Übergabe des Gutachtens: Der Sachverständigenrat überreicht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (3. v. l.) das mehr als 400 Seiten umfassende Dokument. Mitglieder des Rates (v. l.): Marion Haubitz, Gregor Tuesing, Ferdinand Gerlach, Doris Schaeffer, Eberhard Wille, Petra Thuermann und Wolfgang Greiner. Foto: dapd
Die Krankenkassen brauchen mehr Wettbewerb, vor allem um Qualität. Dies legt ein aktuelles Gutachten des Sachverständigenrats nahe.
Wenn von Wettbewerb im Gesundheitswesen die Rede ist, verweisen Politiker immer gerne auf den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen. Mit den letzten Reformen wurden einheitliche Beitragssätze, ein morbiditätsorientierter Strukturausgleich und Zusatzbeiträge unter anderem auch mit dem Ziel eingeführt, diesen Qualitätswettbewerb zu fördern: Die Versicherten sollten sich für die Kasse entscheiden, die die besten Leistungen zum günstigsten Preis bietet. Dass dies nicht funktioniert, zeigt das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung und Entwicklung im Gesundheitswesen. Seiner Analyse zufolge entscheidet vor allem die Höhe des Zusatzbeitrags die Wahl des Versicherten.
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„Ich würde mir wünschen, dass eine Kasse, die acht Euro mehr verlangt als eine andere, diesen Nachteil auf der Leistungsseite kompensieren kann und der Zusatzbeitrag nicht nur als Indikator für Ineffizienz dient“, erklärte Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates. Den Kassen fehlten jedoch die Möglichkeiten, sich gegenüber dem Versicherten über das Leistungsangebot voneinander abzugrenzen. Vor allem bei Selektivverträgen sind nach Meinung der Gutachter die Gestaltungsspielräume vom Gesetzgeber zu stark vorgegeben: „Wenn innovative Versorgungsverträge mehr Kosten bedeuten, müssen die Kassen entsprechende Einsparungen an anderer Stelle nachweisen“, erläuterte Wille. Dies verhindere jedoch den Abschluss von Selektivverträgen, da neue Versorgungsformen zunächst zu mehr Ausgaben und erst später zu Einsparungen führten.
Der Sachverständigenrat schlägt vor, innovative Versorgungskonzepte finanziell zu fördern: Die Kassen erhielten demnach eine Anschubfinanzierung als zinsloses oder vergünstigtes Darlehen aus dem Gesundheitsfonds, das erst nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müsse. Den Kassen gäbe das die Möglichkeit, zusätzliche Kosten von Versorgungsverträgen aus Fördergeldern zu finanzieren und diese erst zurückzuzahlen, wenn sich Einspareffekte einstellten.
Ambulante Honorare anpassen
Darüber hinaus existiert der Analyse der Sachverständigen zufolge ein „noch nicht ausgeschöpftes Potenzial der Substitution von stationären durch ambulante Leistungen“, betonte Wille. In anderen Ländern würde beispielsweise im Vergleich zu Deutschland ein größerer Teil der Operationen ambulant oder teilstationär erbracht. Gründe dafür seien unterschiedliche Qualitätsanforderungen zwischen den Sektoren, eine ungleiche Investiti- onssituation und uneinheitliche Leistungsbeschreibungen. Vor allem die unterschiedliche Vergütung, je nachdem ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird, behindert nach Einschätzung der Sachverständigen die Überwindung sektoraler Grenzen. Sie schlagen vor, die Honorierung so anzupassen, dass die erzielbaren Deckungsbeträge einer ambulanten Behandlung denen einer vergleichbaren stationären Behandlung entsprechen.
Die Schaffung eines spezialfachärztlichen Bereichs durch das Versorgungsstrukturgesetz sei dafür ein richtiger Schritt gewesen, meinen die Gutachter. Er geht ihnen aber nicht weit genug: Sie schlagen vor, auch ambulante Operationen, stationsersetzende Eingriffe und stationäre Kurzzeitfälle, wie sie in Hochschulambulanzen oder psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt werden, in den spezialfachärztlichen Bereich aufzunehmen. Um Mengenausweitung zu verhindern, sollen Krankenkassen mit Leistungserbringern – sowohl ambulanten wie auch stationären – Selektivverträge abschließen können.
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