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Supplement: Reisemagazin

Gelbfieber: Wirksamer Impfschutz

Dtsch Arztebl 1999; 96(46): [23]

DGK; cor

Ein deutscher Kameramann starb im Sommer 1999 nach einer Reise zur Elfenbeinküste an hämorrhagischem Fieber. Als Ursache wurde per Virusnachweis Gelbfieber diagnostiziert. Obwohl der Erkrankte selbst ausgesagt hatte, er sei gegen Gelbfieber geimpft, muß er nach einer Erklärung des Robert KochInstituts als ungeimpft gelten, da weder im Impfausweis eine Gelbfieberimpfung dokumentiert war, noch entsprechende Antikörper im Serum vorhanden waren.
Gelbfieber ist in bestimmten Teilen Afrikas und Süd-amerikas endemisch und breitet sich zunehmend aus. Das Gelbfieber-Virus wird durch Mücken auf den Menschen übertragen. Erregerreservoir sind Aedes sp., die das Virus auch an ihre Nachkommen weitergeben können, sowie nichthumane Primaten.
Hohe Letalitätsrate
Das Virus kann schwerste Erkrankungen besonders bei Erwachsenen auslösen, wohingegen bei Kindern meist ein milder Verlauf beobachtet wird. Die Letalität bei nicht-immunen Erwachsenen beträgt mehr als 60 Prozent. Der Verlauf der Erkrankung ist durch zwei Phasen geprägt. Nach drei bis sechs Tagen Inkubationszeit kommt es meist zu akutem, schnell ansteigendem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl, Schüttelfrost, starken Muskel-, Nacken und Kopfschmerzen. Dazu können Nausea, Erbrechen und Bauchschmerzen auftreten. Typisch ist eine relative Bradykardie. Diese Symptome gehen nach drei bis vier Tagen zurück. Genaue
Diagnose
Bei etwa 15 Prozent der an Gelbfieber Erkrankten treten jedoch einige Stunden bis Tage später Zeichen einer Organbeteiligung von zum Beispiel Leber, Pankreas, Lunge, Nieren, Herz und Gehirn auf. Schließlich kommt es zur Verbrauchskoagulopathie mit Nierenversagen und verschiedensten Blutungen: in allen Organen, aus Nase, Lunge, Magen-Darm-Trakt und Nieren sowie sichtbaren petechialen Blutungen. Präfinal tritt der Schock ein. In etwa 50 Prozent der Fälle ist der Verlauf dieser toxischen Phase tödlich. Differentialdiagnostisch müssen andere Arten von hämorrhagischem Fieber, beispielsweise Ebola-, Marburg-, Lassa-, Rift-Valley- und Krim-Kongo-Fieber, aber auch Dengue-Fieber, ausgeschlossen werden. Die Krankheiten sind im wesentlichen klinisch sehr ähnlich und ohne genaue Erregerdiagnose nur schwer zu unterscheiden. Auch Hantavirus-Erkrankungen, schwere Malaria oder Sepsis und Verbrauchskoagulopathie anderer Genese müssen erwogen werden.


Die Therapie besteht vor allem in der Beherrschung beziehungsweise Vorbeugung der Verbrauchskoagulopathie, also massiven Gaben von Frischblut und Substitution von Gerinnungsfaktoren sowie gegebenenfalls frühzeitige Dialyse. Darüber hinaus kann nur symptomatisch unterstützend eingegriffen werden. Der Einsatz von Virustatika erzielte bisher nur beim Krim-Kongo-Fieber gewisse Erfolge. Andere Substanzen werden erprobt.
Die Prophylaxe
Als Prophylaxe steht gegen Gelbfieber eine wirksame Impfung zur Verfügung, die einen nahezu vollständigen Impfschutz für zehn Jahre bietet. Sie wird in autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt. Der gegenwärtige Gelbfieber-Impfstoff ist sehr gut verträglich. Säuglinge unter sechs Monaten sollen nicht geimpft werden, Säuglinge unter 9 Monaten sollten nur bei hohem Infektionsrisiko geimpft werden, oder wenn es zur Einreise in ein Land gefordert wird. Einzige Kontraindikationen sind eine echte Hühnereiweißallergie sowie ein zellulärer Immundefekt (bei erworbenem Immundefekt läßt sich die Impfung je nach Umstand durchführen).


Zusätzlich zum Impfschutz ist auf geeignete Kleidung und Insektenschutz zu achten, auch wegen anderer durch Mücken übertragener Krankheiten, wie beispielsweise Dengue-Fieber.
c Die Gelbfieberimpfung wird durch die internationale Gelbfieber-Impfbescheinigung dokumentiert, die im internationalen Reiseverkehr Bedeutung hat. Nicht nur viele Länder, in denen Gelbfieber endemisch ist, verlangen diese Bescheinigung bei der Einreise. Vor allem Länder, deren Umfeld aufgrund eines geeigneten Klimas und vorhandener Vektoren "Gelbfieber-tauglich" ist, die bisher aber von dieser Krankheit verschont geblieben sind, bestehen bei Grenzübertritt aus Gelbfiebergebieten oft sehr strikt auf dem Nachweis der Impfung. Dies gilt besonders für Reisende, die aus Afrika oder Südamerika nach Asien kommen. Daher sollten rechtzeitig vor einer Reise die Bestimmungen der betreffenden Länder erfragt werden. Vor allem bei Rund-reisen, auch per Schiff, oder bei Transit durch Endemiegebiete kann es schnell an der Grenze zu Problemen kommen, wenn die Impfung fehlt. Die Impfbescheinigung muß bei Grenzübertritt mindestens zehn Tage und darf höchstens zehn Jahre alt sein. dgk/cor


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