VARIA: Rechtsreport
Prüfung von Disziplinarverfahren: Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
Dtsch Arztebl 2001; 98(10): A-629 / B-527 / C-503


Eine Kumulation mehrerer Disziplinarmaßnahmen ist nach § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB V nicht statthaft. Das Gesetz verbietet eine gleichzeitige Sanktionierung mit einem Verweis und einer Geldbuße, weil § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB V eine aufsteigende Stufenfolge aneinander ausschließender selbstständiger Disziplinarverfahren vorsieht. Eine Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung verstößt nach Meinung des Bundessozialgerichtes insoweit gegen höherrangiges Recht. Dem Kläger, der wiederholt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hatte, durfte damit neben der Verhängung eines Verweises keine Geldbuße mehr auferlegt werden. (Bundessozialgericht, Urteil vom 8. März 2000, Az.: B 6 KA 62/98 R) Be
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