70 Artikel im Heft, Seite 55 von 70

VARIA: Immobilien

Steuer für Zweitwohnung ist absetzbar

Dtsch Arztebl 1998; 95(49): A-3159 / B-2447 / C-2319

dpa; rie

Die in vielen Feriengebieten an der Küste und jetzt auch in Berlin eingeführte Zweitwohnungsteuer wird steuerlich als Aufwand der beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung anerkannt. Das wird in den Lohnsteuerrichtlinien 1999 klargestellt, die am 11. August vom damaligen Bundeskabinett verabschiedet wurden. Ihnen hat der Bundesrat am 25. September 1998 zugestimmt
Die Steuer kann damit, wie bisher schon die Miete oder andere Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie die Kosten für Familienheimfahrten, vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber ersetzt werden. Entlastet werden dürften damit auch Berlin-Pendler, die jeweils zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden. Ob die Regelung im Rahmen einer Steuerreform verändert wird, ist nicht bekannt. dpa/rie
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