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Gesundheitsreform/Vorschaltgesetz: Nachbesserungen

Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A-3173 / B-2676 / C-2371

Clade, Harald

Die rot-grüne Bundesregierung bleibt beim sogenannten Vorschaltgesetz zur Gesundheitsreform hinter dem selbst gesetzten Anspruch zurück, eine "sozial gerechte und ausgewogene Gesundheitspolitik" anzustoßen. Trotz der in den parlamentarischen Schlußberatungen beschlossenen "Nachbesserungen" bleibt ein gravierender Mangel, der auch die für das Jahr 2000 in Aussicht gestellte weitere Etappe zur Gesundheitsstrukturreform zusätzlich erschweren dürfte: die Budgetierung. Ab 1999 sollen all jene Deckelungs- und Ausgabendämpfungsmaßnahmen wiederbelebt werden, die nach Aussage der jetzt amtierenden Bundesregierung nicht erfolgreich waren und die nur als eine notgedrungene Sofortmaßnahme und Zwischenlösung toleriert werden könnten.
Mit Ausgabendeckelungen und sektoralen Budgetierungen wird das Morbiditäts- und Nachfragerisiko fast ausschließlich auf die Leistungserbringer verlagert. Gleichzeitig wird den Krankenkassen noch mehr Verhandlungsmacht und Planungskompetenz (von außen) im ambulanten und stationären Sektor zugeschanzt.
Budgetierung kann zu verdeckter, schleichender Leistungsrationierung führen, wenn der Leistungskatalog unverändert bleibt. Und an diesem will die Koalition vorerst nicht rütteln. Dafür werden jetzt bereits - entgegen früheren Ankündigungen - Weichen für weitere interventionistische strukturelle Änderungen gestellt, die die eigentliche Strukturreform 2000 bereits vorprägen.
Im Schlußgalopp zum Vorschaltgesetz versucht die Regierungskoalition den Spagat zwischen reduzierten Patienten-Zuzahlungen, Leistungsneueinführungen und -ausweitungen und Beitragsstabilität. Und dies, obwohl in einzelnen Sektoren Mengenausweitungen (etwa im Krankenhaus) und erheblicher Nachholbedarf (bei Zahnärzten: Wiedereinführung von Sachleistungen für Jugendliche, die nach 1978 geboren sind) zu erwarten sind.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer bleibt dabei, daß alles solide gerechnet, finanziert und gegenfinanziert ist und keine erneuten Finanzierungslücken entstehen (ein Papier rot-grüner Politiker geht hingegen von einer Lücke von mindestens einer Milliarde DM aus; die GKV von zwei Milliarden DM). Ihre Rechnung sieht so aus: Wie angekündigt, werden die Zuzahlungen bei Arzneimitteln von derzeit neun, elf und dreizehn, je nach Packungsgröße, auf acht, neun und zehn DM gesenkt. Überwiegend soll dies durch die Neuregelungen bei den 620-DM-Jobs gegenfinanziert werden. Ersparnisse und Mengenreduktionen infolge der Budgetierung seien nicht in die Finanzierungsrechnung eingegangen, so die Ministerin. Zudem seien aus "Vorsichtsgründen" bereits Abschläge bis zu 25 Prozent bei den zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Geringverdienerjobs gemacht worden.
Zumindest Teilerfolge auf Grund detaillierter und begründeter Eingaben erzielten die Leistungserbringer bei den geplanten Budgets in einzelnen Sektoren. So soll das Arzneimittelbudget 1999 nur noch eine Milliarde DM unter den Ausgaben von 1998 liegen. Ursprünglich sollten die Vertragsärzte 1999 für Arzneiverordnungen 3,5 Milliarden DM weniger als in diesem Jahr zur Verfügung haben. Außerdem soll die Senkung der Höchstbeträge, die die Krankenkassen für Medikamente erstatten, zurückgenommen werden. Die Pharma-Industrie und die Apotheker hatten größere Spielräume und mehr Flexibilität in den Budgets gefordert.
Auch die Krankenhäuser kommen jetzt - dank eines Bund-Länder-Kompromisses - finanziell besser weg. So soll die Finanzierung der Instandhaltung der Kliniken in der bisherigen Form erhalten bleiben (pauschaler Aufschlag von 1,1 Prozent auf das Budget). Außerdem sollen Leistungen der Krankenhäuser, die über den mit den Krankenkassen im voraus vereinbarten Umfang hinausgehen, auch 1999 wie bisher mit durchschnittlich 20 Prozent der vollen Erlöse finanziert werden. Zunächst war vorgesehen, daß Mehrleistungen ab 1999 von den Kassen überhaupt nicht mehr bezahlt werden sollten. Die Klinikträger befürchteten deshalb erhebliche Unterfinanzierungen und die Entlassung von einigen zehntausend Fachkräften, wenn sich die Schere zwischen BAT-Erhöhungen und Budgetanpassungen an die Grundlohnrate weiter öffne. Hinzu kommt, daß das gesetzlich vorgeschriebene "Erlösabzugsverfahren" (im Zusammenhang mit dem Klinikgesamtbudget und den neuen Entgeltformen) nun doch Ende 1999 auslaufen soll - entgegen ursprünglichen Zusagen der Politik und den Forderungen der DKG, der Kassenverbände und der privaten Krankenversicherung, dieses um ein oder zwei Jahre zu verlängern. All dies ist "beschäftigungs- und leistungsfeindlich" - eben keine patienten- und bedarfsorientierte Kehrtwende in der Gesundheitspolitik.
Dr. Harald Clade
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