Die kategorische Verurteilung der Sterbehilfe im DÄ ist in der Tat ein „unerträglicher Zustand“. Trotz differenzierten möglichen Wissens wird die Tatsache unterdrückt, dass es in Deutschland, wie in benachbarten Staaten auch, bezüglich ihres Lebensendes sehr ernstzunehmende, selbstbestimmungs-selbstbewusste Menschen gibt. Sie wollen ihren nüchtern gesehenen weiteren Krankheits- oder Leidensverlauf oder altersbedingt zu erwartende Einschränkungen ausdrücklich und entschieden nicht auf sich nehmen. Es sind bemerkenswert offen ernsthafte, in der Begegnung beeindruckend authentische Persönlichkeiten in ihrem Leiden wie in ihrem Realismus. Gezielt suchen sie nach der Möglichkeit einer begleiteten und sicheren Durchführung einer Lebensbeendigung. Wohin sollen diese Menschen sich wenden? Ärzten ist die nach dem Strafrecht zugelassene Beihilfe zu einem Suizid berufsrechtlich verboten . . .
Außerdem ist die Ahnungslosigkeit der Ärzte so groß, dass sie sich hinter der berufsrechtlichen Strafbarkeit auch verstecken. Schließlich: Von den um Beihilfe nachfragenden, bisher von mir eingehend untersuchten Menschen haben vier Prozent ihren Arzt mit dem Thema verschonen wollen, fünf Prozent ihren Arzt aus Angst vor einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie und 55 Prozent ihn in dem Wissen um seine Ablehnung hintergangen. Nur 23 Prozent haben mit ihrem behandelnden Arzt das Thema überhaupt angesprochen, nur fünf Prozent der Ärzte waren bereit, wenigstens eine Diagnose oder einen knappen Krankheitsbericht weiterzugeben – das ist das Resultat der ärztlichen Politik . . .
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An den von Ihnen als zu kritisierenden herausgegriffenen, im Weißbuch 2012 beschriebenen Patienten C. erinnere ich mich persönlich noch sehr gut. Alle dort niedergelegten Formulierungen sind Ausdruck meiner persönlichen Betroffenheit über dieses Schicksal und meine ernsthafte fachliche und menschliche Überzeugung. Im Weißbuch ist dokumentiert, dass Patient C. zumindest zwölf Jahre (tatsächlich insgesamt 17 Jahre) durchgehend ambulante, teilweise stationäre Psychotherapie erhalten hat . . .
Wenn Herr Montgomery von „psychisch labile Menschen, . . . denen mutmaßlich zu helfen gewesen wäre“ spricht, leugnet er die Realität manchen qualvollen Schicksals und die Realität der Begrenztheit unserer therapeutischen Möglichkeiten.
Die verfasste Ärzteschaft treibt kritisch nachdenkliche Bürger unseres „freiheitlich-demokratischen“ Gemeinwesens weg von den Ärzten zu Organisationen, die mit einzelnen unbotmäßigen Ärzten kooperieren. Aus der gutachterlichen Zusammenarbeit mit Dignitas und SterbeHilfe Deutschland ist mir die Ernsthaftigkeit, aber auch die Problematik der Suizidbeihilfeansinnen überzeugend, aber auch belastend präsent. Deshalb habe ich Verständnis für die Mehrheitsentscheidung des Deutschen Ärztetages vom Juni 2011. Wenn man das Weißbuch 2012 nicht nur vorsätzlich negativ liest, müsste unser Rechenschaftsbericht zum Nachdenken anregen. Das vorsätzliche Totschweigen und Verdammen unserer Bemühungen und das vorsätzliche Ignorieren der Lebenswirklichkeit zeigen eine illiberale, intolerante und autoritäre Seite unserer Gesellschaft. Im Falle eines Suizidbeihilfebegehrens eines Mannes mit einer psychischen Problematik (unter anderem auch von mir begutachtet) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 20. Januar 2011 geurteilt, dass die Gestaltung des Lebensendes zu der nach § 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Privatsphäre gehört. Muss man dann nicht auch die entsprechenden Möglichkeiten zulassen? . . .
Priv.-Doz. Dr. med. Johann Friedrich Spittler, 45711 Datteln
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