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DOKUMENTATION: Deutscher Ärztetag

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV: Weiterbildung

Dtsch Arztebl 2012; 109(22-23): A-1177 / B-1012 / C-1004

Evaluation der Weiterbildungsergebnisse und Konsequenzen

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 begrüßt die nun zum zweiten Mal vorgenommene Veröffentlichung der – damit erstmals im Verlauf vorliegenden – Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung. Er fordert ausdrücklich, die Evaluation in verbesserter Form fortzusetzen.

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Der 115. Deutsche Ärztetag fordert Bundesärztekammer und Landesärztekammern auf, die aus den Ergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen konsequent umzusetzen.

1. Die von vielen Landesärztekammern bereits begonnene Veröffentlichung von individuellen Ergebnissen der einzelnen Weiterbildungsstätten ist zu begrüßen, aber nur ein erster Schritt. Geeignete Weiterbilder und geeignete Weiterzubildende könnten so besser zueinanderfinden.

2. Der 115. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern auf, Weiterbildungsstätten mit Problemen zu identifizieren, damit sie von den Landesärztekammern die dringend notwendige Unterstützung vor Ort bekommen. Hierzu sollten die Beteiligten vor Ort die Ergebnisse in einem strukturierten Dialog mit den Landesärztekammern besprechen. Einige Landesärztekammern haben schon mit einer Umsetzung begonnen. Patenschaften für Weiterbildungsstätten, Tutorien, Beratungen der Ergebnisse in Fachgruppen, Schulungen, Visitationen durch die Ärztekammern sind dabei sinnvolle Instrumente.

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, in ihren Gremien einen Austausch über die Umsetzung in den Landesärztekammern herbeizuführen und auf dem nächsten Deutschen Ärztetag darüber zu berichten.

3. Die unzureichende Umsetzung fest geregelter Bestandteile der (Muster-)Weiterbildungsordnung (strukturierter Weiterbildungsplan, Vereinbarung von Weiterbildungszielen, jährliches Weiterbildungsgespräch) muss überprüft und mit Konsequenzen belegt werden. Förderprogramme für die persönliche Eignung des Weiterbilders und Weiterbildungsverträge mit verabredeter Zeit, Struktur und Inhalt könnten die Situation vor Ort verbessern.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden aufgefordert, hierzu zum nächsten Deutschen Ärztetag ein verbindliches Verfahren vorzubereiten.

4. Wie die Ergebnisse der Weiterbildungsbefragung zeigen, wird die direkte Weiterbildung in der Regel durch die Oberärzte und Fachärzte einer Weiterbildungsstätte durchgeführt. Weiterzubildende aus kleineren Weiterbildungsstätten beurteilen ihre Weiterbildung positiver.

Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden daher aufgefordert, die Möglichkeit einer Befugnis im Team zu überprüfen und dem nächsten Deutschen Ärztetag darüber zu berichten.

5. Trotz hoher Beteiligung der Weiterbilder in einigen Ländern war ein direkter Zugang zu den Weiterzubildenden schwierig.

Daher werden die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern aufgefordert, eine bundeseinheitliche Meldepflicht der sich in Weiterbildung befindlichen Assistenzärztinnen und -ärzte mit Erhebung der vier „W“ (wer, welche, wie viele Jahre, wo – wie schon auf dem 112. Deutschen Ärztetag in Mainz 2009 beschlossen) einzuführen.

6. Die Situation nicht nur der Weiterzubildenden, sondern auch der Weiterbildungsbefugten wird immer schwieriger.

Daher wird die Bundesärztekammer aufgefordert, die Situation der Weiterbildungsbefugten bei der nächsten Evaluation gesondert auszuwerten.

Evaluation der Weiterbildung institutionalisieren

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 fordert die Bundesärztekammer auf, die Evaluation der Weiterbildung fortzuführen und zielorientiert weiterzuentwickeln. Folgende Anforderungen sind dabei zu übernehmen:

  • Die Evaluation der Weiterbildung ist nicht als zeitlich befristete Befragung, sondern als ständige Erhebung zu konzipieren. Die Ergebnisse werden zu festgelegten Stichtagen (zum Beispiel 31. Dezember) erhoben und ausgewertet.
  • Die Bewertung der Arbeit der zuständigen Landesärztekammer ist als separater Fragenkomplex in die Evaluation aufzunehmen.

Begründung:

Die bisherigen Befragungsrunden haben wesentliche Erkenntnisse über die Qualität der fachärztlichen Ausbildung in Deutschland geliefert und dienen somit der gezielten Verbesserung der Weiterbildung. Die Evaluation muss daher auch künftig mit dem Ziel, die ärztliche Weiterbildung als Kernaufgabe der Kammern zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, erhalten bleiben. Um die Rücklaufquoten deutlich zu erhöhen und somit eine aussagekräftige Datenbasis zu erhalten, ist eine strukturelle Anpassung jedoch unerlässlich.

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung befinden sich in einer sie zeitlich stark in Anspruch nehmenden Lebensphase (Berufsstart, Schichtsystem, Familiengründung). Die Wahrscheinlichkeit, in einem begrenzten Zeitfenster eine hohe Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte zur Beantwortung von bis zu 100 Fragen zu bewegen, ist damit gering. Hinzu kommt deren Sorge vor möglichen Nachteilen für ihre Weiterbildung für den Fall, dass die Bewertung einer Weiterbildungsstätte Rückschlüsse zulässt. Daher sollte die Evaluation künftig als ständige Erhebung angelegt werden.

Erhebung der Evaluation der Weiterbildung direkt von den Weiterbildungsassistenten

Die Evaluation der Weiterbildung soll in Zukunft durch die Landesärztekammern direkt von den Weiterbildungsassistenten erhoben werden, ohne den bisherigen Umweg über die Weiterbildungsbefugten.

Dazu werden die Landesärztekammern aufgefordert, ein Weiterbildungsregister zu erstellen, beispielsweise bei den jährlichen Rechnungsstellungen auch den Weiterbildungsstatus des Kammermitglieds abzufragen.

Begründung:

Die Rücklaufquote der Weiterbildungsbefugten ist von 60,8 auf 53,3 Prozent gesunken. Die Mitarbeit der Weiterbildungsbefugten ist aber bislang Grundvoraussetzung für die Evaluation der Weiterbildung – womit derzeit fast 50 Prozent der Weiterbildungsassistenten von der Evaluation der Weiterbildung ausgeschlossen werden.

Bürokratie und Weiterbildung

Es wird beantragt, dass bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) keine weiteren bürokratischen Hürden gesetzt werden.

Begründung:

Schon heute müssen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, aber auch die zur Weiterbildung Befugten, viel Zeit für die Umsetzung der in der MWBO geforderten Vorgaben aufvvenden. Dies darf nicht noch mehr werden.

Grundstruktur der (Muster-) Weiterbildungsordnung erhalten

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 spricht sich dafür aus, die Grundstruktur der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) mit Facharztkompetenzen und Zusatzbezeichnungen beizubehalten. Er fordert, die Bedeutung der MWBO für die lebenslange ärztliche Tätigkeit nicht nur uneingeschränkt aufrechtzuerhalten, sondern weiter auszubauen.

Die Struktur der MWBO demonstriert die für die fachärztliche Identität notwendige Einheit aus schwer standardisierbaren und nur persönlich zu vermittelnden Kenntnissen und Fähigkeiten und den zusätzlich zu erwerbenden (mess- und standardisierbaren) praktischen Kompetenzen.

Die MWBO ist eine wesentliche Determinante für die Tätigkeit der in den Kliniken in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte.

Je geringer die Bedeutung der MWBO, desto größer ist die Gefahr, dass nach der Weiterbildungszeit zusätzliche Qualifikationsanforderungen eingeführt werden, auf die die verfasste Ärzteschaft weniger Einfluss hat als auf die MWBO.

Die MWBO darf jedoch nicht überfrachtet werden.

Der 115. Deutsche Ärztetag fordert praktikable Möglichkeiten zur Nachqualifizierung, insbesondere bei der Einführung neuer Methoden und Verfahren. Der 115. Deutsche Ärztetag unterstützt daher den systematischen Ansatz ergänzender curricularer Fortbildungen und fordert weitere noch niederschwelligere, bei den Kammern angesiedelte Möglichkeiten zur Dokumentation fachärztlicher Qualifikationen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen heute Bedeutung und Bedarf noch nicht endgültig eingeschätzt werden können (z. B. Logbücher/Register).

Die Ärztekammern werden aufgefordert, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zur adäquaten Berücksichtigung der persönlichen Eignung des/der Weiterbildungsbefugten bei der Erteilung der Weiterbildungsbefugnis auszuschöpfen.

Der 115. Deutsche Ärztetag fordert die Analyse von Arbeitsabläufen unter Teilzeitbedingungen, um zu einer realistischen Einschätzung der Weiterbildungsbedingungen unter Teilzeit und der tatsächlichen Auswirkungen auf Länge und Inhalt der Weiterbildung zu gelangen.

Grundstruktur der MWBO erhalten

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 spricht sich dafür aus, bei der notwendigen Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) die Grundstruktur mit Facharztkompetenzen und Zusatzbezeichnungen zu erhalten.

Gebietsgrenzen sind zu respektieren. Der Erwerb von Zusatzbezeichnungen soll flexibilisiert und berufsbegleitend ermöglicht werden.

Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung – Nicht nur Module diskutieren

Der 112. Deutsche Ärztetag 2009 in Mainz (DÄT-Drs. V-09 und V-14) hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine Weiterentwicklung/Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) vorzubereiten. Um die MWBO der sich stetig geänderten Versorgungsrealität anzupassen, wird die Bundesärztekammer aufgefordert, nicht nur über die Einführung neuer Elemente (z. B. Module) nachzudenken, sondern eine umfassende Novellierung anzustreben.

Um eine zukunftssichere Neuausrichtung der MWBO zu gestalten, wird die Bundesärztekammer aufgefordert, einen detaillierten Fragenkatalog zu erarbeiten und die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des nächsten Deutschen Ärztetages darzustellen.

Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Überarbeitung der MWBO

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 beauftragt die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, vor Eintritt in eine grundlegende Überarbeitung/Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) in Abstimmung mit den Landesärztekammern anhand eines Kriterienkataloges grundsätzliche Fragen zu Struktur, Inhalten, Zeiten und Richtzahlen zur Weiterbildung zu klären.

Erste Vorschläge für einen solchen Kriterienkatalog haben bereits die Kammern von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Westfalen-Lippe formuliert. Beispielhaft seien genannt:

1. Welchen Zwecken soll/muss die MWBO dienen?

– Bildungsordnung

– Ärztliche Standard- und Qualitätssicherung

– Verteilungsordnung

– Orientierung für Krankenhausplanung

2. Soll die MWBO weiterhin in den Strukturen Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz Weiterbildung strukturiert sein?

Welche Bedingungen sind mit den jeweiligen Strukturebenen verbunden?

I. Bis zu welchem Kompetenzniveau reicht die Facharztkompetenz (Bedürfnisse der Grund- und Regelversorgung, insbesondere Notfallversorgung; Kernkompetenzen?), die Schwerpunktkompetenz, die Zusatzbezeichnung?

II. Erwerb des jeweiligen Kompetenzniveaus vollschichtig, in Teilzeit, berufsbegleitend?

III. Erwerb von Zusatzbezeichnungen nur in Ergänzung zu definierten Facharzt- oder Schwerpunktkompetenzen?

3. Soll die MWBO weiterhin Mindestweiterbildungszeiten vorschreiben?

4. Gibt es Alternativen zu 2 und/oder 3?

5. Sind die aktuellen Inhalte und Zeiten realitätsnah und sinnvoll?

Modul-Diskussion in der (Muster-) Weiterbildungsordnung

Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) ist der Anspruch, Strukturen für eine qualifizierte medizinische Versorgung der Bevölkerung zu schaffen.

Mit dem kontinuierlichen Fortschritt in der Medizin verändern sich auch die Anforderungen an die Versorgung und damit an die Ordnung der Weiterbildung.

Neue Elemente und Regularien machen nur dann einen Sinn, wenn die notwendigen Änderungen der MWBO nicht im Rahmen der vorhandenen Regularien gelöst werden können und das neu einzuführende Element (z. B. Modul) die beste mögliche Lösung ist.

Gleichzeitig ist die klare fachärztliche Identität Voraussetzung für jede qualifizierte Versorgungsstruktur und muss erhalten bleiben.

Daher fordert der 115. Deutsche Ärztetag 2012 die Bundesärztekammer auf, bei der Diskussion um die Einführung neuer Elemente in die MWBO Folgendes zu berücksichtigen.

1. Evidenz – Neue Elemente sollen nur eingeführt werden, wenn klar ist, welches Problem damit gelöst werden soll. Vor ihrer Einführung müssen diese klar definiert und von anderen Bestandteilen der MWBO abzugrenzen sein.

2. Kohärenz – Neue Elemente sollen nur aufgenommen werden, wenn sie die Facharztidentität stärken und keine neuen Qualifikationsanforderungen außerhalb der Weiterbildung schaffen.

3. Flexibilität – Neue Elemente sollen das Gesamtregelwerk flexibel für die Integration von Neuerungen machen und die Orientierung an Inhalten statt an starren Zeiten stärken. Die Übertragung erbrachter Weiterbildungsinhalte, ohne die Fachgebietsgrenzen aufzulösen, muss möglich sein.

4. Modalität – Neue Elemente sollen im Rahmen vergüteter Tätigkeit zu erwerben sein, die Möglichkeit der Teilzeitqualifikation bieten und nebenberufliche Nachqualifikation ermöglichen.

Eine Weiterbildung, die im Wesentlichen nur aus Modulen besteht, ist nach Auffassung des 115. Deutschen Ärztetages nicht möglich.

Auch für Niedergelassene müssen die neuen Elemente berufsbegleitend zu erwerben sein, ohne dass der Praxisbetrieb dadurch unzumutbar beeinträchtigt wird.

Kompetenzbasierte Weiterbildung

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 möge beschließen, die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) an dem Ziel einer kompetenzbasierten Weiterbildung auszurichten.

Ärztliche Kompetenz umfasst Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen. Im Rahmen des Novellierungsprozesses muss definiert werden, welche ärztlichen Kompetenzen in der Versorgungswirklichkeit in den jeweiligen Facharztqualifikationen erforderlich sind. Der Prozess muss breit angelegt und auf begründeten Entscheidungen beruhen.

Die derzeitige MWBO ist organisch mit der Entwicklung der ärztlichen Profession gewachsen und nicht allein vom Standpunkt der tatsächlichen Versorgungserfordernisse und dafür erforderlichen ärztlichen Kompetenzen gestaltet worden.

Das elementare Problem der bisherigen Weiterentwicklungen der MWBO ist, dass sie nicht nur Weiterbildungsinhalte definiert, sondern auch normativen Charakter in der Definition der Fachgebiete und deren Abgrenzung untereinander hat.

Dies ist ein zentrales Hindernis in der inhaltlichen Weiterentwicklung der MWBO und kann mit der Neuentwicklung einer kompetenzbasierten Weiterbildung überwunden werden.

Weiterbildung in Teilzeit

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 spricht sich ausdrücklich für die Möglichkeit der Weiterbildung in Teilzeit aus. Dabei ist es – nicht zuletzt aufgrund des wachsenden Anteils von Ärztinnen in der Ärzteschaft – unabdingbar, auch über die Anerkennung von Teilzeittätigkeit unter 50 Prozent der Regelarbeitszeit sowie über die Anerkennung von Inhalten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die in kürzeren Abschnitten als sechs Monaten erworben werden können, nachzudenken.

Der 115. Deutsche Ärztetag fordert die Gremien der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern auf, über entsprechende Regelungen zielführend und zeitnah zu diskutieren, entsprechende Regelungen zu erarbeiten und auf die Änderung gesetzlicher Regelungen, die diesem Ziel entgegenstehen, hinzuwirken.

Förderung der ärztlichen Weiterbildung – Kürzere Abschnitte

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 regt an, dass auch kürzere Abschnitte, insbesondere im Rahmen von notwendigen Rotationen, für die ärztliche Weiterbildung anerkennungsfähig sind.

Begründung:

Mit dieser Maßnahme können notwendige Rotationen erleichtert werden.

Teilnahme der Weiterbildungsbefugten an der Evaluation der Weiterbildung

Die Weiterbildungsbefugten werden verpflichtet, an der elektronischen Evaluation der Weiterbildung teilzunehmen. Sollte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, kann dies bis zum Entzug der Weiterbildungsbefugnis führen.

Begründung:

Die Informationen, die durch die Evaluation erhoben werden, sind eine Grundlage für die Verbesserung der Weiterbildung und der Weiterbildungsbedingungen.

In der Erhebung 2011 haben von 40 039 gemeldeten Weiterbildungsbefugten (WBB) nur 9 276 WBB teilgenommen. Dieser Anteil muss dringend gesteigert werden, um eine annähernd realistische Evaluation der Weiterbildung zu gewährleisten.

Zu befürchten ist, dass die gegenwärtige gute Benotung der Weiterbildung von durchschnittlich 2,4 daraus resultiert, dass nur die ohnehin engagierten WBB an der Evaluation teilnehmen.

Die Ergebnisse der EVA dienen darüber hinaus auch den jungen Kollegen zur Auswahl ihrer Weiterbildungsstätte.

Ambulante hausärztliche Versorgung durch Internisten

In Anbetracht der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) bekräftigt der 115. Deutsche Ärztetag 2012 nochmals seine Beschlüsse der vergangenen Jahre, dass die Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin als stationär ausgerichtete Qualifikation weiterhin Bestand haben soll.

Als Voraussetzung für die hausärztliche Tätigkeit ist eine 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erforderlich.

(Muster-)Weiterbildungsordnung – Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, dem 116. Deutschen Ärztetag 2013 konkrete Vorschläge für Änderungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) vorzulegen, mit denen die MWBO der heutigen Realität in vielen Fachgebieten (stationär zunehmend hochspezialisierte Versorgung, wichtige Bereiche der Grundversorgung des Fachgebietes nur ambulant im Vertragsarztbereich) angepasst wird, damit auch die Grundversorgung im Fachgebiet genügend in der Weiterbildung berücksichtigt ist.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Landes-KVen werden parallel dazu aufgefordert, gemeinsam mit Krankenkassen und Politik die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, ähnlich der Förderung der Allgemeinarztweiterbildung in Vertragsarztpraxen.

Die Zuständigen werden aufgefordert, dabei zu gewährleisten, dass genügend Weiterbildungsstellen mit adäquater Honorierung der Weiterbildungsassistenten, u. a. durch vermehrte Verbundweiterbildungen von Kliniken und Vertragsarztpraxen, zur Verfügung stehen.

Angemessene Anreize statt weiterer Zwang in der Weiterbildung

Die Weiterbildungsmöglichkeiten in der Vertragsarztpraxis müssen verbessert werden. Dies sollte nicht durch Zwang geschehen, der nur Engpässe und negative Anreize bewirken würde.

Es mangelt nicht an Weiterbildungswilligen. Aber die angemessene Vergütung der Ärztin/des Arztes, die/der eine Weiterbildung in der ambulanten Versorgung abschließen möchte, ist nicht gewährleistet, wenn die Leistungen, die diese/r Ärztin/Arzt erbringt, keine eigenen Erlöse erzielen. Auch eine Ärztin/ein Arzt, die/der eine Weiterbildung absolviert, ist verantwortlich ärztlich tätig und daher unabhängig von dem Ort, an dem diese Leistung erbracht wird, so zu vergüten. Deshalb müssen die von diesen Ärztinnen und Ärzten erbrachten Leistungen auch entsprechende Erlöse erzielen können und Praxisbudgets im gleichen Umfang gesteigert werden.

Zugleich muss aber auch die Gesamtvergütung für den ambulanten Bereich entsprechend erhöht werden, denn die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe und im allgemeinen Interesse und darf mit ihren finanziellen Lasten nicht den Ärztinnen und Ärzten aufgebürdet werden. Die erzielbaren Erlöse in Klinik und Praxis müssen so sein, dass auch die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte unter guter Anleitung und Supervision möglich ist.

Simulation, E-Learning

Bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) sind moderne Qualifizierungsmethoden, wie z. B. E-Learning und Simulation, angemessen zu berücksichtigen.

Weiterbildung berufsrechtlich stärker verankern!

Der 115. Deutsche Ärztetag 2012 fordert die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern auf, in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) und den Weiterbildungsordnungen folgenden Passus aufzunehmen:

„Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung am Einsatzort sichergestellt ist. Die Zulassung als Weiterbildungsstätte beziehungsweise die Befugnis des weiterbildenden Arztes sind der Ärztin oder dem Arzt in Weiterbildung vorzulegen.“

Begründung:

Der vorgeschlagene Passus soll Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung eine drittschützende Rechtsstellung einräumen und sie damit berufsrechtlich besserstellen. Von Arbeitgebern zu verantwortende Verstöße gegen die Weiterbildungsordnung werden dadurch im Vorfeld vermieden. Den Kammern wird es damit zudem ermöglicht, entsprechende Verstöße nicht zulasten der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu ahnden.

Kooperation und Weiterbildung

Alle Kooperationsstrukturen zwischen den Sektoren müssen, sofern sie an der Weiterbildung bereits beteiligt sind oder teilnehmen wollen, von den Ärztekammern geprüft und genehmigt werden.

Die Kooperation zwischen dem ambulanten und stationären Sektor ist bereits durch den Gesetzgeber beschlossen worden. Dies hat häufig zu einer Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Kollegen gerade in den operativen Fächern geführt. Leider ist zu beobachten, dass die Weiterbildung der beteiligten Assistenten nicht durchgeführt wird.

Die Weiterbildungsstätte entzieht sich mit diesem Vorgehen ihrer Verpflichtung gemäß der Weiterbildungsordnung. Auch die zunehmenden Konzentrationstendenzen von Krankenhausverbünden führen zu einer Reduktion der zu vermittelnden Inhalte der Weiterbildungsordnung an den Standorten, ohne dass dem Assistenten in Weiterbildung die Möglichkeit eröffnet wird, unbürokratisch diese Inhalte zu erfüllen. Die Einrichtung von Weiterbildungsverbünden ist ein geeignetes Werkzeug der Ärztekammern, um die Weiterbildung zu sichern.

Weiterbildung – Sicherstellung der Finanzierung

Um die in der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) geforderten Inhalte sowohl im niedergelassenen als auch im klinischen Bereich erbringen zu können, muss zwingend eine angemessene Finanzierung zur Sicherstellung der Weiterbildung gewährleistet werden.

Begründung:

Weder im stationären Sektor (DRG) noch im ambulanten Bereich (EBM) ist die Weiterbildung ökonomisch abgebildet.

Um die Qualität der Weiterbildung weiterhin gewährleisten zu können, ist eine angemessene Vergütung unbedingt zu fordern.


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