SEITE EINS
Mifegyne in Österreich: Ärzte im Dilemma
Dtsch Arztebl 1999; 96(10): A-577 / B-470 / C-442


Ein niederösterreichisches Krankenhaus darf seit Ende Januar die sogenannte Abtreibungspille
Mifegyne anwenden. Das war Auslöser für eine neue Diskussion über die Abtreibungsgesetzgebung im
allgemeinen und die Zulassung des Arzneimittels Mifegyne im besonderen. Hart attackiert wurde die Ärzteschaft
besonders von katholischen Bischöfen, die von einer "Todespille" sprachen und alle Ärzte bestraft sehen wollen,
die Mifegyne anwenden.
Die Österreichische Ärztekammer verwahrte sich gegen jegliche Einmischung, dennoch erkannte auch sie das
Dilemma. In einer kürzlich veröffentlichten Resolution wird der Schwangerschaftsabbruch als "grundsätzlich
keine gewünschte Methode der Geburtenregelung" gewertet. Mifegyne sei ebenfalls kein Ersatz für die
Schwangerschaftsverhütung. Die Zulassung des Medikaments wird lediglich zur Kenntnis genommen, denn:
"Die Zulassung von Arzneimitteln ist einzig und allein Sache des Ministeriums; die ärztliche Standesvertretung
hat in diesem behördlichen Verfahren keine Funktion."
Trotz ihrer dezidierten Auffassung zur Abtreibung und zu Mifegyne hält die Ärztekammer es "für völlig
inakzeptabel", über Strafandrohungen nachzudenken. Jeder Arzt müsse für sich selbst entscheiden, ob er dieses
Medikament einsetze oder nicht, meinte der erste Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, Dr. med.
Reiner Brettenthaler. Schließlich sei die Abtreibung gesetzliche und gesellschaftliche Realität. Die Kammer
empfiehlt eine personelle Trennung zwischen Beratung und Ausführung des Schwangerschaftsabbruchs. Nach
der Beratung müsse die Frau eine ausreichende Bedenkzeit haben. Brettenthaler räumte jedoch ein, daß diese
Praxis unter den gegenwärtigen Umständen nicht immer durchführbar sein werde.
Das Dilemma der Ärzte in dem Nachbarland läßt ahnen, vor welche Probleme auch die deutsche Ärzteschaft bei
einer Zulassung der "Abtreibungspille" gestellt werden könnte. Auch sie wird sich mit vehementen Gegnern und
Befürwortern auseinandersetzen und mit einer neuen Grundsatzdiskussion über die gesetzliche
Abtreibungsregelung rechnen müssen. Gisela Klinkhammer
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.