Versicherungen
Rechtsschutz: 3-Stufen-Police für Heilberufe
Dtsch Arztebl 2000; 97(44): [79] / [79] / [79]


Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Heilpraktiker hat Roland-Rechtsschutz einen „3-Stufen-Rechtsschutz“ entwikkelt, der das „Unternehmen Praxis“ bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen absichern soll. Dem Praxisinhaber stehen drei Versicherungsalternativen zur Wahl, um seine Rechtsansprüche mit ausreichend finanziel-
len Mitteln vertreten zu können:
- Der „Praxis-Rechtsschutz“ ist ein Basisrechtsschutz und deshalb besonders für Praxisgründer geeignet. Versichert sind der Arzt und seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, und zwar mit dem Berufs-Rechtsschutz einschließlich Vertrags-Rechtsschutz. Der „Praxis-Rechtsschutz“ deckt nur den beruflichen Teil ab; Autos sind beispielsweise nicht versichert. Eine solche Absicherung kostet für einen Arzt mit drei Mitarbeitern 449 DM monatlich bei 300 DM Selbstbeteiligung (SB) je Schadenfall. Ohne SB kostet sie 592 DM.
- Der „Kompakt-Rechtsschutz“ enthält über die Konditionen des „Praxis-Rechtsschutzes“ hinaus einen Verkehrs-, Privat-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Er kostet für einen Arzt mit drei Mitarbeitern 959 DM bei 300 DM SB je Schadenfall.
- Darüber hinaus hat Roland-Rechtsschutz den „Top-Rechtsschutz“ kreiert, der weltweit gilt. Der Privatbereich ist umfassend geschützt, und im Praxis-Rechtsschutz sind auch Steuer-, Daten- und Vertrags-Rechtsschutz enthalten. Ebenfalls inbegriffen ist die kostenfreie „Jur-Line“, über die der Praxisinhaber rund um die Uhr eine Erstberatung durch einen fachkundigen Anwalt erhält. Der Top-Rechtsschutz kostet 1 370 DM bei 300 DM Selbstbeteiligung. rco
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