POLITIK: Aktuell
Marburger Bund: "Die Reform ist gescheitert"
Dtsch Arztebl 1999; 96(46): A-2950 / B-2504 / C-2348


Die 96. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Köln sprach sich für eine Wende in der
Gesundheitspolitik aus.
Der Marburger Bund (Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands e.V.) rechnet fest damit, daß
die Gesundheitsreform am Veto der Unionsparteien und der FDP im Bundesrat am 26. November scheitern wird.
Damit würde die erst seit einem Jahr amtierende rot-grüne Regierungskoalition die "Quittung für eine
kurzsichtige und kurzatmige Politik erhalten, die von einem Chaos ins nächste stolpert". Mit dem Scheitern der
zunächst anspruchsvoll angelegten Gesundheitsreform, die in der Schlußabstimmung im Bundestag mit einer
Rekordzahl von 175 Änderungsanträgen (345 Seiten!) eher "verschlimmbessert" wurde, werde Schaden
abgewendet, so der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Radiologe aus
Hamburg.
Angesichts dieser politischen Gemengelage bleiben die Auspizien weiter düster. Daß eine durchgreifende
Reform längst überfällig wird, räumt auch der Marburger Bund ein. Allerdings dürfe es keinen trickreichen
Handel und keine Paketbildung wie in anderen innenpolitischen Problemfeldern geben, etwa wie in der
Rentenreform im Zusammenhang mit der Steuerreform. Montgomery erläuterte: In der noch verbleibenden Zeit
ist es unmöglich, bis zum 1. Januar 2000 ein durch den Bundesrat zustimmungsfreies Gesetz neu zu entwerfen
und zu beschließen; dies könnte frühestens zum 1. April nächsten Jahres gelingen. Mithin bleibe als
Handlungsoption eine Verlängerung der ursprünglich bis Ende 1999 befristet geltenden Regelungen des
Vorschaltgesetzes. Der Marburger Bund (MB) baut auf eine stabile Ablehnungsfront im Bundesrat; inzwischen
hätten auch zumindest die Ersatz- und Betriebskrankenkassen wegen beabsichtigter finanzieller Solidaritätsopfer
des Westens zugunsten der neuen Bundesländer Andrea Fischer die Gefolgschaft aufgekündigt.
Möglicherweise gilt für die Gesundheitsreform eine Lebensweisheit, die Friedrich Hölderlin formuliert hat: "In
der Gefahr liegt das Rettende sehr nahe." Will heißen: Durch den Problemdruck müßten Regierung und
Opposition, Krankenkassen und Leistungsträger im Gesundheitswesen an einen runden Tisch gerufen werden,
um ohne Rücksicht auf traditionelle Frontstellungen in den nächsten zwei Jahren ein tragfähiges Reformwerk zu
erarbeiten, das an den Wurzeln der Strukturverwerfungen und Ursachen der ständigen Ausgabenschübe ansetzt
und die zentralen Probleme löst. Der MB warf der Bundesregierung vor, sie setze interventionistisch und
planwirtschaftlich an der Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung an und beschwichtige,
indem sie auf Rationalisierungserfolge und moderate Budgetanpassungen in der Zukunft baue. Sie ignoriere aber
völlig das viel gravierendere Einnahmenproblem der Krankenkassen, das durch eine sinkende Zahl der
Beitragszahler und die hohe Dauerarbeitslosigkeit verschärft werde.
Finanzreform der Krankenversicherung
Wie bisher schon sprach sich der Marburger Bund für eine Erweiterung der Finanzierungsbasis der Gesetzlichen
Krankenversicherung aus. Zumindest sollte erwogen werden, ob eine Abkoppelung der GKV-Finanzierung von
den Lohnkosten zu erreichen ist. Falls die Lohnnebenkostenstabilisierung eine politische Vorgabe bleiben
müsse, sei auch eine Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages eine Reformalternative. Allein die
Bemessungsgrundlagen für das Globalbudget durch den Sachverständigenrat im Gesundheitswesen für die
Konzertierte Aktion zu überprüfen reiche nicht aus, um die akuten Probleme zu lösen.
Globalbudget ungeeignet
Montgomery hält die Ausgabendeckelung, das Globalbudget und eine Durchbudgetierung aller
Leistungssektoren für untauglich, um eine hochstehende medizinische Versorgung bei unveränderten
Rahmenbedingungen und ungekürztem Leistungskatalog zu garantieren. Das sektorenübergreifende
Globalbudget und das neu erfundene Integrationsbudget seien überaus kompliziert und ließen sich nicht über
Verträge umsetzen. Vielmehr sei der Weg in die Rationierung und damit in die Mehrklassenmedizin
programmiert.
Der Marburger Bund warnt davor, die Leistungsträger erneut zum Sündenbock der Ausgabenschübe und zu den
eigentlichen Finanziers des Leistungssystems zu machen. Wirtschaftlich und bedarfsgerecht erbrachte
medizinische Leistungen müßten vergütet und bezahlt werden. Die Leistungsträger dürften nicht als
Subventionskulis eingespannt werden. Gegen mit Augenmaß bemessene Budgets habe auch der Marburger Bund
grundsätzlich keine Einwände. Es müßten aber folgende Bedingungen beachtet werden: Die Ausgabenvolumina
müßten den Zukunftsbedarf berücksichtigen, die Leistungs- und Nachfragebedingungen innerhalb des Systems
beachten, und für eine rasche Umsetzung der medizinischen Errungenschaften und der Innovationen sorgen. Der
Selbstverwaltung dürften nur jene Aufgaben übertragen werden, für die sie zuständig sind und die sie auch
schultern könnten. Die Versicherten müßten mehr in die Verantwortung genommen werden. Nicht tolerieren
können die Klinikärzte den in der Reform vorgesehenen Machtzuwachs der Krankenkassen und deren Verbände;
dies sei nicht glaubwürdig zu begründen und bringe das gesamte System in eine Schieflage, zumal ungleiche
Voraussetzungen bei der Verhandlungsführung und bei den Vertragsabmachungen infolge unterschiedlicher
Verfügbarkeit der Daten gegeben seien. Die bunt gemixte Gesundheitsreform und das Konvolut der
Änderungsanträge, die für ein einziges (Artikel-)Gesetz eingebracht wurden, könnten rasch zu
Fehlentscheidungen führen. Versorgungsengpässe, Qualitätsverschlechterungen und eine Gefährdung des
"Wirtschaftsstandortes Gesundheitswesen" seien die Folge. Der MB streitet statt dessen für durchgreifende
Reformmaßnahmen, die bewerkstelligen, daß mindestens für einen Zeitraum von zehn Jahren wieder Planbarkeit
und Ruhe in den Arztpraxen und in den Klinikbetrieben einkehrt.
So sei auch die Finanzierung für den Krankenhaussektor unsolide kalkuliert und führe zu einer dauerhaften
Unterdeckung. Trotz wachsender Leistungsintensität der Kliniken würden dadurch Zehntausende Planstellen im
Krankenhaus gefährdet. Daß die Krankenkassen auch für die Hochschulkliniken schrittweise die
Investitionskosten von den Ländern übernehmen sollen, hält der MB für finanziell nicht darstellbar. Der 2.
Vorsitzende des Verbandes, Rudolf Henke, Internist aus Aachen, wies darauf hin, daß 20 Prozent der
Krankenhausinvestitionen auf Unikliniken entfielen. Die Summe von 1,7 Milliarden DM überfordere aber die
Krankenkassen. Erst auf Drängen des Bundesrates hatte die Koalition auch die Hochschulkliniken in das
Monistik-Finanzierungskonzept einbezogen. Berechnungen von Experten gehen davon aus, daß die jährlichen
Kosten der Krankenhausinvestitionen ab 2008 zwischen 20 und 30 Milliarden DM liegen. Nur ein geringerer
Teil ist gegenfinanziert und durch eine Verlagerung des Mutterschafts- und Sterbegeldes auf die Länder
kompensiert.
Der MB kritisierte in einem Beschluß, daß die Bundesregierung die Beamtenbesoldung nicht wie üblich nach,
sondern bereits vor den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gesetzlich regeln wolle. Der MB sieht darin
einen Eingriff in die Tarifautonomie - übrigens auch in dem beabsichtigten Wegfall von § 6 der
Bundespflegesatzverordnung, wonach die Finanzierung der tariflich bedingten Personalkostensteigerungen
künftig allein dem Spiel der Kräfte der Arbeitgeber und dem Arbeitsmarkt überlassen werden sollen.
Medizinstudium:
Reform überfällig
Der Marburger Bund setzte sich dafür ein, die Novelle zur Approbationsordnung für Ärzte rasch zu
verabschieden. Es sei nicht ausreichend, daß jetzt einige Modellstudiengänge ermöglicht würden. Das
Medizinstudium müsse praxisgerechter gestaltet und die Vorklinik und der klinische Studienabschnitt besser
verzahnt werden, bereits im ersten Studienabschnitt der Kleingruppenunterricht eingeführt werden. Auch bei
geänderten Zulassungsbedingungen (zum Beispiel von berufserfahrenen, qualifizierten Pflegern und
Krankenschwestern ohne Abitur) müsse der wissenschaftliche Anspruch des Hochschulstudiums erhalten
bleiben. Jetzt müßten einheitlich die Studienbedingungen festgelegt werden, ohne die Studienkapazitäten
dadurch auszuweiten. Die Länder müßten endlich die Kapazitätsverordnungen an die Zahl der Ärzte anpassen,
die benötigt werden.
In elf Beschlüssen bekräftigt der MB seine Essentials zur Revision der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Darin
wird die Einheitlichkeit des Arztberufes postuliert. Die Weiterbildung sei dabei ein "Nebenprodukt" ärztlicher
Berufsausübung - mit allen arbeits- und tarifvertraglichen Konsequenzen. Der "Arzt in Weiterbildung" wird
abgelehnt. Weiterzubildende, Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten müßten ständig überprüft und
ein hoher Qualitätsstandard eingefordert werden. Die Befugnis zur Weiterbildung setze die Weisungsfreiheit von
dieser Tätigkeit aus, und zwar für alle in die Weiterbildung eingeschalteten Ärzte. Die Rotation der
Weiterzubildenden und vermehrte Verbundweiterbildungsgänge müßten auch von den Arbeitgebern vertraglich
unterstützt werden. Die Möglichkeiten einer flexiblen Weiterbildung müßten verbessert werden. Im Mittelpunkt
der beim kommenden Deutschen Ärztetag in Köln stehenden Revision der Weiterbildungsordnung müsse die
Vereinfachung und Machbarkeit der Novellierung, aber nicht eine Verlängerung der
Mindestweiterbildungszeiten stehen. Dr. Harald Clade
Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes: "Die Bundesregierung sollte ihren
Entwurf zurückziehen, anstatt kurzatmige Reanimierungsversuche am längst klinisch toten Objekt
durchzuführen." Foto: Johannes Aevermann
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