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BEKANNTGABEN

Änderung der Kinder-Richtlinien

Dtsch Arztebl 2000; 97(13): A-868 / B-720 / C-674

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 1999 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) in der Fassung vom 26. April 1976 (Beilage Nr. 28 zum BAnz. Nr. 214 vom 11. November 1976), zuletzt geändert am 26. Juni 1998 (BAnz. Nr. 159 vom 27. August 1998), wie folgt zu ändern:
1. Unter Abschnitt B. Untersuchungen, Nr. 3., Untersuchung in der 4.- 6. Lebenswoche (Dritte Untersuchung) wird der folgende Passus eingefügt:
"Ernährungshinweise im Hinblick auf Mundgesundheit"
2. Unter Abschnitt B. Untersuchungen, Nr. 5., Untersuchung im 6.-7. Lebensmonat (Fünfte Untersuchung) wird der folgende Passus eingefügt:
"Hinweise zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung"
3. Unter Abschnitt B. Untersuchungen, Nr. 6., Untersuchung im 10.-12. Lebensmonat (Sechste Untersuchung) wird der folgende Passus eingefügt:
"Hinweise zur Zahnpflege"
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.*
Köln, den 10. Dezember 1999
Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
Der Vorsitzende
J u n g
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