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Mifegyne in Österreich: Ärzte im Dilemma

Dtsch Arztebl 1999; 96(10): A-577 / B-470 / C-442

Klinkhammer, Gisela

Ein niederösterreichisches Krankenhaus darf seit Ende Januar die sogenannte Abtreibungspille Mifegyne anwenden. Das war Auslöser für eine neue Diskussion über die Abtreibungsgesetzgebung im allgemeinen und die Zulassung des Arzneimittels Mifegyne im besonderen. Hart attackiert wurde die Ärzteschaft besonders von katholischen Bischöfen, die von einer "Todespille" sprachen und alle Ärzte bestraft sehen wollen, die Mifegyne anwenden.
Die Österreichische Ärztekammer verwahrte sich gegen jegliche Einmischung, dennoch erkannte auch sie das Dilemma. In einer kürzlich veröffentlichten Resolution wird der Schwangerschaftsabbruch als "grundsätzlich keine gewünschte Methode der Geburtenregelung" gewertet. Mifegyne sei ebenfalls kein Ersatz für die Schwangerschaftsverhütung. Die Zulassung des Medikaments wird lediglich zur Kenntnis genommen, denn: "Die Zulassung von Arzneimitteln ist einzig und allein Sache des Ministeriums; die ärztliche Standesvertretung hat in diesem behördlichen Verfahren keine Funktion."
Trotz ihrer dezidierten Auffassung zur Abtreibung und zu Mifegyne hält die Ärztekammer es "für völlig inakzeptabel", über Strafandrohungen nachzudenken. Jeder Arzt müsse für sich selbst entscheiden, ob er dieses Medikament einsetze oder nicht, meinte der erste Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, Dr. med. Reiner Brettenthaler. Schließlich sei die Abtreibung gesetzliche und gesellschaftliche Realität. Die Kammer empfiehlt eine personelle Trennung zwischen Beratung und Ausführung des Schwangerschaftsabbruchs. Nach der Beratung müsse die Frau eine ausreichende Bedenkzeit haben. Brettenthaler räumte jedoch ein, daß diese Praxis unter den gegenwärtigen Umständen nicht immer durchführbar sein werde.
Das Dilemma der Ärzte in dem Nachbarland läßt ahnen, vor welche Probleme auch die deutsche Ärzteschaft bei einer Zulassung der "Abtreibungspille" gestellt werden könnte. Auch sie wird sich mit vehementen Gegnern und Befürwortern auseinandersetzen und mit einer neuen Grundsatzdiskussion über die gesetzliche Abtreibungsregelung rechnen müssen. Gisela Klinkhammer
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