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POLITIK: Aktuell

Patientenrechte: Bundesregierung plant weiteren Ausbau

Dtsch Arztebl 2000; 97(8): A-434 / B-348 / C-326

Gerst, Thomas

Bei einem von den "Grünen im Landschaftsverband Rheinland" veranstalteten Fachgespräch wurde über den Einsatz von Ombudsleuten in Krankenhäusern diskutiert.

Auf der Basis des Gesundheits-Reformgesetzes will die Bundesregierung künftig die Patientenrechte weiter ausbauen, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Christa Nickels. Auf Veranlassung der Gesundheitsministerkonferenz habe das BMG unter Beteiligung der Länder und der Vertreter von Ärzten, Krankenkassen und Patienten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten einer verbesserten Patientenbeteiligung erarbeiten soll. Zentrales Anliegen sei es, mehr Transparenz im Gesundheitswesen zu schaffen. "Nur informierte und aufgeklärte Versicherte und Patienten können ihre Gesundheit fördern und sind in der Lage, die Einrichtungen des Gesundheitssystems sinnvoll zu nutzen und zum Erfolg einer Behandlung beizutragen." Wichtig sei auch eine Mitwirkung der Patienten in den sie betreffenden Gremien. Nickels plädiert zum Beispiel für eine Beteiligung von Patientenvertretern an den Entscheidungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen, der Ethikkommissionen und der Schlichtungs- und Gutachterkommissionen. Nach dem Gesundheits-Reformgesetz können die Krankenkassen unabhängige Patientenberatungsstellen mit zehn Millionen DM jährlich unterstützen. Zudem sind die Krankenkassen verpflichtet, 1 DM je Versicherten zur Förderung von Selbsthilfe-Organisationen zur Verfügung zu stellen. Über die Vergabe dieser Fördergelder müssen sich die Spitzenverbände der Krankenkassen bald grundsätzlich verständigen. Nickels nahm an einem von den "Grünen im Landschaftsverband Rheinland" veranstalteten Fachgespräch zum Thema "Rechte von PatientInnen stärken - Ombudsleute schaffen" teil. In den psychiatrischen Fachkliniken des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) arbeiten seit 1998 Ombudsleute als Ansprechpartner der Patienten. Zuvor bestand lediglich die Möglichkeit des schriftlichen Beschwerdeweges über den "Ausschuss für Beschwerden und Anregungen" beim Landschaftsverband Rheinland. Damit war dem § 5 des Krankenhausgesetzes Nordrhein-Westfalen Genüge getan, der jedem Krankenhausträger die Einrichtung einer Beschwerdestelle vorschreibt. Gerade die Besonderheiten der Psychiatrie, wo Zwang einen festen Bestandteil der Behandlung darstellen kann, habe ihre Partei veranlasst, sich für das System der Ombudsleute in den Rheinischen Kliniken einzusetzen, erklärte Andrea Asch von den Grünen im LVR. Das System habe sich inzwischen als erfolgreich erwiesen. Diese Auffassung bestätigten die Ombudsleute, die dieses Amt ehrenamtlich ausüben. Rund 20 Prozent der bei ihm eingegangenen Beschwerden seien berechtigt gewesen, berichtete der Ombudsmann Wilfried Lahne. Die Beschwerdegründe seien vielfältig und unterschiedlich zu bewerten. Häufig hätten Gespräche mit dem Arzt oder den Pflegekräften Abhilfe geschaffen. Christa Nickels bewertete das in den Rheinischen Landeskliniken installierte Ombudssystem positiv und versprach sich davon Anregungen für den weiteren Ausbau der Patientenrechte. Dr. Thomas Gerst

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