BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Verordnungseinschränkungen für Pemolin (Tradon®) wegen des Risikos von Leberschädigungen
Dtsch Arztebl 2000; 97(6): A-332 / B-266 / C-251


Pemolin ist ein Psychostimulans, das im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur
Behandlung des hyperkinetischen Syndroms des Kindesalters zugelassen ist, auch wenn es nach Meinung von
Fachkreisen hier nicht das Mittel erster Wahl darstellt. Seine Verschreibung unterliegt nicht der
Betäubungsmittelverordnung. Im Vergleich zu Methylphenidat tritt der therapeutische Effekt von Pemolin
deutlich verzögert ein. Da nicht alle Patienten positiv auf Methylphenidat reagieren, wird es - auch nach
Meinung der B3-Kommission am seinerzeitigen BGA - als sinnvolle Alternativmedikation angesehen.
Zum speziellen Nebenwirkungsprofil von Pemolin gehören Erhöhungen der Leberenzymwerte und das Auftreten
hepatotoxischer Reaktionen. Bei etwa 2 bis 3 Prozent der behandelten Patienten muss mit pathologischen
Erhöhungen der Leberenzymwerte für SGOT und LDH gerechnet werden. Aufgrund von mehreren tödlich
verlaufenen beziehungsweise zur Transplantation führenden hepatotoxischen Reaktionen widerrief die englische
Arzneimittelzulassungsbehörde 1997 die Zulassung für Pemolin. Im gleichen Jahr entschied die FDA, dass in
den USA Pemolin nicht als Mittel der ersten Wahl für die Therapie des hyperkinetischen Syndroms eingesetzt
werden darf und dass die Produktinformation mit einer entsprechenden Warnung versehen werden müsse. Für
die Bundesrepublik hat das BfArM das Risikoprofil von Pemolin im Rahmen eines Stufenplanverfahrens neu
bewertet. Daraus ergeben sich gravierende Änderungen der Verordnungsweise, die der Hersteller in einem RoteHand-Brief an potenziell Pemolin verordnende Ärzte und Ärztinnen mitteilen wird. Nachstehend informiert die
AkdÄ über die wichtigsten Änderungen:
- Pemolin darf ab sofort nur durch Kinder- und Jugendpsychiater verordnet werden, und zwar nur dann, wenn
eine Behandlung zuvor sowohl mit Methylphenidat als auch mit Amphetamin erfolglos war und andere
Behandlungsmaßnahmen allein nicht ausreichend sind.
- Drei Wochen nach abgeschlossener Dosistitration muss der Behandlungserfolg beurteilt und bei Nonresponse
der Behandlungsversuch beendet werden.
- Eine Behandlung mit Pemolin darf nur bei Leber-gesunden Patienten mit normalen Leberfunktionswerten
begonnen werden. Die Kombination mit anderen Stimulanzien oder tri- und tetrazyklischen Antidepressiva ist
kontraindiziert. Ebenso darf Pemolin nicht bei Muskelerkrankungen verordnet werden.
- Zweiwöchentlich sind unter der Behandlung SGPT, SGOT und g-GT zu kontrollieren.
- Die Behandlung mit Pemolin muss abgebrochen werden, wenn klinisch bedeutsam erhöhte
Leberenzymaktivitäten auftreten, spätestens bei Erhöhung der Werte auf das Doppelte des oberen Normalwertes,
oder wenn andere Symptome einer Leberfunktionsstörung beobachtet werden.
- Eltern und andere Betreuungspersonen müssen auf die Frühsymptome einer Leberschädigung hingewiesen und
ebenso wie die Patienten umfassend und verständlich aufgeklärt werden.
Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beobachteten Nebenwirkungen (auch Verdachtsfälle), insbesondere schwere
hepatotoxische Reaktionen, mit. Sie können dafür den in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf
der letzten Umschlagseite abgedruckten Berichtsbogen verwenden oder diesen unter der AkdÄ-Internetpräsenz
www.akdae.de abrufen.
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Aachener Straße 233-237, Tel 02 21/40 04-5 20, Fax 40 045 39, E-Mail: akdae@t-online.de
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