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RECHTSREPORT

Überlassung von Routern an Mitglieder einer Kassenärztlichen Vereinigung

Dtsch Arztebl 2012; 109(26): A-1395 / B-1207 / C-1187

Berner, Barbara

Eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung ist nicht berechtigt, ihren Mitgliedern kostenfrei Router zur Verfügung zu stellen. Es genügt, die kommunikative Zusammenarbeit mittels eines Pflichtenhefts sicherzustellen, das vorgibt, welche Mindeststandards zur Kompatibilität und zur Sicherheit der zu übertragenden Daten erforderlich sein müssen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Eine kassen(zahn)ärztliche Vereinigung hatte vor, an ihre Mitglieder VPN-Router ohne gesonderte Abrechnung zu geben. Dagegen hatte ein Technologieunternehmen geklagt, das Geräte für den sichereren Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen entwickelt und herstellt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Antraggegner eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Es kommt deshalb darauf an, ob es sich um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit von dieser handelt oder um eine Tätigkeit im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs. Durch die Überlassung der kostenlosen Router ist die Körperschaft in den Wettbewerb eingetreten. Die Körperschaft hat den Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge verlassen, indem sie in den Bereich der Organisation der Praxen der Zahnärzte eingriff und zur besseren Kommunikation kostenlose Router anbot, die sich Zahnärzte an sich jederzeit gegen Entgelt auf dem Markt der Anbieter von entsprechenden Kommunikationsleistungen besorgen können. Damit überschritt sie die Grenze des Handelns im öffentlich-rechtlichen Bereich. Dieser privatrechtliche Markt unterliegt der Kontrolle des Wettbewerbs. Im konkreten Fall ist es zu einer Marktstörung im Sinne des § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gekommen. Wird die öffentliche Hand tätig, darf sie bei der Wahl ihrer Mittel die sachlich-berechtigten Interessen privater Wettbewerber nicht außer Acht lassen. (OLG Hamm, Urteil vom 27. September 2011, Az.: I-4 U 91/11) RAin Barbara Berner

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