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POLITIK: Aktuell

KV Bayerns: Regelleistungsvolumen galten nur ein Quartal

Dtsch Arztebl 1999; 96(13): A-832 / B-689 / C-645

Maus, Josef

Auch die bayerischen Kassenärzte kehren wieder zur pauschalierten Gesamtvergütung zurück. Eine Allianz der Heilberufe formiert sich zum Protest gegen Bonn.


Nur ein Quartal konnten die bayerischen Kassenärzte Regelleistungsvolumen abrechnen. Die neue Honorierungsform, in die sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder große Hoffnungen gesetzt hatten, ist durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz der neuen Regierung bundesweit wieder abgeschafft worden. Die Regelleistungsvolumen sollten die starren Honorarbudgets ablösen und den zusätzlichen Leistungsbedarf wenigstens abgestaffelt vergüten.
Die bayerische KV war die erste und schließlich auch einzige, die noch im vergangenen Jahr eine Vergütung nach Regelleistungsvolumen mit den Krankenkassen vereinbaren konnte. Die Regelung galt seit dem vierten Quartal 1998 - und wird jetzt wohl auslaufen. Zwar haben die Krankenkassen der KV Bayerns eine Fortsetzung der Vergütung nach Regelleistungsvolumen angeboten - jedoch nur unter Budgetbedingungen.
Für Dr. med. Lothar Wittek ist das nicht akzeptabel. "Das ginge eindeutig zu Lasten der Kassenärzte", sagt der bayerische KV-Vorsitzende. Sollten die niedergelassenen Ärzte mit ihren Abrechnungen das festgesetzte Budget überschreiten, entfiele die Honorierung der überschießenden Leistungen. Im umgekehrten Falle, bei einer Unterschreitung des Budgets, profitierten hingegen alleine die Krankenkassen. Wittek: "Da ist uns schon der vom Gesetz vorgesehene doppelte Grundlohnzuwachs lieber."
Der bayerische KV-Vorsitzende wirft der neuen Bundesregierung vor, sie habe eine perspektivenreiche Option vorzeitig beendet, so daß nun wieder ausschließlich der Mangel verwaltet werden könne. Die bayerischen Kassenärzte müßten nun wieder damit leben, daß sie - im Unterschied zu den Regelleistungsvolumen - zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht wüßten, wieviel Geld sie dafür bekämen. Aus Sicht der KV Bayerns sind mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz jedoch nicht nur die Regelleistungsvolumen aufgehoben. Auch alle anderen Verträge mit den Krankenkassen, die durch das Gesetz "eingedeckelt" würden, seien jetzt nichtig und müßten neu verhandelt werden. Die Anrufung der Schiedsämter sei dabei nicht auszuschließen.
200 000 Unterschriften gegen die Bonner Politik
Unterdessen verstärkt sich in Bayern der Protest gegen die neue Gesundheitspolitik. Seit Beginn dieses Jahres haben bayerische Kassenärzte mehr als 200 000 Unterschriften von Patienten gesammelt. Auf Initiative der KV hat sich ferner eine Allianz der Heilberufe gegründet, die sich "Bündnis für Gesundheit in Bayern" nennt. Neben den Kassenärzten wirken die Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Masseure und Arzthelferinnen mit. Die Angehörigen der Heilberufe kritisieren hauptsächlich die Budgetierung im Gesundheitswesen. Damit seien unweigerlich Einschränkungen der medizinischen Versorgung verbunden. Welche Leistungen künftig den Patienten vorenthalten werden müssen, sei eine von der Politik zu treffende Entscheidung. Josef Maus

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