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SPEKTRUM: Leserbriefe

Sozialmedizin: Zurück zum mündigen Bürger

Dtsch Arztebl 2000; 97(4): A-130 / B-112 / C-108

Weber, Karl-Heinz

Zum Beitrag "Krankenversicherung: Stärkung der Einnahmeseite" von Prof. Dr. med. Fritz Beske und Dr. Michael Thiede in Heft 48/1999:
Die Steigerung der Einnahmeseite der GKV durch Wegfall der Familienversicherung ist der falsche Weg. Der Kardinalfehler unseres Systems der sozialen Sicherung liegt darin, dass der Staat nicht mit Geld umgehen kann.
Wir sehen es in der Rentenversicherung, ein privater Zusatz wird gefordert. Bei der Pflegeversicherung wird es bald auch so weit sein. Selbst die kapitalgedeckte Ärzteversicherung kann die Inflation nicht ausgleichen. Zurück zum mündigen Bürger ist das beste Sparprogramm. Der Versicherte muss den gesamten Krankenversicherungsbeitrag erst auf sein eigenes Konto bekommen.
Krampfhaft wird die Lösung in unterschiedlichen Definitionen der medizinischen Notwendigkeit gesucht. Das ist richtig, wenn die Notwendigkeit zwischen Arzt und Patient in gegenseitigem Vertrauen festgelegt wird. Tatsächlich wird sie aber durch bürokratische Ausschüsse festgelegt. Eine virtuelle Welt. Der Krankenkassenbeitrag sollte grundsätzlich auf individuelle "Gesundheitsanderkonten" der Versicherten eingezahlt werden. Die Konten werden gesperrt und können nur mit Smartchips abgegriffen werden, die Banken an die Patienten ausgeben. Die Chips sprechen nur bei Leistungen an, die von zugelassenen Anbietern erbracht worden sind. Gegebenenfalls wird mit Bußgeld belegt, wer von diesen Konten Geld für andere Zwecke ausgibt. Außer Sozialhilfeempfängern bekommen alle Patienten eine Rechnung - Kostenerstattung. Der EBM-Katalog mit seinen 7 000 Positionen wird abgeschafft. Nach Paragraph 18 der Berufsordnung für Nordrheinische Ärzte muss das Honorar "angemessen" sein. Die Angemessenheit wird durch Transparenz, Preisauszeichnungspflicht, Wettbewerb und die Einführung eines Wucherparagraphen praktikabel gemacht. Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind nicht nur für Behandlungsfehler, sondern auch für tatsächliche oder behauptete Unangemessenheit oder Wucher zuständig. Leere Gesundheitskonten und Überschüsse auf den Konten sind vererbbar. Für Überziehungen und bei Großeingriffen gibt es Kredite, deren Konditionen sich nach der Diagnose und Vermögenslage richten. Vom Finanzamt (!) werden "Armenchips" subsidiär nach den Grundsätzen der Sozialhilfe ausgegeben. Auch hierfür gilt Kontraktionszwang, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Der Chip deckt nur die Selbstkosten der Anbieter, die ärztliche Leistung ist unentgeltlich. All dies ist nicht angenehm. Aber noch schlimmer ist der gegenwärtige Zustand, der Lug und Trug Vorschub leistet, und wo der Geist des Hippokrates auf der Strecke bleibt.
Dr. med. Karl-Heinz Weber, Parkstraße 8, 45478 Mülheim
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