Ein deutscher Kameramann starb im Sommer 1999 nach einer Reise zur Elfenbeinküste an
hämorrhagischem Fieber. Als Ursache wurde per Virusnachweis Gelbfieber diagnostiziert. Obwohl der
Erkrankte selbst ausgesagt hatte, er sei gegen Gelbfieber geimpft, muß er nach einer Erklärung des Robert KochInstituts als ungeimpft gelten, da weder im Impfausweis eine Gelbfieberimpfung dokumentiert war, noch
entsprechende Antikörper im Serum vorhanden waren.
Gelbfieber ist in bestimmten Teilen Afrikas und Süd-amerikas endemisch und breitet sich zunehmend aus. Das
Gelbfieber-Virus wird durch Mücken auf den Menschen übertragen. Erregerreservoir sind Aedes sp., die das
Virus auch an ihre Nachkommen weitergeben können, sowie nichthumane Primaten.
Hohe Letalitätsrate
Das Virus kann schwerste Erkrankungen besonders bei Erwachsenen auslösen, wohingegen bei Kindern meist
ein milder Verlauf beobachtet wird. Die Letalität bei nicht-immunen Erwachsenen beträgt mehr als 60 Prozent.
Der Verlauf der Erkrankung ist durch zwei Phasen geprägt. Nach drei bis sechs Tagen Inkubationszeit kommt es
meist zu akutem, schnell ansteigendem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl, Schüttelfrost, starken Muskel-,
Nacken und Kopfschmerzen. Dazu können Nausea, Erbrechen und Bauchschmerzen auftreten. Typisch ist eine
relative Bradykardie. Diese Symptome gehen nach drei bis vier Tagen zurück.
Genaue
Diagnose
Bei etwa 15 Prozent der an Gelbfieber Erkrankten treten jedoch einige Stunden bis Tage später Zeichen einer
Organbeteiligung von zum Beispiel Leber, Pankreas, Lunge, Nieren, Herz und Gehirn auf. Schließlich kommt es
zur
Verbrauchskoagulopathie mit Nierenversagen und verschiedensten Blutungen: in allen Organen, aus Nase,
Lunge, Magen-Darm-Trakt und Nieren sowie sichtbaren petechialen Blutungen. Präfinal tritt der Schock ein. In
etwa 50 Prozent der Fälle ist der Verlauf dieser toxischen Phase tödlich.
Differentialdiagnostisch müssen andere Arten von hämorrhagischem Fieber, beispielsweise Ebola-, Marburg-,
Lassa-, Rift-Valley- und Krim-Kongo-Fieber, aber auch Dengue-Fieber, ausgeschlossen werden. Die
Krankheiten sind im wesentlichen klinisch sehr ähnlich und ohne genaue Erregerdiagnose nur schwer zu
unterscheiden.
Auch Hantavirus-Erkrankungen, schwere Malaria oder Sepsis und Verbrauchskoagulopathie anderer Genese
müssen erwogen werden.
Die Therapie besteht vor allem in der Beherrschung beziehungsweise Vorbeugung der Verbrauchskoagulopathie,
also massiven Gaben von Frischblut und Substitution von Gerinnungsfaktoren sowie gegebenenfalls frühzeitige
Dialyse. Darüber hinaus kann nur symptomatisch unterstützend eingegriffen werden. Der Einsatz von
Virustatika erzielte bisher nur beim Krim-Kongo-Fieber gewisse Erfolge. Andere Substanzen werden erprobt.
Die Prophylaxe
Als Prophylaxe steht gegen Gelbfieber eine wirksame Impfung zur Verfügung, die einen nahezu vollständigen
Impfschutz für zehn Jahre bietet. Sie wird in autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt. Der
gegenwärtige Gelbfieber-Impfstoff ist sehr gut verträglich. Säuglinge unter sechs Monaten sollen nicht geimpft
werden, Säuglinge unter 9 Monaten sollten nur bei hohem Infektionsrisiko geimpft werden, oder wenn es zur
Einreise in ein Land gefordert wird. Einzige Kontraindikationen sind eine echte Hühnereiweißallergie sowie ein
zellulärer Immundefekt (bei erworbenem Immundefekt läßt sich die Impfung je nach Umstand durchführen).
Zusätzlich zum Impfschutz ist auf geeignete Kleidung und Insektenschutz zu achten, auch wegen anderer durch
Mücken übertragener Krankheiten, wie beispielsweise Dengue-Fieber.
c Die Gelbfieberimpfung wird durch die internationale Gelbfieber-Impfbescheinigung dokumentiert, die im
internationalen Reiseverkehr Bedeutung hat. Nicht nur viele Länder, in denen Gelbfieber endemisch ist,
verlangen diese Bescheinigung bei der Einreise. Vor allem Länder, deren Umfeld aufgrund eines geeigneten
Klimas und vorhandener Vektoren "Gelbfieber-tauglich" ist, die bisher aber von dieser Krankheit verschont
geblieben sind, bestehen bei
Grenzübertritt aus Gelbfiebergebieten oft sehr strikt auf dem Nachweis der Impfung. Dies gilt besonders für
Reisende, die aus Afrika oder Südamerika nach Asien kommen. Daher sollten rechtzeitig vor einer Reise die
Bestimmungen der betreffenden Länder erfragt werden. Vor allem bei Rund-reisen, auch per Schiff, oder bei
Transit durch Endemiegebiete kann es schnell an der Grenze zu Problemen kommen, wenn die Impfung fehlt.
Die Impfbescheinigung muß bei Grenzübertritt mindestens zehn Tage und darf höchstens zehn Jahre alt sein.
dgk/cor
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie
registriert sein.
Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.