

Zehn Jahre nach dem Mauerfall werden ein erstes Resümee und ein Abriss der künftigen
Aufgaben aus der Sicht Thüringens vorgenommen.
Die Hochschulmedizin ist in Deutschland sowohl in die gesellschaftspolitischen Diskussionen über die
Reformen des Hochschulwesens einbezogen als auch in die finanziell geprägten Strukturdiskussionen über das
zukünftige Gesundheitswesen. Ihre Entwicklung ist daher ein wichtiger Indikator gesellschaftlicher
Veränderungen und Kontinuität, was sich in den Diskussionen über die Reform der Ausbildungsordnungen (wie
viele Ärzte und Zahnärzte braucht das Land?), über Kostenbegrenzungen im Gesundheitswesen (wie viel
Hochleistungsmedizin ist notwendig?) und über hochschulrechtliche Strukturen (benötigen die Hochschulklinika
eine rechtliche Selbstständigkeit?) wiederfindet.
Auch Thüringen bemüht sich kontinuierlich, angemessene Problemlösungen zu finden. Die Thüringer
Landesregierung beschloss daher 1992 auf Empfehlung des Wissenschaftsrates mit Zustimmung des Thüringer
Landtages nach gründlicher Beratung unter Einbeziehung bundesdeutscher Sachverständiger, ab 1994 die
human- und zahnmedizinische Lehre und Forschung Thüringens an der Universität Jena zu konzentrieren. Auf
diese Weise wurden in Thüringen die human- und zahnme-dizinischen Ausbildungskapazitäten den zukünftigen
Anforderungen angepasst und die Aufwendungen im Land für die Hochschulmedizin reduziert (Tabelle). Eine
vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene Sachverständigenkommission empfahl der Landesregierung, welche
nichtklinischen, leistungsstarken Forschungs-gruppen der damaligen Medizinischen Hochschule Erfurt als
Forschungszentrum in die Universität Jena einzugliedern sind.
Parallel zur Hochschulstrukturplanung waren für jede Hochschule des Landes die Personalstrukturen für die
wissenschaftlichen Einrichtungen zu planen und Überleitungsentscheidungen für jeden Beschäftigten des
wissenschaftlichen Dienstes zu treffen. Allein in der Hochschulmedizin Thüringens betraf dies in Jena 740
Beschäftigte, in Erfurt 780. Zu Beginn des Wintersemesters 1999/2000 sind an der Medizinischen Fakultät der
Universität Jena im Ergebnis der auch mit uneigennütziger und engagierter Unterstützung der medizinischen
Fakultäten der Universitäten Gießen, Frankfurt, Erlangen und Marburg durchgeführten verkürzten
Berufungsverfahren 39 Professuren durch Überleitungen besetzt; das sind 35 Prozent der Professuren C 3 und C
4. Im wissenschaftlichen Dienst haben 66 Prozent der Beschäftigten ein befristetes Arbeitsverhältnis, im
Bundesdurchschnitt sind 46 Prozent dieser Mitarbeiter befristet beschäftigt (1). Die Evaluierungsverfahren
dienten nicht nur dazu, fachlich Inkompetente oder persönlich Ungeeignete aus Entscheidungspositionen zu
entfernen, sondern auch Benachteiligten eine Chance zu eröffnen. Dadurch konnten allein an dieser Fakultät im
Jahr 1993 auf Empfehlung der Fachkommissionen 23 Habilitierte erstmals zu Professoren berufen werden.
Erst nach Abschluss dieser internen fachlichen Evaluierungs-/Berufungsverfahren wurden die frei gebliebenen
Professuren nacheinander bundesweit ausgeschrieben. Durch dieses zweistufige Verfahren fand keine
Benachteiligung hochschulinterner Bewerber statt. Dieser Umgestaltungsprozess ist zwar auch in Thüringen für
die Beteiligten ein Kulturschock gewesen (2), dieser Prozess wurde aber nach der Wende von allen als
notwendig akzeptiert. Hinter all diesen nüchternen Fakten stehen Einzelschicksale vieler Betroffener, die
zeitweilig einer enormen psychischen Belastung ausgesetzt waren, insbesondere die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der ehemaligen Medizinischen Hochschule Erfurt.
Von einem generellen Personalwandel zugunsten Westdeutscher, wie andernorts behauptet (3), kann in der
Hochschulmedizin Thüringens nicht gesprochen werden, eher von einem Beispiel dafür, dass zusammenwächst,
was zusammengehört. Bis heute wurden 37 bundesweit ausgeschriebene Berufungsverfahren erfolgreich
abgeschlossen, neun dieser Rufe erhielten Bewerber aus den neuen Bundesländern, sodass auch insoweit keine
Einseitigkeit vorliegt.
Die Strukturdiskussion über die zukünftige Hochschulmedizin wurde und wird auch bestimmt durch die
widersprüchliche, aber hochschul- und gesundheitspolitisch gewünschte gleichzeitige Vernetzung und
Abgrenzung der Bereiche Krankenversorgung einerseits sowie Lehre und Forschung andererseits, bis hin zur
rechtlichen Trennung des Hochschulklinikums von der medizinischen Fakultät beziehungsweise Universität.
Ursächlich für die Differenzierung ist die erforderliche Transparenz in den Verwendungsnachweisen für die
Budgetmittel in der Krankenversorgung sowie für den Landeszuschuss im Lehr- und Forschungsbereich. Dem
Klinikum der Universität Jena wird es schrittweise möglich, die Aufwendungen in der Lehre und Forschung
getrennt von denen in der Krankenversorgung auszuweisen. Diese konzeptionell und buchungstechnisch sehr
aufwendige Arbeit ist nicht durch eine Entscheidung zur rechtlichen Verselbstständigung eines
Hochschulklinikums zu ersetzen, was mancherorts übersehen wird (4). Die gesundheitspolitisch angestrebte
Ausweitung der Vergütungen über Fallpauschalen und Sonderentgelte begünstigt diese Entwicklung. Das
Klinikum der Universität Jena konnte zudem bereits für das zweite Jahr nach der Wiedervereinigung eine
geprüfte Jahresabschlussbilanz vorlegen. Somit sollten innerbetrieblich die betriebswirtschaftlichen
Voraussetzungen für eine solide wirtschaftliche Entwicklung sowohl des Klinikums als auch der Fakultät
gegeben sein. Thüringen versucht daher, die betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Trennung der
beiden Bereiche voneinander nicht mit der rechtlichen zu verbinden.
Investitionen und Wettbewerbschancen
Die Frage nach dem erforderlichen Umfang der Hochschulmedizin in Deutschland beschäftigt alle
Entscheidungsträger seit Jahren. Auch Thüringen wurde mit der Forderung der Bundesregierung konfrontiert,
dass 1 350 Krankenhausbetten ausreichend für ein komplettes Hochschulklinikum in Deutschland seien. Unter
der Voraussetzung eines drastischen Bettenabbaus bis zu dieser Größenordnung bestätigte 1993 der Wissenschaftsrat die strukturelle und bauliche Entwicklungsplanung der Medizinischen Fakultät der Universität Jena
mit der beabsichtigten Konzentration auf einen lokalen Standort. Dies erfordert umfangreiche
Ersatzinvestitionen für verschlissene oder fehlende Flächen im Lehr-, Forschungs- und Krankenhausbereich.
Als wettbewerbsschädlich für die Hochschulmedizin der neuen Bundesländer hat sich der Umstand ausgewirkt,
dass die Hochschulklinika der neuen Bundesländer 1993 nicht in das Krankenhaussonderinvestitionsprogramm
nach Art. 14 Gesundheitsstrukturgesetz aufgenommen wurden, das allen anderen Krankenhäusern der neuen
Länder ermöglicht, bis zum Jahr 2004 mit jährlichen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 700 Millionen DM,
ergänzt um Landesmittel und Investitionshilfen der Krankenkassenverbände, den investiven Nachholbedarf zu
beseitigen. Ein entsprechendes Investitionsprogramm für die Hochschulklinika der neuen Bundesländer zum
Beispiel im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes hat es nicht gegeben. Trotz dieser schwierigen
Situation hat bisher die Landesregierung Thüringens die Angebote privater Investoren abgelehnt, das
Hochschulklinikum oder Teile desselben zu privatisieren.
Im gesamten Krankenhausbereich wird über die Begrenzung der Betriebskosten der Krankenhäuser (Personal,
Verbrauchsmaterial, Bauunterhalt) und über die der Investitionskosten (Gebäude und Großgeräte, Neuerwerb
und Instandhaltung) diskutiert. Seit 1972 werden die laufenden Betriebskosten von den
Krankenkassenverbänden der Länder, die investiven Aufwendungen von den Gesundheitsbehörden der Länder
finanziert (duale Finanzierung durch Beitragszahler und Steuerzahler); bei den Hochschulklinika wie bei allen
anderen Hochschuleinrichtungen entlastet der Bund die Länder um die Hälfte der Investitionskosten. Eine
monistische Finanzierung Ende 1999 setzt gleiche Ausgangsbedingungen für alle Krankenhäuser voraus (5), was
zumindest für die Hochschulklinika der neuen Bundesländer angesichts des noch nicht bewältigten
Investitionsstaus im Gegensatz zu den benachbarten Versorgungskrankenhäusern keinesfalls gewährleistet ist.
Die unterschiedlichen rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen der Gesundheitssysteme in beiden
deutschen Staaten vor 1990 sowie die seit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 stattfindenden permanenten
Umstellungen in der Gesundheitsgesetzgebung verursachten vor allem in den neuen Bundesländern eine
beispiellose Veränderung in den ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen. Die Diskussion um die Zahl
der Krankenhausbetten ist inzwischen durch die Kostendiskussion ersetzt worden. Dies sollte auch für den
internationalen Vergleich gelten, denn Deutschland hat zwar mit die höchste Bettendichte unter den
Industrienationen, kann aber im Vergleich auf einen der niedrigsten Ausgabenanteile für die
Krankenhausbehandlung verweisen (6).
Schwächen und Reserven
Auch in der universitären Hochschulmedizin ist die Motivation der Leistungserbringer für die wirtschaftliche
Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben in Lehre, Krankenversorgung und Forschung entscheidend.
Nicht nur im übrigen Krankenhausbereich, sondern auch in der Hochschulmedizin erfordert die bisherige
Systemwidrigkeit der Chefarztvergütung dringend Korrekturen (7). Solange ein Universitätsprofessor der
Medizin mit kaufmännischer Verantwortung für eine millionenschwere Klinik bei der Erstberufung von seinem
Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn die gleiche Vergütung wie seine übrigen nichtmedizinischen
Universitätskollegen gleich welcher Fakultät erhält, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen unzureichend.
Durch eine Änderung des Beamten- und Besoldungsrechts sollte eine Leistungsmotivation der Klinikdirektoren
für die über Lehre und Forschung hinausgehende Leistungserbringung ermöglicht werden. Hierdurch würde
nicht nur eine bessere Wirtschaftlichkeit der Kliniken erreicht werden, sondern auch eine Aufwertung der
studentischen Ausbildung. Gleichzeitig würde das vom Wissenschaftsrat bestätigte Spannungsverhältnis
zwischen gewünschter größerer wirtschaftlicher Autonomie der Hochschulklinika auf der einen Seite und der
Aufrechterhaltung der Einheit von Lehre, Forschung und Krankenversorgung auf der anderen Seite gemildert
werden (8).
In der Spardiskussion im Gesundheitswesen und in den öffentlichen Haushalten des Bundes und der Länder stellt
somit die Hochschulmedizin einen der sensiblen Kernbereiche dar. Hierbei gilt es, nicht nur über
Leistungsbeschränkungen nachzudenken, sondern auch Leistungsreserven zu eröffnen. Die strikte Trennung von
ambulanter und stationärer Versorgung wird als eine Ursache für mögliche Überkapazitäten und damit
Ausgabenverschwendung im ambulanten und stationären Sektor angesehen (6). Im Gegensatz zu den übrigen
Versorgungskrankenhäusern hat der Gesetzgeber zur Sicherstellung des Ausbildungsauftrages den
Hochschulklinika die Möglichkeit eingeräumt, Polikliniken einzurichten. Umfang und Art dieser poliklinischen
Leistungen werden von Dritten immer wieder in Frage gestellt, weil sie im ambulanten Bereich an der Nahtstelle
zur stationären Krankenbehandlung erbracht werden. Stattdessen wäre es im Sinne der gesundheitspolitisch
angestrebten Kostendämpfung naheliegend, die hier gewonnenen positiven Erfahrungen bei der beabsichtigten
Vernetzung ambulanter mit stationären Behandlungsverfahren auch für andere Krankenhäuser zu nutzen (9). Das
Reformgesetz enthält als ersten Schritt hierzu die Möglichkeit von Direktverträgen über integrierte
Versorgungsformen zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkasse, die aber ohne
Ausgleichsmechanismen zur Selektion von Risikogruppen und somit zum Beginn einer Zwei-Klassen-Medizin
führen (10).
Teil der Solidargemeinschaft
Die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit eines Hochschulklinikums werden durch die rechtlichen
Vorgaben des Gesetzgebers für die Vergütungsrahmen für Krankenversorgungsleistungen bestimmt. Jedes
Einzelne von ihnen dient ausnahmslos dem gesamten Behandlungsspektrum von der Grundversorgung bis hin
zur Maximalversorgung, je nach Standort in unterschiedlicher Ausprägung. Im Bereich der Hochschulmedizin
sind mehr als acht Prozent der Krankenhausbetten konzentriert; 1991 wurden 14 Prozent der gesamten
Krankenhauskosten aufgewendet (11). Eine Sonderregelung für sie gibt es in der Krankenhausgesetzgebung
dennoch nicht. Die wiederholt erhobene Forderung nach einer von der Gesellschaft zu beantwortenden Frage
"Wie viel Medizin wollen wir uns leisten?" ist leichter zu beantworten, wenn Klarheit herrscht, wie viel
Hochleistungsmedizin an welchen Standorten die Gesellschaft bezahlen will und kann. Dies um so mehr, als
ärztliche Entscheidungen Einzelentscheidungen sind, den Universitätsprofessoren der medizinischen
Fachdisziplinen von Krankenkassenverbänden, Patienten und Rechtsprechung die höchste Sachkompetenz
zugesprochen wird und der Bedarf an Fachkompetenz stetig zunimmt.
Die finanziellen Randbedingungen für die Hochschulmedizin können nicht losgelöst von der wirtschaftlichen
Situation der Bundesländer betrachtet werden, erst recht nicht beim Vergleich zwischen alten und neuen
Bundesländern. Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in
Thüringen betrug 1998 im produzierenden Gewerbe 47 766 DM (12) im Gegensatz zu 70 265 DM in den alten
Bundesländern (13). In der Gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Bundesländern sind
bevölkerungszahlbezogen 20 Prozent mehr Einwohner versichert als in den alten Bundesländern (14), die
Arbeitslosenquote bleibt deutlich höher als in den alten Bundesländern. Vor diesem Hintergrund sind die
Diskussionen über Beitragsstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung und über die Angleichung der
Arbeits- und Lebensverhältnisse zu führen.
Die Art der Diskussionen über den Länderfinanzausgleich, über die unterschiedlichen Tarife im öffentlichen
Dienst, über die Fernsehrechte der Proficlubs der 1. Fußballbundesliga, über die Renten und über die
Kirchensteuern zeigt beispielhaft, dass der Solidaritätsgedanke in der Gesellschaft zunehmend hinter finanziellen
Einzelinteressen zurückzutreten droht (15). Den gleichen Eindruck vermittelt das Werben der verschiedenen
Krankenkassenverbände gegeneinander um die zahlungskräftigen Versicherten, die ein relativ geringes
Krankheitsrisiko haben. Hier ist gleichfalls eine öffentliche Diskussion notwendig, zumal unser Rechtssystem
auf dem Schutz der Schwächeren gegenüber den Stärkeren beruht und die Aufkündigung der
Solidargemeinschaft die Grundwerte unserer Gesellschaft infrage stellt. Im Gegensatz zu den US-Amerikanern
betrachten die Europäer bisher die Gesundheitsversorgung als soziale Errungenschaft und nicht als Ware (16),
wenngleich inzwischen auch in Deutschland mit Krankenbehandlungen Profit erzielt werden kann (17). Trotz
der florierenden Wirtschaft ist in den USA die Zahl der Einwohner ohne Krankenversicherung um fast eine
Million auf 44,3 Millionen gestiegen, das heißt, fast jeder sechste Einwohner ist ohne Krankenversicherung (18);
in Deutschland sind dies 0,1 Prozent der Bevölkerung, zumeist Sozialhilfeempfänger (19). Es ist somit eine
genauere Beschreibung der Kriterien des Wirtschaftsstandortes Deutschland notwendig, um die
Lohnnebenkosten im internationalen Vergleich objektiv und sachlich bewerten zu können (20). Die Qualität des
Wirtschaftsstandortes Deutschland ist auch durch das Gesundheitswesen geprägt, in dem die Hochschulmedizin
eine wichtige Rolle spielt.
Die Hochschulmedizin Thüringens ist im Jahr zehn nach der Wiedervereinigung angekommen. Thüringen hat
seine Hausaufgaben in der Hochschulmedizin weitgehend erledigt, deren Entwicklung hängt nun vor allem von
der Lösung bundesdeutscher Probleme ab.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 2000; 97: A-979-984
[Heft 15]
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis, das über den Sonderdruck beim Verfasser
und über das Internet (www.aerzteblatt.de) erhältlich ist.
Anschrift des Verfassers
Ministerialrat Dr. Theodor Peschke
Thüringer Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
Postfach 6 72, 99013 Erfurt
Tabelle
Ausbildungskapazitäten in der Hochschulmedizin nach Ländern
Land Einwohner am Hochschulbetten Studienplätze
31. Dezember 1996 1996 je 100 000 1996 je 100 000
in Tausend Einwohner Einwohner
Human- Zahn medizin medizin
Baden-Württemberg 10 375 60 12,9 2,5
Bayern 12 044 64 11,7 2,7
Berlin 3 459 120 26,6 4,8
Brandenburg 2 554 0 0,0 0,0
Bremen 678 0 0,0 0,0
Hamburg 1 708 109 24,9 5,7
Hessen 6 027 67 16,6 3,7
MecklenburgVorpommern 1 817 125 20,5 5,3
Niedersachsen 7 815 36 9,3 2,0
Nordrhein-Westfalen 17 948 50 11,1 1,6
Rheinland-Pfalz 4 001 43 10,3 2,9
Saarland 1 084 142 24,0 2,1
Sachsen 4 546 65 10,8 2,2
Sachsen-Anhalt 2 724 95 15,0 1,5
Schleswig-Holstein 2 742 94 16,1 2,8
Thüringen 2 491 60 9,7 2,2
Deutschland 82 012 62 12,7 2,5
Quellen: Bundesamt für Statistik: Statistisches Jahrbuch 1998; Deutsche Krankenhausgesellschaft: Deutsches Krankenhausverzeichnis 1997; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen: ZVS-info 1997 und 1998
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