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Gesundheitsreform/Vorschaltgesetz: Nachbesserungen
Dtsch Arztebl 1998; 95(50): A-3173 / B-2676 / C-2371


Die rot-grüne Bundesregierung bleibt beim sogenannten Vorschaltgesetz zur Gesundheitsreform hinter
dem selbst gesetzten Anspruch zurück, eine "sozial gerechte und ausgewogene Gesundheitspolitik" anzustoßen.
Trotz der in den parlamentarischen Schlußberatungen beschlossenen "Nachbesserungen" bleibt ein gravierender
Mangel, der auch die für das Jahr 2000 in Aussicht gestellte weitere Etappe zur Gesundheitsstrukturreform
zusätzlich erschweren dürfte: die Budgetierung. Ab 1999 sollen all jene Deckelungs- und
Ausgabendämpfungsmaßnahmen wiederbelebt werden, die nach Aussage der jetzt amtierenden Bundesregierung
nicht erfolgreich waren und die nur als eine notgedrungene Sofortmaßnahme und Zwischenlösung toleriert
werden könnten.
Mit Ausgabendeckelungen und sektoralen Budgetierungen wird das Morbiditäts- und Nachfragerisiko fast
ausschließlich auf die Leistungserbringer verlagert. Gleichzeitig wird den Krankenkassen noch mehr
Verhandlungsmacht und Planungskompetenz (von außen) im ambulanten und stationären Sektor zugeschanzt.
Budgetierung kann zu verdeckter, schleichender Leistungsrationierung führen, wenn der Leistungskatalog
unverändert bleibt. Und an diesem will die Koalition vorerst nicht rütteln. Dafür werden jetzt bereits - entgegen
früheren Ankündigungen - Weichen für weitere interventionistische strukturelle Änderungen gestellt, die die
eigentliche Strukturreform 2000 bereits vorprägen.
Im Schlußgalopp zum Vorschaltgesetz versucht die Regierungskoalition den Spagat zwischen reduzierten
Patienten-Zuzahlungen, Leistungsneueinführungen und -ausweitungen und Beitragsstabilität. Und dies, obwohl
in einzelnen Sektoren Mengenausweitungen (etwa im Krankenhaus) und erheblicher Nachholbedarf (bei
Zahnärzten: Wiedereinführung von Sachleistungen für Jugendliche, die nach 1978 geboren sind) zu erwarten
sind.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer bleibt dabei, daß alles solide gerechnet, finanziert und
gegenfinanziert ist und keine erneuten Finanzierungslücken entstehen (ein Papier rot-grüner Politiker geht
hingegen von einer Lücke von mindestens einer Milliarde DM aus; die GKV von zwei Milliarden DM). Ihre
Rechnung sieht so aus: Wie angekündigt, werden die Zuzahlungen bei Arzneimitteln von derzeit neun, elf und
dreizehn, je nach Packungsgröße, auf acht, neun und zehn DM gesenkt. Überwiegend soll dies durch die
Neuregelungen bei den 620-DM-Jobs gegenfinanziert werden. Ersparnisse und Mengenreduktionen infolge der
Budgetierung seien nicht in die Finanzierungsrechnung eingegangen, so die Ministerin. Zudem seien aus
"Vorsichtsgründen" bereits Abschläge bis zu 25 Prozent bei den zu erwartenden Mehreinnahmen bei den
Geringverdienerjobs gemacht worden.
Zumindest Teilerfolge auf Grund detaillierter und begründeter Eingaben erzielten die Leistungserbringer bei den
geplanten Budgets in einzelnen Sektoren. So soll das Arzneimittelbudget 1999 nur noch eine Milliarde DM unter
den Ausgaben von 1998 liegen. Ursprünglich sollten die Vertragsärzte 1999 für Arzneiverordnungen 3,5
Milliarden DM weniger als in diesem Jahr zur Verfügung haben. Außerdem soll die Senkung der Höchstbeträge,
die die Krankenkassen für Medikamente erstatten, zurückgenommen werden. Die Pharma-Industrie und die
Apotheker hatten größere Spielräume und mehr Flexibilität in den Budgets gefordert.
Auch die Krankenhäuser kommen jetzt - dank eines Bund-Länder-Kompromisses - finanziell besser weg. So
soll die Finanzierung der Instandhaltung der Kliniken in der bisherigen Form erhalten bleiben (pauschaler
Aufschlag von 1,1 Prozent auf das Budget). Außerdem sollen Leistungen der Krankenhäuser, die über den mit
den Krankenkassen im voraus vereinbarten Umfang hinausgehen, auch 1999 wie bisher mit durchschnittlich 20
Prozent der vollen Erlöse finanziert werden.
Zunächst war vorgesehen, daß Mehrleistungen ab 1999 von den Kassen überhaupt nicht mehr bezahlt werden
sollten. Die Klinikträger befürchteten deshalb erhebliche Unterfinanzierungen und die Entlassung von einigen
zehntausend Fachkräften, wenn sich die Schere zwischen BAT-Erhöhungen und Budgetanpassungen an die
Grundlohnrate weiter öffne. Hinzu kommt, daß das gesetzlich vorgeschriebene "Erlösabzugsverfahren" (im
Zusammenhang mit dem Klinikgesamtbudget und den neuen Entgeltformen) nun doch Ende 1999 auslaufen soll
- entgegen ursprünglichen Zusagen der Politik und den Forderungen der DKG, der Kassenverbände und der
privaten Krankenversicherung, dieses um ein oder zwei Jahre zu verlängern. All dies ist "beschäftigungs- und
leistungsfeindlich" - eben keine patienten- und bedarfsorientierte Kehrtwende in der Gesundheitspolitik.
Dr. Harald Clade
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