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Medikamentenpatente: Protest gegen Zwangslizenz gescheitert
Dtsch Arztebl 2012; 109(41): A-2011 / B-1639 / C-1611

Die indische Behörde für geistiges Eigentum hat einen Antrag des Pharmaunternehmens Bayer auf Produktionsstopp eines Generikums des Krebspräparats Nexavar abgelehnt. Das Nachahmerpräparat kann demnach weiter hergestellt werden, bis die endgültige Entscheidung über eine strittige Zwangslizenz gefallen ist. Im März hatte das Patentamt Bayer gezwungen, sein Erfinderschutzrecht für Nexavar an den indischen Generikahersteller Natco Pharma abzugeben.
In der Begründung für die Zwangslizenz hieß es, Bayer habe das Präparat nur für zwei Prozent der bedürftigen Patienten bereitgestellt, zudem sei der Preis mit 5 500 US-Dollar pro Patient und Monat nicht erschwinglich gewesen. Der Generikaproduzent Natco Pharma will den Wirkstoff Sorafenib Tosylate für 175 US-Dollar pro Patient und Monat auf den Markt bringen. Das Patentamt verpflichtete Natco indes, sechs Prozent seiner Einnahmen an Bayer abzuführen. Weitere Patentstreits sind mit dem US-amerikanischen Pharmaunternehmen Gilead Science sowie den Schweizer Firmen Roche und Novartis anhängig.
Während auch indische Pharmakonzerne das Vorgehen kritisch sehen, befürworten Hilfsorganisationen die Politik. „Bayers Umgang mit Nexavar ist kein Einzelfall“, sagte Philipp Frisch von Ärzte ohne Grenzen. Zwangslizenzen seien ein anerkanntes Mittel, um den Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten sicherzustellen. hneu
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