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SPEKTRUM: Leserbriefe

Pflegegeld: Böswillige Empfehlung

Dtsch Arztebl 1999; 96(13): A-816 / B-676 / C-632

Arnold, H.

Zu der Post-Scriptum-Glosse "Anleitung für Antragsteller" von Dr. med. Ottmar Behr in Heft 5/1999:
Die geschmacklose Glosse zeichnet sich durch massive Unkenntnisse über die Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein und des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI aus.
Der Medizinische Dienst beschäftigt seit seinem Bestehen (1989) keine Vertrauensärzte noch pensionierte oder arbeitslose Mediziner. Wir beschäftigen fachkompetente Sozialmediziner mit entsprechenden Gebietsbezeichnungen sowie fachkompetente Pflegefachkräfte mit entsprechenden Spezialgebieten. Unsere Gutachter sind entsprechend dem SGB XI, der Begutachtungsrichtlinie, Stand 6/97, ausgebildet und geschult worden. Im Rahmen von gezielten Qualitätsprüfungen werden Begutachtungsfehler erkannt und durch gezielte Maßnahmen im Rahmen von Fortbildungen behoben.
Ich sehe diese Anleitung des Herrn Dr. Behr als eine böswillige Empfehlung an alle Versicherten, die Ansprüche der Pflegeversicherung sich zu erschwindeln und den Medizinischen Dienst mit seinen erfahrenen Sozialmedizinern und engagierten Pflegefachkräften zu diskriminieren . . .
Dr. med. H. Arnold, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein, Stresemannstraße 13-15, 40210 Düsseldorf
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