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POLITIK

Gesetzliche Krankenversicherung: Ausgaben für Reha sinken

Dtsch Arztebl 2012; 109(26): A-1355 / B-1175 / C-1155

Hibbeler, Birgit

Obwohl die Bevölkerung altert und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, geben die Krankenkassen weniger Geld für Vorsorge und Rehabilitation aus. Wie ist das mit dem Grundsatz Reha vor Pflege vereinbar?

Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die Rehabilitation kein großer Ausgabenblock. Im Gegenteil: Nur etwa ein Prozent entfällt auf diesen Bereich. 2011 waren das 2,36 Milliarden Euro. Damit sind auch im vergangenen Jahr die GKV-Ausgaben für Vorsorge und Rehabilitation gesunken. Seit 2008 gehen sie kontinuierlich zurück. Damals betrugen sie 2,48 Milliarden Euro.

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Wie lässt sich diese Entwicklung mit dem demografischen Wandel in Einklang bringen? Die Zahl älterer Menschen und Pflegebedürftiger steigt. Es gilt der Grundsatz Reha vor Pflege. „Wir gehen eigentlich von einem wachsenden Bedarf aus, der aber offensichtlich nicht befriedigt wird“, sagt Thomas Bublitz vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK).

Weniger Anträge gestellt

Den Krankenkassen wurde in der Vergangenheit immer wieder eine restriktive Genehmigungspraxis bei den Rehaanträgen vorgeworfen. Seit 2007 besteht daher eine gesetzliche Verpflichtung, die Zahl von Anträgen und Genehmigungen zu veröffentlichen. Im Mai haben die Kassen nun zum zweiten Mal Daten vorgelegt – wohlgemerkt aus dem Jahr 2010. Diese zeigen: Diese Zahl der Anträge sank um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr, die der Bewilligungen um zwei Prozent.

Der GKV-Spitzenverband teilte auf Anfrage mit, es sei kaum möglich, zu den Ursachen eine generelle Aussage zu treffen. Die Interpretation der Zahlen sei schwierig. Für die Entscheidungen über Anträge seien die einzelnen Kassen zuständig. BDPK-Hauptgeschäftsführer Bublitz sieht den Kostendruck in der GKV als einen Grund für die rückläufigen Zahlen. Die Reha sei ein Bereich, in dem die Kassen über Leistungen entscheiden könnten. Da sei man bei der Bearbeitung „nicht allzu großzügig“. Das größte Problem sieht er allerdings in der Schnittstelle von Kranken- und Pflegeversicherung: Die GKV zahlt die Reha. Wird aber Pflegebedürftigkeit vermieden, spart die Pflegekasse Geld. Hier müsse man einen finanziellen Ausgleich schaffen, fordert Bublitz. „Aber offensichtlich will man da im Moment politisch eher nicht dran“, meint er.

Als weitere Hürde wird immer wieder das zweistufige Antragsverfahren (Muster 60 und 61) genannt. Hinzu kommt: Niedergelassene Ärzte, die für ihre Patienten bei der GKV eine Rehamaßnahme beantragen wollen, müssen eine bestimmte Qualifikation vorweisen – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist für Bublitz nicht nachvollziehbar. „Der Hausarzt kann für den Arbeitnehmer mit Burn-out einen Rehaantrag ausfüllen. Für die von Pflegebedürftigkeit bedrohte Oma kann derselbe Arzt es nicht“, kritisiert er.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen überprüft die Anträge stichprobenartig. Nach einer Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes wird ihm jeder vierte Erstantrag vorgelegt. Auf die Genehmigungspraxis hat sich das aber aus Sicht des BDPK kaum ausgewirkt.

Ein Viertel wird abgelehnt

Die Genehmigungsquote insgesamt ist 2010 leicht gestiegen – auf 75 Prozent. Die Bewilligungsrate variiert je nach Art der Leistung. Häufig genehmigt werden ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussrehabilitationen (Tabelle). Bei Letzteren verzichten die Kassen in der Regel auf die MDK-Prüfung.

Tabelle
Vorsorge und Rehabilitation der GKV 2010

Niedrig war 2010 die Genehmigungsrate bei den Leistungen für Mütter und Väter – häufig „Mutter-Kind-Kuren“ genannt. Jeder dritte Antrag wurde abgelehnt. Im Februar dieses Jahres verabschiedete der GKV-Spitzenverband Änderungen der Begutachtungsrichtlinie. Hintergrund war ein Bericht des Bundesrechnungshofes, der dem Verfahren Mängel bescheinigt hatte.

Diese Einschätzung teilt Bublitz vom BDPK. Es habe dort eine „gewisse Beliebigkeit“ gegeben. Nun zeichneten sich Änderungen ab. Man müsse jedoch abwarten, ob dieser gute Wille auch in Zeiten anhalte, in denen die Krankenkassen nicht mehr derart hohe Überschüsse verzeichneten wie momentan. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes hat es bei den Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen im ersten Quartal 2012 eine Zunahme von circa 20 Prozent gegeben.

Dr. med. Birgit Hibbeler

@Die vollständige Rehastatistik unter: www.aerzteblatt.de/121355


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