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Gesetzentwurf: Beschneidung bei Jungen soll straffrei bleiben
Dtsch Arztebl 2012; 109(42): A-2060 / B-1680 / C-1648

Die Bundesregierung hat am 10. Oktober den Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen beschlossen. Dem Entwurf zufolge bleibt die Zirkumzision straffrei. Eltern könnten in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werde. Dazu gehöre eine angemessene Schmerzbehandlung. Vor der Beschneidung sollten die Eltern umfassend aufgeklärt werden. Außerdem müssten sie den Willen des Kindes berücksichtigen. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen dem Gesetzentwurf zufolge Säuglinge auch von jüdischen Beschneidern beschnitten werden, sofern diese dafür ausgebildet sind.

Strafbare Körperverletzung oder nicht? Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit geben. Foto: dpa
Hintergrund des Gesetzes ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai die Auffassung vertreten hatte, dass es sich bei einer Beschneidung um eine rechtswidrige Körperverletzung handele. Dieses Urteil hätte viele jüdische und muslimische Eltern verunsichert, meint die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf beseitige jetzt die „bestehende Rechtsunsicherheit“.
Jüdische und islamische Verbände begrüßten den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, bezeichnete ihn als „sehr gelungen und geglückt“. Jetzt gehe es noch darum, wie man die Beschneider qualifiziere. Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte hingegen den Gesetzentwurf als „aktionistischen Schnellschuss“. Kli
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