VARIA: Immobilien
Fristen für die Erben
Dtsch Arztebl 1999; 96(17): A-1150 / B-894 / C-814


Allein in den nächsten vier Jahren, so schätzen Fachleute, wird die "Wirtschaftswunder-Generation"
ihren Nachkommen ein Vermögen von rund zwei Billionen DM vermachen. Ein großer Teil dieser Werte entfällt
auf Immobilien. Sollen diese nun verkauft werden, ohne daß der Fiskus daran mitverdient, ist wichtig, seit wann
sich die Immobilie im Besitz des Erblassers befand. Bislang galt: Wurde eine Immobilie innerhalb von zwei
Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, mußte der Ertrag als Spekulationsgewinn versteuert werden.
Diese Frist wird nun auf zehn Jahre verlängert. Maßgebend ist der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag
abgeschlossen wurde. Der Eigentumsübertrag durch eine Erbschaft gilt indes nicht als Anschaffung und ist für
die Berechnung der Spekulationsfrist ohne Bedeutung. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, muß sich deshalb
informieren, wann sie vom Erblasser erstanden wurde. Ist der Käufer vor Ablauf der Zehnjahresfrist gestorben,
überträgt sich die Steuerpflicht beim Verkauf auf die Erben. Darauf macht die Allgemeine Deutsche Direktbank
aufmerksam. PER
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.