VARIA: Immobilien
Steuer für Zweitwohnung ist absetzbar
Dtsch Arztebl 1998; 95(49): A-3159 / B-2447 / C-2319


Die in vielen Feriengebieten an der Küste und jetzt auch in Berlin eingeführte Zweitwohnungsteuer
wird steuerlich als Aufwand der beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung anerkannt. Das wird in den
Lohnsteuerrichtlinien 1999 klargestellt, die am 11. August vom damaligen Bundeskabinett verabschiedet
wurden. Ihnen hat der Bundesrat am 25. September 1998 zugestimmt
Die Steuer kann damit, wie bisher schon die Miete oder andere Aufwendungen für die Zweitwohnung sowie die
Kosten für Familienheimfahrten, vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber ersetzt
werden. Entlastet werden dürften damit auch Berlin-Pendler, die jeweils zur Zweitwohnungsteuer herangezogen
werden. Ob die Regelung im Rahmen einer Steuerreform verändert wird, ist nicht bekannt. dpa/rie
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