POLITIK: Aktuell
Elektronischer Geschäftsverkehr: Brisantes Feld für den Arzt
Dtsch Arztebl 1999; 96(41): A-2572 / B-2196 / C-2060


Die Bundesärztekammer fordert Sonderregelungen für Ärzte.
Die zunehmende Verbreitung elektronischer Medien wie beispielsweise des Internets ermöglicht es, daß immer
mehr Dienstleistungen über den elektronischen Geschäftsverkehr angeboten und genutzt werden können. Diese
Entwicklung betrifft auch die Medizin, wo zum Beispiel über Informationsdienste oder Onlinekontakte neue
Kommunikations- und Geschäftswege zwischen Arzt und Patient entstehen. Die besondere Position des Arztes
bereitet in diesem Zusammenhang rechtliche und ethische Probleme.
EU fördert neue Medien
Die EU-Kommission steht einem Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs positiv gegenüber, weil er dem
Verbraucher einen weiten Zugang zu Waren und Dienstleistungen eröffnet und das wirtschaftliche Wachstum
fördert. Die geplante "Richtlinie über bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im
Binnenmarkt" der Europäischen Union (EU) soll dazu beitragen, eine europaweit übereinstimmende Regelung
zu verwirklichen. Sie erstreckt sich auf fünf Bereiche, die elektronische Geschäftsabschlüsse innerhalb Europas
ermöglichen sollen. Bestehende Rechtsvorschriften, wie die zum Vertragsabschluß, werden auf
Onlinedienstleistungen übertragen. Die durch unterschiedliche Gesetze und Vorschriften der Länder
entstandenen Hemmnisse sollen beseitigt werden.
Für den "Anbieter von Diensten in der Informationsgesellschaft" gelten die Vorschriften des Landes, in dem er
sich niedergelassen hat (Herkunftslandprinzip). Um die Transparenz seiner Tätigkeit zu gewährleisten, muß er
unter anderem seinen Namen und seine Anschrift angeben.
Die kommerzielle Kommunikation (Werbung, Direktmarketing und anderes) sollte als solche erkennbar sein.
Für bestimmte reglementierte Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte) werden die Berufsverbände darum
gebeten, entsprechende Verhaltensregeln aufzustellen.
Probleme im medizinischen Bereich
Die Bundesärztekammer hat in einer Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf auf die besondere Position des
Arztes beim elektronischen Geschäftsabschluß und auf Widersprüche und Probleme hingewiesen. Eine
Ausweitung der elektronischen Kommunikation und Dienstleistungen im medizinischen Bereich bietet nach
Ansicht der Bundesärztekammer neue Möglichkeiten, birgt aber auch Gefahren für die "besondere professionelle
Identität des Arztberufes und der ärztlichen Berufsausübung".
Das Herkunftslandprinzip, das den Anbieter elektronischer ärztlicher Dienstleistungen den Regelungen des
Niederlassungslandes unterwirft, könnte dazu führen, daß Patienten in Deutschland Dienstleistungen angeboten
werden, die dort eigentlich verboten sind. Darunter fallen zum Beispiel die anonyme Patientenberatung und die
Beantwortung von E-Mail-Anfragen.
Die Bundesärztekammer fordert zum Schutz der Patienten eine Einschränkung dieses Prinzips und stellt
grundsätzlich in Frage, ob "der Abschluß elektronischer Verträge im Gesundheitswesen im Sinne des
Verbraucher- und Patientenschutzes hinnehmbar ist". Zumindest solle die europäische Ärzteschaft
Sonderregelungen für die Anwendung elektronischer Verträge im Gesundheitswesen erstellen. Dr. med.
Kirsten Steinhausen
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