SPEKTRUM: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
Mindestpunktwert für Psychotherapeuten
Dtsch Arztebl 2000; 97(8): A-427 / B-377 / C-339


KÖLN. Die Orientierung am Ertrag einer Allgemeinarzt-Praxis wurde als Kriterium für die
Berechnung des Mindestpunktwertes für Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten festgelegt. Das
beschloss der gemeinsame Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der
Krankenkassen am 16. Februar.
Die genauen Punktwerte werden von den KVen in den einzelnen Bundesländern errechnet. Als
Berechnungsgrundlage für den Mindestpunktwert legte der Bewertungsauschuss den Ertrag (Honorar minus
Kostensatz von 59,3 Prozent) eines durchschnittlichen Facharztes für Allgemeinmedizin 1998 fest. Der Ertrag
wird aufgestockt um den Kostensatz der Psychotherapeuten von 40,2 Prozent, maximal jedoch 66 000 DM. Der
so errechnete Mindestpunktwert gilt nur für zeitgebundene genehmigungspflichtige Leistungen nach Abschnitt G
IV des EBM. Nach Einschätzung der KBV kann der Mindestpunktwert zwischen 7 und 8 Pfennig liegen. pb
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