86 Artikel im Heft, Seite 76 von 86

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Richtlinien über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien)

Dtsch Arztebl 2000; 97(13): A-868 / B-720 / C-674

Protokollnotiz zu Nummer 6.5

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geht davon aus, dass durch die Aussetzung der Entscheidung über die Zulassung einer Methode gemäß Nummer 6.5 die entsprechende Methode grundsätzlich nicht als vertragsärztliche Leistung anerkannt ist, sondern nur unter den vom Bundesausschuss festgelegten Auflagen erbracht werden darf.
Für die Zeit der Aussetzung der Beratung ist der Einwand des Systemversagens ausgeschlossen. Der Bundesausschuss wird nach zwei Jahren die Auswirkungen der in Nummer 6.5 festgelegten Regelungen überprüfen.

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