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POLITIK: Aktuell

Elektronischer Geschäftsverkehr: Brisantes Feld für den Arzt

Dtsch Arztebl 1999; 96(41): A-2572 / B-2196 / C-2060

Steinhausen, Kirsten

Die Bundesärztekammer fordert Sonderregelungen für Ärzte.
Die zunehmende Verbreitung elektronischer Medien wie beispielsweise des Internets ermöglicht es, daß immer mehr Dienstleistungen über den elektronischen Geschäftsverkehr angeboten und genutzt werden können. Diese Entwicklung betrifft auch die Medizin, wo zum Beispiel über Informationsdienste oder Onlinekontakte neue Kommunikations- und Geschäftswege zwischen Arzt und Patient entstehen. Die besondere Position des Arztes bereitet in diesem Zusammenhang rechtliche und ethische Probleme. EU fördert neue Medien
Die EU-Kommission steht einem Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs positiv gegenüber, weil er dem Verbraucher einen weiten Zugang zu Waren und Dienstleistungen eröffnet und das wirtschaftliche Wachstum fördert. Die geplante "Richtlinie über bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt" der Europäischen Union (EU) soll dazu beitragen, eine europaweit übereinstimmende Regelung zu verwirklichen. Sie erstreckt sich auf fünf Bereiche, die elektronische Geschäftsabschlüsse innerhalb Europas ermöglichen sollen. Bestehende Rechtsvorschriften, wie die zum Vertragsabschluß, werden auf Onlinedienstleistungen übertragen. Die durch unterschiedliche Gesetze und Vorschriften der Länder entstandenen Hemmnisse sollen beseitigt werden.
Für den "Anbieter von Diensten in der Informationsgesellschaft" gelten die Vorschriften des Landes, in dem er sich niedergelassen hat (Herkunftslandprinzip). Um die Transparenz seiner Tätigkeit zu gewährleisten, muß er unter anderem seinen Namen und seine Anschrift angeben.
Die kommerzielle Kommunikation (Werbung, Direktmarketing und anderes) sollte als solche erkennbar sein. Für bestimmte reglementierte Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte) werden die Berufsverbände darum gebeten, entsprechende Verhaltensregeln aufzustellen. Probleme im medizinischen Bereich
Die Bundesärztekammer hat in einer Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf auf die besondere Position des Arztes beim elektronischen Geschäftsabschluß und auf Widersprüche und Probleme hingewiesen. Eine Ausweitung der elektronischen Kommunikation und Dienstleistungen im medizinischen Bereich bietet nach Ansicht der Bundesärztekammer neue Möglichkeiten, birgt aber auch Gefahren für die "besondere professionelle Identität des Arztberufes und der ärztlichen Berufsausübung".
Das Herkunftslandprinzip, das den Anbieter elektronischer ärztlicher Dienstleistungen den Regelungen des Niederlassungslandes unterwirft, könnte dazu führen, daß Patienten in Deutschland Dienstleistungen angeboten werden, die dort eigentlich verboten sind. Darunter fallen zum Beispiel die anonyme Patientenberatung und die Beantwortung von E-Mail-Anfragen.
Die Bundesärztekammer fordert zum Schutz der Patienten eine Einschränkung dieses Prinzips und stellt grundsätzlich in Frage, ob "der Abschluß elektronischer Verträge im Gesundheitswesen im Sinne des Verbraucher- und Patientenschutzes hinnehmbar ist". Zumindest solle die europäische Ärzteschaft Sonderregelungen für die Anwendung elektronischer Verträge im Gesundheitswesen erstellen. Dr. med. Kirsten Steinhausen
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