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VARIA: Schlusspunkt

Börsebius zu Steuersparmodellen: Die Axt des Gesetzgebers

Dtsch Arztebl 1999; 96(10): [56] / [56] / [56]

Rombach, Reinhold

Wird das nun ein großer Wurf oder nicht? Die Bundesregierung schwingt derzeit eine gewaltige Keule in Richtung grauer Kapitalmarkt. Das Ziel: den Steuersparmodellen, die eigentlich aus heißer Luft bestehen, den Garaus zu machen.
Anbieter und Zeichner müssen sich, sollte das Gesetzesvorhaben durchkommen, auf eine der umfassendsten Marktsäuberungsaktionen der letzten Jahrzehnte einstellen. In der Tat ist es so, daß bei einem Inkrafttreten des neuen Paragraphen 2b des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Unzahl von Beteiligungsmodellen aus dem Genre Windpark, geschlossener Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Leasing- und Medienfonds abrupt ausstürbe.
Da ist es natürlich eminent wichtig, genau zu wissen, worum es denn nun geht. Die Grundzüge dieses so bedrohlich wirkenden neuen § 2b EStG besagen also, daß Verluste aus einer Beteiligung (dann) nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen, wenn - und jetzt kommt die entscheidende Passage - "bei dem Erwerb oder der Begründung der Einkommensquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht".
Nun bedarf es wirklich keiner großen prophetischen Gabe, vorherzusagen, daß gewaltige Rechtsstreitlawinen auf uns zukommen werden, ob denn besagter Steuervorteil im Vordergrund stand oder nicht, was sich wiederum zum prima Beschäftigungsprogramm für verarmte Anwälte auswachsen dürfte. Alles auf Kosten der betroffenen Anleger, versteht sich.
Wie auch immer - ob eine Gesellschaft zur Produktion von Verlusten gegründet wurde, soll daran gemessen werden, ob die "Rendite auf das einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt, oder aber, wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden".
Bei der momentanen Rechtsunsicherheit rate ich dringend davon ab, sich an Steuersparmodellen jedweder Art zu beteiligen. Tritt das Gesetz wirklich in Kraft, wird es überdies Monate dauern, bis Ausführungsbestimmungen dazu verabschiedet sind.
Wo es an den bisher prallgefüllten Geldbeutel der Initiatoren solcher Verlustzuweisungsgesellschaften geht, nimmt es kaum wunder, deren Protestglocken Sturm läuten zu hören.
Daß die regierende Koalition hier - endlich - volkswirtschaftlich segensreiche Ambitionen hegt, interessiert die Pfründevettern natürlich nicht sonderlich. Aber danach sollten sich die politisch Verantwortlichen nun wirklich nicht richten. Zu lange haben im grauen Kapitalmarkt die schwarzen Schafe die Anleger gemolken. Damit könnte es bald ein Ende haben. Börsebius
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