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Sozialversicherung Geldsch(r)öpfung

Dtsch Arztebl 2000; 97(15): A-949 / B-805 / C-761

Clade, Harald

Angesichts der leeren Kassen der Sozialleistungsträger haben kürzlich zwei Bundespolitiker Forderungen und Vorschläge publik gemacht, die auf Geldschöpfung, Zusatzbesteuerung und Extraabgaben hinauslaufen. So meldete sich der neue Fraktionschef der Union, Friedrich Merz, mit zwei nicht gerade innovativen Ideen zu Wort, nämlich alle Rentenbezüge der vollen Einkommensteuer zu unterwerfen und künftig aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sämtliche Bagatellfälle auszugrenzen und Sportunfälle in die Zahlpflicht des Einzelnen zu verlagern.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer scheint Lernfortschritte gemacht zu haben und Anleihen bei der Bundesärztekammer zu nehmen. Fischer, bisher ziemlich faktenresistent und unbeweglich, sprach sich für eine stärkere Eigenvorsorge aus. Deshalb müsse man "unvoreingenommen" eine Gesundheitsabgabe auf Risikosportgeräte prüfen. Wer Skier kauft oder Drachen fliegt, soll über den Produktpreis einen Beitrag zu einer Unfallversicherung zahlen. Aus diesen Geldquellen müssten die Behandlungsaufwendungen bezahlt werden.
Es sei eine Überlegung wert, künftig die Finanzierungsbasis für die GKV zu erweitern, indem auch beispielsweise Miet-, Aktiengewinne und andere Einkunftsarten mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden. "Ich sehe nicht ein, warum sich die Höhe des Beitrages nur nach dem Arbeitseinkommen richten soll."
Die inzwischen mit geteiltem Beifall beschiedenen Vorschläge haben übereinstimmend als Ziel: die Sozialabgaben zu stabilisieren und nach neuen Geldquellen zu forschen. Zumindest Fischer will die Leistungserbringer dabei nicht suspendieren; es müsse noch stärker gespart und rationalisiert werden.
Richtig ist: Langfristig reichen die Einnahmen der Sozialkassen nicht aus; diese brauchen Entlastung und eine neue finanzielle Grundlage. Ob allerdings Extraabgaben auf riskantes Sportgerät die GKV spürbar entlasten, muss bezweifelt werden. Denn nur etwa vier Prozent des Gesamtetats der Krankenkassen entfallen auf Folgekosten bei Sportunfällen. Die Rentenbezüge zu besteuern wäre verfassungsrechtlich zu prüfen, denn schließlich werden Rentenanwartschaften hälftig aus bereits zum Teil versteuerten Arbeitnehmereinkünften erworben. Dr. Harald Clade
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