SPEKTRUM: Leserbriefe
Pflegegeld: Böswillige Empfehlung
Dtsch Arztebl 1999; 96(13): A-816 / B-676 / C-632
Zu der Post-Scriptum-Glosse "Anleitung für Antragsteller" von Dr. med. Ottmar Behr in Heft 5/1999:


Die geschmacklose Glosse zeichnet sich durch massive Unkenntnisse über die Aufgaben des
Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein und des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI aus.
Der Medizinische Dienst beschäftigt seit seinem Bestehen (1989) keine Vertrauensärzte noch pensionierte oder
arbeitslose Mediziner. Wir beschäftigen fachkompetente Sozialmediziner mit entsprechenden
Gebietsbezeichnungen sowie fachkompetente Pflegefachkräfte mit entsprechenden Spezialgebieten. Unsere
Gutachter sind entsprechend dem SGB XI, der Begutachtungsrichtlinie, Stand 6/97, ausgebildet und geschult
worden. Im Rahmen von gezielten Qualitätsprüfungen werden Begutachtungsfehler erkannt und durch gezielte
Maßnahmen im Rahmen von Fortbildungen behoben.
Ich sehe diese Anleitung des Herrn Dr. Behr als eine böswillige Empfehlung an alle Versicherten, die Ansprüche
der Pflegeversicherung sich zu erschwindeln und den Medizinischen Dienst mit seinen erfahrenen
Sozialmedizinern und engagierten Pflegefachkräften zu diskriminieren . . .
Dr. med. H. Arnold, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein, Stresemannstraße 13-15, 40210
Düsseldorf
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