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POLITIK

Nachgefragt

Dtsch Arztebl 2001; 98(27): A-1795 / B-1543 / C-1429

DÄ: Herr Dr. Kramer, wird das Arbeitszeitgesetz in ihren Häusern eingehalten?
Dr. Kramer: Im Regelfall dürfte es bei uns keine Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz – nach deutschem Recht wohlgemerkt – geben. Dies hat uns auch die Landesaufsichtsbehörde bescheinigt, die unsere Dienstplangestaltung mit der entsprechenden Personalausstattung sogar als vorbildlich eingestuft hat. Um den Freizeitausgleich gemäß Arbeitszeitgesetz zu gewährleisten, gibt es in unseren beiden Häusern 34 zusätzliche Planstellen, 18 davon im ärztlichen Bereich. Das kostet uns rund elf Millionen DM im Jahr.

DÄ: Sie betonen, dass das Arbeitszeitgesetz nach deutschem Recht eingehalten wird. Was passiert, wenn das EuGH-Urteil, wonach der ärztliche Bereitschaftsdienst zu 100 Prozent als Arbeitszeit zu werten ist, auch in Deutschland angewendet werden muss?

Dr. Kramer: Dann wird es teuer. Ich habe einmal die finanziellen Folgen für unsere Häuser berechnen lassen: Zusätzlich zu den 34 Planstellen, die wir bereits für den Freizeitausgleich geschaffen haben, müssten wir weitere 35 Planstellen einrichten, 18 davon im ärztlichen Bereich. Mehrkosten: mindestens 2,5 Millionen DM jährlich.
DÄ: Was wäre die Konsequenz für die Ärzte?
Dr. Kramer: Wenn ich den ärztlichen Bereitschaftsdienst wie Arbeitszeit bezahlen muss, dann fordere ich auch die volle Arbeitszeit ein. Ruhezeiten während des Bereitschaftdienstes wird es dann nicht mehr geben. Das muss den Ärzten und auch dem Marburger Bund bewusst sein. Wenn das EuGH-Urteil auch bei uns angewendet werden muss, dann kommt auf die Krankenhausärzte ein Drei-Schicht-Betrieb zu.

Dr. Johannes Kramer ist Geschäftsführer der Städtischen Kliniken Bielefeld gem. GmbH, zu der das Klinikum Mitte (690 Betten) und das Klinikum Rosenhöhe (310 Betten) gehören. Der Jahresumsatz der GmbH beträgt rund 200 Millionen DM.
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