SPEKTRUM: Leserbriefe
Arzneimittel: Zweierlei Maß
Dtsch Arztebl 1999; 96(10): A-586 / B-490 / C-465
Zu dem Beitrag "Arzneimittel-Richtlinien: Spreu vom Weizen trennen" von Heike Korzilius in Heft 3/1999:


Die neuen Arzneimittelrichtlinien stellen den Versuch dar, Naturheilmittel zugunsten der teuren
"innovativen" Arzneimittel abzuwickeln. Schätzungsweise 80 Prozent der Naturheilmittel würden aus der
Leistungspflicht der GKV herausfallen. Ganze Indikationsgruppen werden gestrichen, teilweise aber bestimmte
chemische Mittel dabei ausgenommen. Für einige Mittel gibt es keine therapeutischen Alternativen, zum
Beispiel Immunstimulanzien. Kombinationspräparate, ein gängiges Prinzip innerhalb der Phytotherapie und
Homöopathie, werden einseitig ausgegrenzt.
Chemische und Naturheilmittel werden offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen: Bei Antidementiva,
Klimakteriumstherapeutika und Prostatamitteln muß für bestimmte chemische Substanzen innerhalb von 24
Wochen der Therapieerfolg dokumentiert werden, für die übrigen Präparate - meist Phytotherapeutika -
innerhalb von 12 Wochen. Es stellt die Verhältnisse geradezu auf den Kopf, wenn an die risikoärmeren, aber in
der Regel langsamer und milder wirkenden Mittel die strengeren Maßstäbe gestellt werden. Wichtige Eckpfeiler
naturheilkundlicher Therapie fallen ganz aus der Erstattung heraus: die mikrobiologische Therapie - Bestandteil
der ärztlichen Weiterbildungsordnung "Naturheilverfahren". Demgegenüber werden dem unkritischen Einsatz
der teuren, sogenannten innovativen Arzneimittel keinerlei Grenzen gesetzt. Bei differenziertem Einsatz wären
hier gewaltige Spareffekte zu erzielen . . .
Dr. Axel Wiebrecht, Isoldestraße 2, 12159 Berlin
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