93 Artikel im Heft, Seite 70 von 93

VARIA: Rechtsreport

Merkblatt über Impfungen: Rechtzeitige und ausreichende Aufklärung

Dtsch Arztebl 2001; 98(10): A-629 / B-527 / C-503

BE

Im zu entscheidenden Fall verlangte die Klägerin Schadenersatz wegen eines Impfschadens. Sie ist an Kinderlähmung erkrankt.
Die Betroffene hatte im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U 4 von der Kinderärztin eine Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Haemophilus Typ B sowie ein Dreifach-Lebend-Impfstoff-Präparat gegen Poliomyelitis erhalten. Zuvor hatte die Sprechstundenhilfe der beklagten Ärztin der Mutter der Klägerin ein Merkblatt der regionalen Kinderärzte zu Impfungen ausgehändigt. Es enthielt zu Poliomyelitis unter anderem die Bemerkung, dass eine solche Impfung in der Regel komplikationslos vertragen wird, in seltenen Fällen aber fieberhafte Reaktionen auftreten, extrem selten auch Lähmungen (ein Fall auf fünf Millionen Impfungen).
Nach der Zweitimpfung hatte die Klägerin fünf Tage später Fieber, 12 Tage danach wurde eine Schonhaltung des linken Beins festgestellt. Der Bundesgerichtshof meint gleichwohl, es liege kein Behandlungsfehler vor. Er folgt nicht der Meinung der Klägerin, ihre Mutter habe mangels hinreichender Aufklärung nicht wirksam in die Impfung eingewilligt.
Zunächst seien die schriftlichen Hinweise in dem Merkblatt inhaltlich nicht zu beanstanden. Der darin enthaltene Gefahrenhinweis sei ausreichend. Der Mutter der Klägerin sei eine richtige Vorstellung von der Schaden-Nutzen-Relation vermittelt worden.
Auch entsprach 1994 die Impfung dem medizinischen Standard. Die Diskussion um die Zweckmäßigkeit von Polio-Impfungen mit Lebendviren, die 1998 zu einer Änderung der Impfempfehlungen vonseiten der Ständigen Impfkommission führte, habe erst danach eingesetzt.
Die Aufklärung sei nach Meinung des Bundesgerichtshofs auch rechtzeitig erfolgt. Es sei nicht erforderlich, das Merkblatt einer Mutter mit nach Hause zu geben, damit sie es dort in Ruhe lesen und bedenken könnte, um dann gesondert zu impfen. Dadurch würden an den Arzt überzogene Anforderungen gestellt. Da die Mutter bei Eintritt in das Behandlungszimmer gefragt worden sei, ob sie das Merkblatt über Impfungen gelesen habe, sei ihr ausreichend Gelegenheit zu weiteren Informationen durch ein Gespräch mit dem Arzt gegeben worden. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Februar 2000, Az.: VI ZR 48/99) Be
Anzeige

Drucken Versenden Teilen Leserbrief
93 Artikel im Heft, Seite 70 von 93

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

 Zeitraum HTML PDF 
6 / 2013 2 0
5 / 2013 10 0
4 / 2013 11 0
3 / 2013 7 0
2 / 2013 7 1
1 / 2013 7 1
2013 44 2
2012 38 2
2011 39 8
2010 29 5
2009 41 5
2008 246 15
2007 329 34
2006 214 215
2005 35 36
Total 1.015 322

Leserbriefe

Alle Leserbriefe zum Thema

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Anzeige
Eingeloggt als

Suchen in