. „Wenn wir weiter einer unbegrenzten Liberalität das Wort sprechen, dann werden wir in Zukunft die ärztliche Versorgung nicht mehr sicherstellen können.“ Wenn die Selbstverwaltung diese Sicherstellung nicht mehr gewährleisten könne, werde der Staat den Arzt durch nichtärztliches Personal substituieren. Die Frage sei daher nicht, ob die Ärzte im Studium Zwang ablehnten oder nicht, sondern die Frage sei, ob Ärzte weiterhin eine wichtige Rolle im Gesundheitssystem spielen wollten.

Studenten frühzeitig an die Allgemeinmedizin heranzuführen, forderte Susanne Blessing aus Baden-Württemberg.
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Die Allgemein- und Lehrärztin Dr. med Susanne Blessing, ebenfalls Baden-Württemberg, sprach sich hingegen dafür aus, die Allgemeinmedizin im PJ als Wahlfach zu belassen. „Wenn ich vier Monate einen Studenten bei mir habe, der keine Motivation hat, Allgemeinarzt zu werden, dann müssen meine Patienten und ich darunter leiden“, gab Blessing zu bedenken. Besser sei es, die Studenten bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch Famulaturen und Praktika an das Fach heranzuführen.

„Junge Mediziner wollen nicht mehr als Einzelkämpfer an der Front stehen. Sie wollen Gemeinschaftspraxen, MVZ und geregelte Arbeitszeiten.“ Christian Kraef, bvmd

Gegen ein Pflichttertial sprach sich auch Christian Kraef von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland aus, der auf Einladung der Bundesärztekammer (BÄK) auf dem Ärztetag sprach. „Die Studierenden wissen die Allgemeinmedizin sehr wohl zu schätzen“, konstatierte Kraef. „Mehr noch: Wir plädieren für eine deutliche qualitative Stärkung der Fakultäten.“ So müsse an jeder medizinischen Fakultät ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet werden. Dass die Politik nun mit einem Pflichttertial auf die Probleme in der Versorgung reagieren wolle, funktioniere jedoch nicht. „Das ist hochgradiger Aktionismus“, kritisierte Kraef. „Und es wirkt abschreckend.“ Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, müssten sich in erster Linie die Weiterbildungsstrukturen sowie die Arbeitsbedingungen in der Primärversorgung ändern. Junge Mediziner wollten nicht mehr als Einzelkämpfer an der Front stehen, sondern sie wollten Gemeinschaftpraxen, Medizinische Versorgungszentren, geregelte Arbeitszeiten und mehr Zeit für ihre Patienten. Und Kraef betonte: „Es sind nicht nur die Frauen, die dies einfordern, sondern auch wir Männer.“

Am Ende folgte die Mehrheit der Delegierten dem Antrag des BÄK-Vorstandes, der es begrüßte, dass das PJ weiterhin aus zwei Pflichttertialen in Innerer Medizin und Chirurgie und einem Wahltertial besteht. In einer Resolution zur Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung sprach sich der Ärztetag zudem gegen jede weitere Einschränkung der Wahlfreiheiten bei den Famulaturen während des Studiums aus und unterstützte damit die Mobilität im PJ. Überdies stimmten die Delegierten für einen Antrag, der die Fakultäten dazu auffordert, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, die es Medizinstudierenden ermöglichen, das Wahltertial in einer hausärztlichen Praxis absolvieren zu können.

Der Ärztetag forderte, dass Studierende während des praktischen Jahres mit einem Gehalt entlohnt werden, das dem eines Rechtsreferendars entspricht, also circa 900 Euro. Einzelheiten sollten tarifvertraglich geregelt werden. Und er sprach sich für eine Erhöhung der Studienplatzzahl in der Humanmedizin aus, da der Bedarf an Ärzten aufgrund der demografischen Entwicklung steigen werde. „Das wirkliche Übel ist doch, dass wir viel zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilden“, betonte die Berliner Delegierte Dr. med. Eva Müller-Dannecker.

Das Parlament der deutschen Ärzteschaft positionierte sich darüber hinaus auch zu einer Vielzahl weiterer aktueller Themen. So forderten die Delegierten angesichts der milliardenschweren Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen die Bundesregierung dazu auf, die Sparmaßnahmen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zurückzunehmen. In den Krankenhäusern müsse zum Beispiel die Begrenzung des Zuwachses der Erlösbudgets auf die jährliche Veränderungsrate der Grundlohnsumme abgeschafft sowie ein an die Kostenentwicklung in den Krankenhäusern gebundener vollständiger Orientierungswert eingeführt werden.

Auch sollten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die durch die Sparmaßnahmen im GKV-Finanzierungsgesetz entstandenen nachteiligen Sockeleffekte vollständig ausgeglichen werden. Und da die Praxisgebühr die gewünschte Steuerung der Patienten verfehle, dafür jedoch für eine hohe bürokratische Belastung von Patienten und Ärzten gesorgt habe, müsse sie durch eine sinnvollere Form der Eigenbeteiligung ersetzt werden, die den bürokratischen Aufwand drastisch reduziere.

Die Delegierten des Ärztetages appellierten an die Mitglieder des Bundestages, den Antrag der SPD-Fraktion für ein Gesetz zur Eindämmung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) nur in den Punkten zu unterstützen, die der Deutsche Ärztetag bereits im Jahr 2006 gefordert hatte. Darin hatten sich die Delegierten unter anderem für eine sachliche und für den Patienten verständliche Beratung, die Gewährung einer angemessenen Bedenkzeit sowie den Abschluss eines schriftlichen Behandlungsvertrages ausgesprochen.

„Die Forderung der SPD-Fraktion, dass IGeL-Behandlungen nicht mehr an demselben Behandlungstag mit GKV-Leistungen erbracht werden dürfen, ist dagegen überzogen, verursacht vermehrte Wartezeiten sowie überflüssige Wiedervorstellungstermine und stellt eine nicht akzeptable Gängelung von Patienten und Ärzten dar“, heißt es in dem Antrag des BÄK-Vorstandes, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. 

Zudem forderten die Delegierten den Gesetzgeber dazu auf, auf eine weitere staatliche Regulierung der individuellen Gesundheitsleistungen zu verzichten. Denn dem Patienten dienende IGeL seien Ausdruck dessen freier Selbstbestimmung, eine Leistung, die er wünsche, die seine Krankenkasse aber nicht trage, selbst zu finanzieren.

Während die Delegierten in Nürnberg noch über das Patientenrechtegesetz debattierten, billigte das Bundeskabinett in Berlin den Entwurf eines entsprechenden Gesetzentwurfes mit nur geringfügigen Änderungen. Dieser Kabinettsentwurf stieß bei den Delegierten grundsätzlich auf Zustimmung – insbesondere die geplanten Vergütungszuschläge für Kliniken, die sich an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen beteiligen. Die Delegierten warnten jedoch vor zusätzlicher Bürokratie: „Im Vordergrund muss die Behandlung der Patienten und nicht die Dokumentation aller vor, während und nach der Behandlung veranlassten Maßnahmen stehen.“ Ausufernde Dokumentation binde wertvolle Zeit, die primär für die Behandlung genutzt werden sollte.

Gesundheitspolitiker der Union hatten im Vorfeld gefordert, Versicherungen dazu zu verpflichten, jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. „Wir haben immer angeboten, entsprechende Register zu führen“, erklärte dazu der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. Die Voraussetzung dafür sei jedoch, dass die Versicherer den Kammern mitteilten, wenn sich ein Versicherungsstatus ändere.

Bei dem Thema Freiberuflichkeit wehrten sich die Delegierten gegen die wiederholt vorgetragenen Korruptionsvorwürfe von Politikern und Krankenkassen. Weder gebe es systematische Falschabrechnungen der Krankenhäuser noch der niedergelassenen Ärzte – wohl aber ein hochkomplexes Abrechnungssystem. Sowohl in den Berufsordnungen als auch im Strafgesetzbuch seien umfängliche Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße im Einzelnen vorgesehen. „Eine weitere Verschärfung wäre nur politischer Populismus, um den freiberuflich tätigen Arzt zum Beauftragten der Krankenkassen zu degradieren und damit deren Monopolstellung zu stärken“, betonten die Delegierten in Nürnberg.

Wieland Dietrich aus Nordrhein befürchtet ein faktisches Ende der Freiberuflichkeit.

Wie BÄK-Präsident Montgomery in seiner Eröffnungsrede hob der Vizepräsident der Freien Ärzteschaft, Dr. med. Wieland Dietrich (Nordrhein), die Bedeutung hervor, die das anstehende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Thema für die Ärzteschaft hat. Der BGH wird darüber entscheiden, ob Ärzte als Beauftragte der Krankenkassen oder als Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen sind. Wenn der BGH dies bejahe, müsse allen klar sein, dass von diesem Moment an die ärztliche Freiberuflichkeit faktisch nicht mehr existiere, betonte Dietrich. Ein solches Urteil werde die Therapiefreiheit maßgeblich bedrohen und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt nachhaltig beschädigen, heißt es auch in einem Antrag des BÄK-Vorstandes, der von den Delegierten mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Bei einem weiteren Thema appellierten die Delegierten an die Bundesländer, auch die Landesärztekammern stimmberechtigt an den Landesgremien zu beteiligen, die infolge des Versorgungsstrukturgesetzes gegründet werden konnten. Diese Gremien können Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben. Gemäß § 90 a Sozialgesetzbuch V setzen sie sich aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen, der Landeskrankenhausgesellschaft „sowie weiteren Beteiligten“ zusammen. Da die Ärztekammern mit exakt derselben Formulierung in den Landeskrankenhausgesetzen an der Planung für den stationären Sektor beteiligt seien, müsse sich zwingend ableiten, die Ärztekammern als „Beteiligte“ auch in die Landesgremien einzubeziehen, erklärten die Delegierten.

Die Ärztekammern verfügten über spezifische Kompetenzen, die für die Arbeit dieser neuen Gremien unerlässlich seien: zum Beispiel moderne Analysemöglichkeiten zur Generierung sektorenübergreifender Zahlen sowie Daten und Fakten zur ärztlichen Personalqualifikation. Zudem obliege den Ärztekammern durch ihre Zuständigkeit für die ärztliche Weiterbildung schon heute eine besondere Verantwortung für die Steuerung der Versorgungsstrukturen. Die Delegierten baten daher die Gesundheitsministerkonferenz eindringlich, die Ärztekammern in die Landesgremien einzubeziehen.

Das Ärzteparlament kritisierte überdies das Normungsprojekt „Dienstleistungen in der ästhetischen Chirurgie“ des europäischen Normungsinstituts „Comité Européen de Normalisation“ (CEN). Darin definiert das CEN unter anderem Anforderungen an die persönliche Qualifikation für ästhetisch-chirurgische Eingriffe. „Dies ist ein klarer Verstoß gegen die den Landesärztekammern vorbehaltenen Regelungsbefugnisse in den Bereichen Berufs- und Weiterbildungsrecht“, befanden die Delegierten.

Das CEN greife in das Recht der Mitgliedstaaten ein, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Delegierten forderten das CEN auf, ihren sowohl vom Deutschen Institut für Normung (DIN) als auch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnten Normentwurf nicht weiter zu verfolgen und künftig gleich gelagerte Normentwürfe in anderen Bereichen der ärztlichen Versorgung nicht anzunehmen.

Falk Osterloh, Johanna Protschka

FAZIT

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

  • Ablehnung eines Pflichttertials Allgemeinmedizin im praktischen Jahr
  • Ersetzen der Praxisgebühr durch eine sinnvollere Form der Eigenbeteiligung
  • Grundsätzliche Zustimmung zum Patientenrechtegesetz – zugleich Warnung vor mehr Bürokratie
  • Warnung davor, Ärzte zu Amtsträgern oder Beauftragten der Krankenkassen zu machen
  • Ablehnung des Gesetzesantrags der SPD-Fraktion zur Eindämmung von IGeL-Leistungen
  • Einbeziehen der Ärztekammern in die neu gegründeten Landesgremien

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