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US-Gesundheitsreform: Obama erringt Sieg vor Gericht
Dtsch Arztebl 2012; 109(27-28): A-1402 / B-1214 / C-1194


Befürworter der Gesundheitsreform hatten sich zur Urteilsverkündung in Washington versammelt. Foto: picture alliance
Der Oberste Gerichtshof in den USA hat am 28. Juni die Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform betätigt. Für die Regierung von Barack Obama ist dies ein wichtiger Sieg. Der Präsident hatte sein gesamtes politisches Gewicht in die Waagschale geworfen, um die hochumstrittene Reform vor zwei Jahren durch den Senat zu bringen. Das Ringen um Obamas Prestigeprojekt hatte die politischen Lager in den USA tief gespalten.
Herzstück des Gesetzes ist, von 2014 an eine Pflicht zur Krankenversicherung einzuführen. 32 Millionen nichtversicherten US-Amerikanern soll damit der Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden, teils mit staatlicher Unterstützung. 26 Bundesstaaten hatten gegen das Gesetz geklagt. Die Politik überschreite mit dem Zwang zur Krankenversicherung ihre Kompetenzen, lautete die Argumentation.
Obama bezeichnete das Urteil als Sieg für alle US-Bürger. Die Entscheidung des Obersten Gerichts gebe den Amerikanern mehr Sicherheit. Allerdings begrenzt das Gericht den Umfang der Ausweitung von Medicaid, dem staatlichen Versicherungsprogramm für sozial Schwache. Durch eine Aufnahme in das Programm sollte der Großteil der Nichtversicherten künftig Versicherungsschutz erhalten.
Die Republikaner haben angekündigt, die Reform weiter politisch zu bekämpfen. Mitt Romney, Herausforderer von Barack Obama bei der Präsidentschaftswahl am 6. November, will das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs zurücknehmen. Die Reform sei ein Jobvernichter, führe zu Steuererhöhungen und belaste den ohnehin maroden US-Haushalt. nos
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