Zur Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) stehen an radiologischen Verfahren die Dual-X-Ray-Absorptiometrie (DXA) und die quantitative Computertomographie (QCT) beziehungsweise die periphere quantitative Computertomographie (pQCT) zur Verfügung. Gemäß der S3-Leitlinie „Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei Erwachsenen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ist die Dual-X-Ray-Absorptiometrie das empfohlene Standardverfahren zur Knochendichtemessung, wobei im Bereich der Lendenwirbelsäule an mindestens zwei Wirbelkörpern beurteilbare Messungen erfolgen müssen, wohingegen im Bereich der Hüfte die unilaterale Knochendichtemessung ausreichend ist.
Die Messung mittels DXA ist mit der Nr. 5475 GOÄ („Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett [Osteodensitometrie] in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual-Photonen-Absorptionstechnik“) berechnungsfähig, die Messung mittels quantitativer Computertomographie mit der Nr. 5380 GOÄ („Bestimmung des Mineralgehalts [Osteodensitometrie] von repräsentativen [auch mehreren] Skelettteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik“). Beide Gebührennummern sind mit 300 Punkten bewertet. Dies entspricht beim 1,8-fachen Steigerungssatz (Schwellenwert) einem Betrag von 31,48 Euro. Werden im Einzelfall Knochendichtemessungen an beiden Hüften durchgeführt, kann der hierdurch bedingte höhere Zeitaufwand gemäß § 5 Absatz 2 GOÄ durch den Ansatz eines Steigerungssatzes oberhalb des Schwellenwerts berücksichtigt werden.
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Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten, die eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose besteht, ist die Osteodensitometrie sowohl in der DXA-Technik als auch mittels Computertomographie über die EBM-Nr. 34600 berechnungsfähig.
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