90 Artikel im Heft, Seite 26 von 90

SPEKTRUM: Nachrichten - Aus Bund und Ländern

Mindestpunktwert für Psychotherapeuten

Dtsch Arztebl 2000; 97(8): A-427 / B-377 / C-339

Bühring, Petra

KÖLN. Die Orientierung am Ertrag einer Allgemeinarzt-Praxis wurde als Kriterium für die Berechnung des Mindestpunktwertes für Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten festgelegt. Das beschloss der gemeinsame Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen am 16. Februar.
Die genauen Punktwerte werden von den KVen in den einzelnen Bundesländern errechnet. Als Berechnungsgrundlage für den Mindestpunktwert legte der Bewertungsauschuss den Ertrag (Honorar minus Kostensatz von 59,3 Prozent) eines durchschnittlichen Facharztes für Allgemeinmedizin 1998 fest. Der Ertrag wird aufgestockt um den Kostensatz der Psychotherapeuten von 40,2 Prozent, maximal jedoch 66 000 DM. Der so errechnete Mindestpunktwert gilt nur für zeitgebundene genehmigungspflichtige Leistungen nach Abschnitt G IV des EBM. Nach Einschätzung der KBV kann der Mindestpunktwert zwischen 7 und 8 Pfennig liegen. pb
Anzeige

Drucken Versenden Teilen Leserbrief
90 Artikel im Heft, Seite 26 von 90

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

 Zeitraum HTML PDF 
4 / 2013 1 0
2 / 2013 2 0
1 / 2013 7 0
12 / 2012 4 0
10 / 2012 1 0
9 / 2012 2 0
2013 10 0
2012 11 0
2011 17 3
2010 7 1
2009 6 0
2008 92 10
2007 274 9
2006 71 91
2005 13 14
Total 501 128

Leserbriefe

Alle Leserbriefe zum Thema

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in